Unterstützungsmaßnahmen der Unternehmen

Viele Strom- und Gaslieferanten haben eine eigene Anlauf- und Beratungsstelle für Haushalte, die Ihnen bei finanziellen Schwierigkeiten helfen. Ebenso bieten manche Unternehmen vergünstige Stromtarife.

Suchen Sie nach ihrem Lieferanten in der untenstehenden Liste und bekommen Sie die Informationen, die Sie brauchen.
Sie finden Ihren Lieferanten nicht? 
Dies kann den Grund haben, dass das ein oder andere Unternehmen, trotz der gesetzlichen Verpflichtung, noch nicht ihre Daten eingepflegt hat. Diese Lücken werden sich im Laufe der Zeit sicherlich schließen.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Die Energie Steiermark AG bietet einen Sozial-Tarif für benachteiligte und von Energiearmut betroffene Privatkund:innen, die von den Rundfunkgebühren befreit sind.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Vergünstigter Stromtarif für einkommensschwache Haushalte: Ab 1. April 2025 - All jene Haushalte, die von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind, zahlen zukünftig nur noch 10 Cent netto pro Kilowattstunde Strom. Mehrere Infos finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Sozialtarif-Initiative: Die freiwillige Stromkostenbremse richtet sich an sozial schwächer gestellte Haushalte. Sie wirkt ab 10ct/kWh für ein Grundkontingent von bis zu 2.900 kWh. Mehr dazu finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Sozialtarif-Initiative: Die freiwillige Stromkostenbremse richtet sich an sozial schwächer gestellte Haushalte. Sie wirkt ab 10ct/kWh für ein Grundkontingent von bis zu 2.900 kWh. Mehr dazu finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Strompreisdeckel: Ab 1. Juli 2025 erweitert die Salzburg AG den Strompreisdeckel. Haushaltskund:innen erhalten im zweiten Halbjahr zusätzlich 500 kWh - insgesamt bis zu 1.500 kWh - zum Vorteilspreis von 10,00 Cent netto/kWh. Weitere Infos finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

VERBUND-Härtefallfonds: Der VERBUND-Härtefallfonds bietet finanzielle Unterstützung durch Verzicht auf bzw. Reduktion der Zahlungsverpflichtung, das heißt der VERBUND-Energierechnung oder Teilzahlungsvorschreibung. Weitere Infos gibt es hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Den Link zur Beratungsstelle finden Sie hier.