Spezifika Strom zur Herkunftsnachweisdatenbank
Wollen Sie sich erstmalig registrieren?
Wollen Sie international handeln? Bitte beachten Sie, dass dazu vorab die Nutzungsbedingungen unterfertigt werden müssen und Gebühren anfallen.
Sofern ausländische Herkunftsnachweise für die Stromkennzeichnung eingesetzt werden, müssen diese bestimmten Kriterien entsprechen, um anerkannt zu werden.
Anlagenregistrierung - Anlagenregister
Ist Ihre Anlage bereits in der Herkunftsnachweisdatenbank registriert?
Aufgrund vermehrter Anfragen von PV-Anlagenbetreibern zur Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank gemäß § 81 Abs. 2 EAG informiert die E-Control:
Eigenversorgungsanteil – Portal
Gemäß § 82 Abs.2 EAG ist der Eigenversorgungsanteil bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen mit einer Engpassleistung von mehr als 100 kW mit einem intelligenten Messgerät zu messen.
Gemäß § 82 Abs.2 ElWG ist auch der Eigenversorgungsanteil von nicht erneuerbaren Erzeugungsanlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 100 kW mit einem intelligenten Messgerät zu messen und einmal jährlich an die Regulierungsbehörde zu melden.
Zur Meldung benötigen Sie den Zählpunkt, mit dem die Anlage in der Stromnachweisdatenbank registriert ist, sowie die Postleitzahl des Anlagenstandorts.
Die Stromkennzeichnung dient dazu, Endverbraucher:innen von Elektrizität den Anteil der einzelnen Energiequellen (Primärenergieträger) am Energieträgermix, den ein Lieferant im vorangegangenen Jahr verwendet hat, aufzuschlüsseln. Somit wird Endkund:innen die Möglichkeit eingeräumt, die gelieferte Elektrizität auch nach qualitativen Merkmalen bewerten zu können.
Das österreichische Stromkennzeichnungssystem zeichnet sich durch sehr strenge Bestimmungen in Bezug auf die Ausstellung und die Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Stromkennzeichnung sowie den Ausweis von Umweltauswirkungen (CO2 und radioaktiver Abfall) aus.
Die Rahmenbedingungen sind im EAG, ElWG sowie in der Stromkennzeichnungsrichtlinie geregelt.
Es sind alle Lieferanten, die in Österreich Endverbraucher beliefern, verpflichtet, auf der Jahresabrechnung, sowie auf Werbematerialien den Versorgungsmix, sowie Produktmixe, auszuweisen. Die dafür notwendigen Herkunftsnachweise sind in der Herkunftsnachweisdatenbank zu entwerten. Der Lieferantenmix (primäre Stromkennzeichnung) beinhaltet folgende Kategorien:
- Technologie
- Ursprungslang der Herkunftsnachweise
- Ausmaß des gemeinsamen Handels von Strom und Herkunftsnachweisen.
Möchten Sie in der Stromkennzeichnung den gemeinsamen Handel kennzeichnen?
Mit dem EAG und dem ElWG wurde ab dem Jahr 2023 einen erweiterten Rahmen für die Stromkennzeichnung geschaffen. Ein wesentliches Element ist die Ausweisung des gemeinsamen Handels von Strom und Herkunftsnachweisen. Eine Orientierungshilfe, wann Handelsgeschäfte mit Strom und Herkunftsnachweisen als gemeinsamer Handel einzustufen sind, entnehmen Sie bitte unserer Leitlinie.
Die E-Control ist mit der Aufsicht über die Stromkennzeichnung betraut. Es wird jährlich eine umfassende Prüfung aller Lieferanten, die in Österreich Endkund:innen beliefern, eingeleitet. Im Rahmen der Überprüfung sind folgende Unterlagen zu übermitteln bzw. in der Herkunftsnachweisdatenbank hochzuladen:
- eine aktuelle Musterrechnung mit primärer Stromkennzeichnung (Versorgermix und Produktmix);
- den Bericht des Wirtschaftsprüfers bei einer Abgabemenge an Endverbraucher von 100 GWh oder mehr;
- Bei Ausweis des gemeinsamen Handels von Strom und Nachweis einen Bericht eines Wirtschaftsprüfers;
- Werbe- und Informationsmaterialien mit der primären Stromkennzeichnung (Versorgermix und Produktmix);
gegebenenfalls sonstige Dokumente.
