Sozialtarif für Strom
Der Sozialtarif gilt ab 1.4.2026. Er wurde eingeführt, um Haushalte mit besonders niedrigen Einkommen zu unterstützen. Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind (außer Studierende), zahlen für einen Verbrauch von maximal 2.900 kWh Strom nur 6 Cent für die Energie, dazu kommen noch Entgelte für das Netz sowie Steuern und Abgaben. Haushalte mit mehr als drei hauptwohnsitzgemeldeten Personen erhalten zusätzlich noch eine Pauschale pro Person und Jahr.
Die Zuerkennung läuft über die OBS, die ORF-Beitrag Service GmbH. Alle vom ORF-Beitrag befreiten Haushalte sind von der OBS bereits informiert worden, ob die Verrechnung des Sozialtarifs automatisch ab 1.4.2026 erfolgen kann, oder ob zusätzliche Daten übermittelt werden müssen.
Der Sozialtarif gilt nur für den Verbrauch von Strom am Hauptwohnsitz, aber nicht für Gas oder andere Heizarten wie Fernwärme.
Jeder Lieferant, der Haushalte beliefert, muss den Sozialtarif für berechtigte Kund:innen zur Anwendung bringen. Es ist also nicht notwendig, zu einem bestimmten Lieferanten zu wechseln oder einen Tarifwechsel durchzuführen.
Voraussetzung ist, dass der Haushalt vom ORF-Beitrag befreit ist, ausgenommen Studierende. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält dieser Haushalt den Sozialtarif automatisch, egal, wer der Lieferant ist. Damit der Sozialtarif angewendet werden kann, braucht die OBS, die für die Befreiungen vom ORF-Beitrag und auch für die Berechtigung zum Sozialtarif zuständig ist, bestimmte Daten. Das betrifft vor allem die Zählpunktbezeichnung (ZPB), die auf dem Stromvertrag und der Stromrechnung zu finden ist.
Wenn Sie sich über die Voraussetzungen für eine Befreiung vom ORF-Beitrag informieren wollen, finden Sie alle Informationen auf der Website der OBS. Auch eine Befreiung vom ORF-Beitrag, muss über die OBS durchgeführt werden.
Wenn Sie vom ORF-Beitrag befreit sind, aber nicht alle notwendigen Daten bei der OBS vorliegen, wurden Sie von der OBS bereits schriftlich informiert. Kontaktieren Sie die OBS, und geben Sie die Daten bekannt, die noch fehlen
Der Sozialtarif liegt bei 6 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Dazu kommen noch Entgelte für das Netz sowie Steuern und Abgaben.
Der Sozialtarif wird jedes Jahr angepasst, um die Inflation mit zu berücksichtigen. Das erste Mal erfolgt eine Anpassung mit 1.1.2027.
Achtung: Entgelte für das Netz sowie Steuern und Abgaben sind vom Sozialtarif NICHT erfasst und müssen immer gezahlt werden.
6 Cent/kWh für maximal 2.900 kWh, darüber Preisdeckel
Der Sozialtarif wird für maximal 2.900 kWh im Jahr angewendet. Wenn ein Haushalt einen höheren Verbrauch hat, wird für die übersteigende Menge höchstens der sogenannte „obere Referenzwert“ verrechnet. Damit gibt es für die berechtigten Haushalte generell einen Preisdeckel.
Wie hoch der obere Referenzwert ist, legt die Regulierungsbehörde jedes Quartal fest. Die Höhe des Preisdeckels ist hier zu finden.
Zu beachten: wenn der Vertrag, der mit dem Lieferanten abgeschlossen wurde, einen niedrigeren Preis aufweist als der Preisdeckel, darf der Lieferant natürlich nur den vertraglich vereinbarten Preis verrechnen. Der Preisdeckel kommt also nur zur Anwendung, wenn der vereinbarte Preis höher ist als der Preisdeckel.
Wenn weniger als die 2.900 kWh verbraucht werden, ist der Sozialtarif auf die tatsächlich verbrauchte Menge Strom begrenzt.
Wenn ein Haushalt 2.300 kWh Verbrauch im Jahr aufweist, wird für diese gesamte Menge der Sozialtarif, also die 6 Cent pro kWh angewendet. Zusätzlich zahlt der Haushalt Entgelte für das Netz sowie Steuern und Abgaben.
Wenn ein Haushalt 3.900 kWh im Jahr verbraucht, werden die gesetzlich festgelegten 2.900 kWh mit dem Sozialtarif von 6 Cent verrechnet. Für die darüberliegenden 1.000 kWh kommt der obere Referenzwert zur Anwendung, dh für diese Menge gibt es zwar auch ein Preisdeckel, der aber höher ist oder den vertraglich vereib. Zusätzlich zahlt der Haushalt Entgelte für das Netz sowie Steuern und Abgaben.
Wenn in einem Haushalt mehr als drei Personen ihren Hauptwohnsitz haben, erhält der Haushalt für jede weitere Person eine Pauschale von 52,5 Euro pro Jahr. Die OBS macht eine Abfrage beim ZMR (Zentrales Melderegister) und erhält so die Anzahl der Personen, die ihren Hauptwohnsitz an einer Adresse haben.
Wichtig: Wenn sich die Anzahl der Personen ändert, muss der Haushalt das der OBS bekannt geben.
Wenn die Anzahl der Personen nicht korrekt ist, wenden Sie sich bitte an das Zentrale Melderegister. Eine Zuerkennung einer Pauschale kann erst ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem die entsprechende Änderung im ZMR vorgenommen wurde.
Ob eine Berechtigung, den Sozialtarif zu erhalten, vorliegt, prüft die OBS (ORF Beitrag-Service GmbH). Wenn alle notwendigen Daten vorliegen, erhält der Haushalt automatisch den Sozialtarif. Wenn sich etwas bei einem Haushalt verändert, zB die Größe des Haushalts, muss die OBS vom Kunden oder der Kundin informiert werden.
Bei Fragen zur Zuerkennung und der Höhe des Sozialtarifs, vor allem, was die Haushaltsgröße betrifft, ist die OBS zu kontaktieren.
Die Verrechnung des Sozialtarifs erfolgt über den Lieferanten. Das heißt, dass auf der Rechnung des Lieferanten (Strom-Jahresabrechnung) der Sozialtarif ausgewiesen wird. Teilbeträge sind vom Lieferanten anzupassen, sobald der Sozialtarif anzuwenden ist.
Die Verrechnung der 2.900 kWh erfolgt gleichmäßig über das Jahr.
Fragen zu dieser Verrechnung und der Anpassung der Teilbeträge sind vom Lieferanten zu beantworten.
Falls ein Haushalt eine monatliche Abrechnung von seinem Strom-Lieferanten erhält, hat der Lieferant das Recht, auf eine Jahresabrechnung umzustellen. Das ermöglicht eine einfachere Verrechnung des Sozialtarifs und stellt sicher, dass die gesamten 2.900 kWh mit dem Sozialtarif verrechnet werden können.