Häufige Fragen und Antworten zur Herkunftsnachweisdatenbank
Herkunftsnachweise werden für Strom, Gas und Wasserstoff ausgestellt und dienen der Ausweisung der Herkunft von Energieträgern gegenüber den Endkund:innnen. Sie belegen die ins öffentliche Netz eingespeiste Einheit von Energie und gelten standardmäßig für 1 MWh, wobei die österreichische Herkunftsnachweisdatenbank die Einheit kWh bei der Generierung heranzieht. Detaillierte Regelungen zur Ausgestaltung sowie Gültigkeit und besondere Bestimmungen entnehmen Sie bitte den gesetzlichen Grundlagen (insbesondere §§ 63 ff. ElWG, §§ 81 ff. EAG, §§ 129 b ff. GWG).
Zugriff auf die Herkunftsnachweisdatenbank haben folgende Marktteilnehmer:
- Anlagenbetreiber
- Netzbetreiber
- OeMAG
- Lieferanten, Versorger
- Herkunftnachweis-Händler
- Anlagenbevollmächtigte
- Akkreditierungsstellen
Jeder Marktteilnehmer hat jedoch nur Zugriff auf "eigene" Daten. Das heißt z.B., dass
Anlagenbetreiber nur auf die Daten der eigenen Anlage, Netzbetreiber nur auf die Daten der Anlagen im eigenen Netzgebiet einsehen können etc.
Eine Ausstellung, Übertragung sowie Entwertung von Herkunftsnachweisen erfolgt ausschließlich elektronisch über die Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control. Die Betrachtungsweise dieser Prozesse ist rein kaufmännisch und nicht physikalisch. Durch die Abbildung der Prozesskette vom Produzenten zum Konsumenten ist der missbräuchliche Einsatz von Herkunftsnachweisen ausgeschlossen. Die österreichische Herkunftsnachweisdatenbank ist über den AIB-Hub mit den Registern anderer Länder verbunden. Das bedeutet, dass für Strom, Gas und Wasserstoff europaweit standardisiert gehandelt wird.
Laut § 81 Abs. 2 EAG, sind ans öffentliche Netz angeschlossene Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom Anlagenbetreiber, einem Anlagenbevollmächtigten oder durch einen vom Anlagenbetreiber beauftragten Dritten in der Datenbank zu registrieren.
Zusätzlich werden alle geförderten Erneuerbaren-Stromanlagen von der OeMAG registriert.
Gem. ELWG § 81. Abs 2 ElWG sind ebenfalls Einspeiser von Strom aus fossilen Energiequellen zu registrieren.
Jeden Monat werden von den Ökobilanzgruppenverantwortlichen (OeMAG) die Daten
für die einzelnen Ökostrom-Anlagen an die Datenbank übermittelt. Nach der Generierung der Herkunftsnachweise werden diese automatisch auf die Konten der Stromlieferanten in jener Menge weitergeleitet, in der diesen Stromlieferanten Strom aus geförderten Erneuerbaren Strom-Anlagen vom Öko-BGV per Fahrplan zugewiesen wurde.
Für diese Zuteilung sind nur die Daten der OeMAG notwendig. Weder Anlagenbetreiber noch Netzbetreiber sind aktiv an dieser Zuweisung beteiligt. Die Nachweise für Strom aus geförderten erneuerbaren Anlagen sind für österreichische Kunden einzusetzen und sind vom europaweiten Handel ausgeschlossen.
Nachdem der Netzbetreiber im Folgemonat der Erzeugung die Einspeisewerte der
Erzeugungsanlage an die Herkunftsnachweisdatenbank übermittelt hat (über EDA oder manuell), werden die Herkunftsnachweise für das betroffene Monat generiert und auf das Konto des Anlagenbetreibers transferiert. Nun kann der Anlagenbetreiber frei über die Herkunftsnachweise verfügen und diese z.B. auf die Konten von Lieferanten oder Händler weitertransferieren.
Alle Herkunftsnachweise, welche sich auf einem Konto befinden, können so lange weiterverkauft bzw. gehandelt werden, solange sie nicht für die Kennzeichnung eingesetzt und somit entwertet werden. Herkunftsnachweise, die aus geförderten Anlagen stammen, sind vom internationalen Transfer und Handel ausgeschlossen.
Die Benutzung der Herkunftsnachweisdatenbank ist kostenlos. Für internationale Transfers über den AIB-HUB fallen jedoch Gebühren an.
Die Datenbank bildet den gesamten Herkunftsnachweisprozess ab:
- Die Erstellung (Generierung) von Herkunftsnachweisen von einem Netzbetreiber für einen Anlagenbetreiber.
- Die automatische Weiterleitung von Herkunftsnachweisen für geförderte Anlagen auf die Konten der Lieferanten und Versorger.
- Die Möglichkeit für Anlagenbetreiber von nicht geförderten Anlagen ihre Herkunftsnachweise auf Konten von Händlern, Lieferanten und Versorgern zu transferieren.
- Die Möglichkeit für Händler, Lieferanten und Versorger die Herkunftsnachweise zu anderen Händlern, Lieferanten oder Versorgern zu transferieren und
- Die Möglichkeit für Lieferanten und Versorger die Herkunftsnachweise für ihre Kennzeichnung gegenüber dem Endkunden einzusetzen.
Die Möglichkeit internationale Transfers über den AIB-HUB zu tätigen.
Berechtigte Marktteilnehmer können sich hier online registrieren:
Nein! Herkunftsnachweise für eine Anlage für einen bestimmten Zeitraum dürfen nur elektronisch ausgestellt und nur einmalig eingesetzt werden.