Spezifika Gas zur Herkunftsnachweisdatenbank

Wollen Sie sich erstmalig registrieren?

Wollen Sie international handeln? Bitte beachten Sie, dass dazu vorab die Nutzungsbedingungen unterfertigt werden müssen und Gebühren anfallen.

Sofern ausländische Herkunftsnachweise für die Gaskennzeichnung eingesetzt werden, müssen diese bestimmten Kriterien entsprechen, um anerkannt zu werden. 

Gemäß § 81 Abs 2 EAG 2021 sind Anlagenbetreiber verpflichtet, Ihre Anlage entsprechend der dort angeführten Kriterien bei der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control zu registrieren. Zusätzlich zur Registrierung muss ein Netzzugangsvertrag an die E-Control übermittelt werden.
Bitte registrieren Sie Ihre Anlage und übermitteln Sie Ihren Netzzugangsvertrag im Zuge der Registrierung in der Datenbank.

Falls die Übermittlung in der Datenbank nicht möglich ist, bitte übermitteln Sie Ihre Anlagendaten (gemäß Beilage "Biogasanlage Datenerhebung") sowie den Netzzugangsvertrag als pdf-Datei an hkn-support@e-control.at.

Gasversorger in Österreich sind zur Kennzeichnung der Herkunft des von ihnen an Endkunden verkauften Gases verpflichtet. In der Herkunftsnachweisdatenbank werden Herkunftsnachweise ausgestellt und der Gaskennzeichnungsbericht erstellt, eingereicht und durch die E-Control überprüft. Nähere Vorgaben zur Umsetzung finden sich in der von der E-Control erlassenen Gaskennzeichnungsverordnung.

Termine und Fristen

Der Gaskennzeichnung für das abgeschlossene Kalenderjahr ist von den Gasversorgern bis Ende März des Folgejahres einzureichen.

Umweltauswirkungen

Der CO₂ Wert für Erdgas in der Herkunftsnachweisdatenbank mit 201 g/kWh hinterlegt. Dies entspricht dem vom Umweltbundesamt veröffentlichten Wert für direkte CO₂ Emissionen:

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an hkn-support@e-control.at wenden.

Die Ergebnisse der Kennzeichnungsüberprüfung werden im jährlich erscheinenden Kennzeichnungsbericht dargestellt.