Die ersten Smart Meter wurden vor etwa 15 Jahren installiert, und nun steht der Beginn der Ausrollung der 2. Generation bevor. Diese wird sich in einigen Funktionalitäten von der 1. Generation unterscheiden. Es wird angenommen, dass der Austausch der ersten Geräte frühestens im Jahr 2028 beginnen kann, da die Vorbereitungen für die Ausschreibung und die Ausschreibung selbst insgesamt 2 bis 3 Jahre dauern werden.
Die Mindestfunktionalitäten der Smart Meter sind in der IMA-VO 2011 festgelegt. Basierend auf den Erfahrungen der letzten 15 Jahre sind jedoch erhebliche Anpassungen erforderlich, um mit den schnellen Entwicklungen im rechtlichen, technologischen und wettbewerblichen Umfeld mitzuhalten und den zukünftigen Anforderungen des Strommarktes gerecht zu werden.
Aus Sicht der Regulierungsbehörde müssen die Regelungen für die neue Generation von Smart Metern nicht nur die Mindestfunktionalitäten der Geräte selbst abdecken, sondern auch die Datenübertragung zu den zentralen Systemen der Netzbetreiber und weiter zu den Datenempfängern (Marktteilnehmern).
Die Vorbereitungen für die Novellierung der IMA-VO 2011 begannen Anfang 2025. In diesem Rahmen wurde das Positionspapier von E-Control mit dem Titel „SMART METER SYSTEME 2.0 aus Sicht des Regulators“ erstellt. Die darin vorgeschlagenen Änderungen sind notwendig, um die Zählerlandschaft für die kommenden Herausforderungen der Energiewende zu rüsten. Zudem werden die energiewirtschaftlichen Anwendungsbereiche aufgezeigt, in denen eine flächendeckende Messung und Übermittlung der Viertelstundenenergiewerte als notwendig erachtet wird.