Nachfolgend finden Sie Aktuelles zum Thema REMIT.
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ruft europäische Verbände von Marktteilnehmern im Energiesektor dazu auf, sich für die Teilnahme an Stakeholder-Aktivitäten zur Umsetzung der REMIT-Verordnung (EU Nr. 1227/2011) für den Zeitraum 2026-2028 zu bewerben. Ziel der Initiative ist es, den Austausch mit Marktteilnehmern zu fördern und Fachwissen aus der Praxis in die Weiterentwicklung des REMIT-Rahmens, insbesondere im Bereich der Datenmeldung und Transparenz, einzubringen.
Interessierte Verbände können ihr Interesse über das von ACER bereitgestellte Online-Formular bis 31. Oktober 2025 bekunden. Weitere Informationen finden Sie auf der ACER-Webseite.
Wir möchten Sie über die öffentliche Konsultation von ACER, zu geplanten Änderungen im Zusammenhang mit der REMIT-Registrierung im europäischen CEREMP-Portal, informieren. Ziel der Konsultation ist es, Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Anpassungen des Registers der Marktteilnehmer zu erhalten. Die Konsultation (Link) wird von 1. Oktober – 29. Oktober 2025 geöffnet sein.
Die Europäische Kommission hat zwei öffentliche Konsultationen zum Thema REMIT veröffentlicht: i) New draft Delegated Regulation on authorisation and supervision of inside information platforms and registered reporting mechanisms (Link), sowie ii) Draft revision of the REMIT Implementing Regulation on data reporting (Link). Die Feedback Periode läuft von 18. August bis 15. September 2025.
Mit 31. März veröffentlicht ACER die aktualisierte Version der „Questions and Answers on REMIT“ (30th Edition), um diese an die Neuerungen der VO (EU) Nr 2024/1106 anzupassen. Diese ist mit 7. Mai 2024 in Kraft getreten und stellt eine Änderung der VO (EU) Nr 1227/2011 (REMIT-VO) dar. Die 30th Edition der Q&As hat zum Ziel, die rechtlichen Verweise des Dokuments mit der überarbeiteten Verordnung in Einklang zu bringen und zentrale Konzepte zu klären, darunter: i) neue Pflichten für Marktteilnehmer aus Drittstaaten; ii) Berichterstattung über Orderbücher durch organisierte Marktplätze; und iii) die Erweiterung des REMIT-Geltungsbereichs auf neue Produkte (wie Energiespeicher und Wasserstoff). Die aktualisierte Version der „Questions and Answers on REMIT“ ist auf der ACER Webseite veröffentlicht (Link).
ACER macht im REMIT-Quartalsbericht (Link) auf die Verpflichtung der Marktteilnehmer betreffend Wasserstoff als Großhandelsenergieprodukt aufmerksam. So fällt Wasserstoff mit 5. Februar 2025 unter die Definition eines Energiegroßhandelsprodukts nach Artikel 2 (4) REMIT. Daraus folgt die Verpflichtung zur REMIT-Registrierung gem Art 9 REMIT, zur Erstellung eines ACER-Codes im gleichen Sinne wie für den Erdgas bzw. Stromgroßhandel. Zudem sind Marktteilnehmer dazu verpflichtet, Insider-Information gem Art 4 REMIT in effektiver und zeitgerechter Art und Weise auf einer von ACER zertifizierten Insider-Informationsplattform (Link) zu veröffentlichen. Technische Details zur Datenmeldung gem Art 8 REMIT müssen noch in der für Mai 2025 geplanten Novelle der REMIT Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 spezifiziert werden (Link). Weiterführende Informationen zur REMIT-Registrierung (Link) sowie allgemein zu REMIT (Link) finden Sie auf der E-Control-Webseite.
Zur Unterstützung der Marktteilnehmer während des Registrierungsprozesses zur Erstellung eines ACER-Codes, aber auch hinsichtlich der Administration bestehender Marktteilnehmerregistrierungen im CEREMP-Portal (REMIT-Registrierung), stellt die E-Control ein Handbuch zur Verfügung. Mit 31.1.2025 wurde eine Aktualisierung des Handbuches veröffentlicht. Die aktuelle Version ist unter folgendem Link auf der Webseite der E-Control zu finden.