Möchten Sie Ihre primäre Stromkennzeichnung grafisch nachbauen?
Für den originalgetreuen Nachbau der primären Stromkennzeichnung stellen wir Ihnen die folgenden Unterlagen zur Verfügung:
Umweltauswirkungen
Im Zuge der umfassenden sekundären Stromkennzeichnung sind CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall auszuweisen. Dabei sind die Angaben zu CO2-Emissionen in Gramm je kWh el (g/kWh) und zu radioaktivem Abfall in Milligramm je kWh el (mg/kWh) darzustellen.
Die E-Control empfiehlt, für die Berechnung der Umweltauswirkungen kraftwerksspezifische Daten zu verwenden, so diese vorhanden (und bestätigt) sind. Andernfalls gibt eine Tabelle Richtwerte für die einzelnen Energieträger, die mithilfe von Standardwerten berechnet werden.
Laut einer Studie des Umweltbundesamtes (Quelle: „Emissionsfaktoren für Gas-KWK-Anlagen bei der Stromkennzeichnung“, Umweltbundesamt 2013) wurden für die österreichischen Gaskraftwerke neue CO2-Emissionsfaktoren entsprechend der international anerkannten finnischen Methode berechnet:
| CO2-Emissionsfaktor | Gas-KWK-Anlage mit |
|---|---|
| 312 g/kWh | KWK Betrieb |
| 332 g/kWh | KWK mit Berücksichtigung des Kondensationsbetriebs |
| 347 g/kWh | reiner Kondensationsbetrieb für Gas-Kraftwerke |
Quelle: Umweltbundesamt
Aufgrund der Berechnungen des Umweltbundesamtes bestätigt die E-Control, dass diese Werte für Gas-KWK-Kraftwerke herangezogen werden können.
Für Herkunftsnachweise aller anderen Technologien und aus nicht österreichischen Anlagen gelten die in der Tabelle „Richtwerte Umweltauswirkungen für einzelne Energieträger“ angeführten Werte.
In nachfolgender Tabelle sind die Richtwerte für die einzelnen Energieträger aufgelistet.
| Energieträger | CO2-Emissionen in g/kWh | Radioaktiver Abfall in mg/kWh |
|---|---|---|
| Feste oder flüssige Biomasse | 0 | 0 |
| Deponie- und Klärgas | 0 | 0 |
| Geothermie | 0 | 0 |
| Windenergie | 0 | 0 |
| Sonnenenergie | 0 | 0 |
| Wasserkraft | 0 | 0 |
| Erdgas | 440 | 0 |
| Erdöl und dessen Produkte | 645 | 0 |
| Kohle | 882 | 0 |
| Nuklearenergie | 0 | 2,7 |
| Sonstige | 650 | 0 |
Stand: Dezember 2012, Quelle E-Control
Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden im jährlich erscheinenden Kennzeichnungsbericht dargestellt.
In dieser Funktion übernehmen Sie die Anmeldung der Anlagen, deren Energie Sie abnehmen und für die Ihnen per Vollmacht von Ihrem Kunden die Administration der Nachweise erteilt wurde.
Im Grunde genommen übt der Anlagenbevollmächtigte die Rechte des Anlagenbetreibers aus, deshalb werden die Herkunftsnachweise automatisch auf das Konto des ANBVM transferiert und nicht zum Anlagenbetreiber.
Dazu ist eine Registrierung erforderlich.
Seit Oktober 2023 gibt es die Möglichkeit als anlagenbevollmächtigtes Unternehmen über die neuen Marktprozesse zur Datenmeldung in der Herkunftsnachweisdatenbank über EDA automatisiert die Meldung "Anmeldung zur Nutzung der Herkunftsnachweise" zu übermitteln.
Die Prozesse und Formate sind definiert, konsultiert und auf www.ebUtilities.at veröffentlicht.
Es betrifft die Prozesse aus der Kategorie „Herkunftsnachweise und SOGL“: www.ebutilities.at/prozesse
... folgt in Kürze ...
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an hkn-support@e-control.at wenden.
Die Ergebnisse der Kennzeichnungsüberprüfung werden im jährlich erscheinenden Kennzeichnungsbericht dargestellt.