Auffangversorgung

Ab 1.6.2026 gibt es in Österreich die sogenannte Auffangversorgung. Mit dieser Regelung entsteht ein neuer Schutzmechanismus, der die durchgängige Versorgung mit Strom sicherstellt.

In welchen Fällen hilft die Auffangversorgung?

Eines ist allen Anwendungsfällen gemeinsam: Die Auffangversorgung kommt dann ins Spiel, wenn Sie keinen gültigen Stromliefervertrag mehr haben. Das kann passieren, wenn Ihr Lieferant Sie gekündigt hat und Sie nicht rechtzeitig einen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben. Auch bei befristeten Verträgen kann so eine Situation entstehen. Ein ganz anderer Fall ist der einer Insolvenz Ihres Lieferanten, auch hier schützt die Auffangversorgung Sie davor, plötzlich ohne Stromversorgung zu sein.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie keinen gültigen Liefervertrag mehr haben, hat dies im Rahmen der Auffangversorgung folgende Konsequenzen:

  • Sie werden automatisch einem Energielieferanten zugeteilt (Auffangversorger).
  • Ihre Stromversorgung bleibt weiterhin aufrecht.
  • Die Auffangversorgung gilt nur vorübergehend.
  • Sie können jederzeit zu einem anderen Stromlieferanten wechseln.

Beginn und Dauer der Auffangversorgung

Ihr Netzbetreiber und Ihr zugeteilter Energielieferant informieren Sie schriftlich über den Beginn der Auffangversorgung und alle wesentlichen Inhalte des neuen Vertragsverhältnisses. Der Vertrag ist gesetzlich auf maximal sechs Monate befristet. Nach Ablauf dieser Frist wird die Stromversorgung unterbrochen.

Bitte schließen Sie möglichst bald einen neuen Stromliefervertrag ab

Wir empfehlen, rasch einen neuen Liefervertrag abzuschließen. Warten Sie nicht die sechs Monate ab, denn der Strompreis in der Auffangversorgung ist wahrscheinlich höher als andere am Markt verfügbare Tarife.

Alle verfügbaren Lieferanten und Preise finden Sie unter: www.tarifkalkulator.at.

Beachten Sie: Wenn innerhalb von sechs Monaten kein neuer Liefervertrag abgeschlossen wird, wird die Stromversorgung eingestellt.

Sonderfall: Sozialtarif in der Auffangversorgung

Kund:innen mit Sozialtarif sollten sich möglichst rasch mit ihrem Auffangversoger in Verbindung setzen und dies bekannt geben. Der Auffangversorger informiert über das weitere Vorgehen.