Zu den zehn Forderungen der E-Control an die Strom- und Gasunternehmen 

1. Klare, individuelle Kundenkommunikation

Bei Preisänderungen und Kündigungen sollen einfach verständliche Informationen über Handlungsmöglichkeiten der Kund:innen und deren Auswirkungen kommuniziert werden. „Viele Kund:innen wissen zum Beispiel nicht, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – ihre Teilzahlungsbeträge ändern können. Und das in beide Richtungen. Eine Information dazu wäre beispielsweise hilfreich.“, so Wolfgang Urbantschitsch.

2. Kund:innen über die Teilbeträge und die Stromkostenbremse informieren

Eine individuelle Information über die Höhe, den angenommenen Verbrauch sowie die Anzahl der Teilbeträge im Jahr soll den Kund:innen automatisch zur Verfügung gestellt werden . Vor allem, ob die Stromkostenbremse berücksichtigt wurde und wenn ja, in welcher Höhe soll dabei erkennbar sein. „Viele Konsument:innen sind verwirrt, weil sie zwar von der Stromkostenbremse in den Medien gehört oder gelesen haben, auf den Teilzahlungsbeträgen wirkt sich diese aber häufig noch nicht aus. Mit einer individuellen Information könnte hier einfach Abhilfe geschaffen werden.“, ist Urbantschitsch überzeugt.

3. Keine Einschränkung der Grundversorgung

Unternehmen sollen keine Bedingungen für den Erhalt der Grundversorgung stellen und den jeweiligen Grundversorgungstarif, der den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss, klar kommunizieren.

4. Abschaltverzicht bei Härtefällen

Gerade in den Wintermonaten sollen keine Kund:innen abgeschaltet oder aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten gekündigt werden. Ratenpläne sollen auch im Gasbereich angeboten werden.

5. Verrechnen, was verbraucht wird

Für Abrechnungen soll der Verbrauch nicht mehr rechnerisch ermittelt werden. Rechnungen sollen immer auf einem durch Netzbetreiber oder durch Kund:in abgelesenen Zählerstand beruhen. Kund:innen mit Smart Meter sollen aktiv Monatsrechnungen angeboten bekommen.

6. Erreichbarkeit sicherstellen

Das Kundenservice soll gut erreichbar sein, Rechnungen müssen zeitnah ausgestellt und schriftliche Antworten rasch an die Kund:innen geschickt werden.

7. Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten

Umfassende Informationen über geltende Unterstützungsmaßnahmen in Österreich und beim Energieunternehmen selbst sollten zur Verfügung gestellt werden. Für soziale Einrichtungen, die Härtefälle vertreten, sollte es speziell geschulte Kontaktpersonen geben.

8. Leichter Zugang zu Vertragsbedingungen

Informationen über den geltenden Energiepreis oder Preisänderungsmöglichkeiten sollen über das Servicecenter und in einem individualisierten Kundenportal leicht zugänglich sein. „Als enorm wichtig erachten wir die Information darüber, welcher Energiepreis überhaupt zur Anwendung kommt. Hier herrscht häufig große Unsicherheit, wie wir von unserer Beratungsstelle wissen.“, erläutert Wolfgang Urbantschitsch.

9. Schnelle Meldung von Produktdetails in den Tarifkalkulator

Um Preistransparenz zu gewährleisten, sollen Lieferanten Preise und Details ihrer Produkte im Tarifkalkulator der E-Control stets vollständig und aktuell halten.

10. Rasche Weitergabe von gesunkenen Großhandelspreisen

Kund:innen sollen gesunkene Großhandelspreise zeitnah in ihren Abrechnungen spüren.

Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten

Die Energiekrise der Jahre 2021–2023 hat die Verwundbarkeit der österreichischen Strom- und Gasmärkte verdeutlicht und die weitreichenden Auswirkungen von Preisschocks, externen Einflussfaktoren, geopolitischen Risiken sowie strukturellen Marktgegebenheiten für Haushalte, Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts sichtbar gemacht.

Der Abschlussbericht der Task-Force Energie der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der E-Control hat vor diesem Hintergrund verschiedene Bereiche identifiziert, in denen Verbesserungen zur Stärkung von Wettbewerb, Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit möglich sind. Trotz der Liberalisierung des Strom- und Gasmarkts bestehen in einzelnen Marktsegmenten und für bestimmte Kundengruppen weiterhin eine eingeschränkte Vergleichbarkeit von Angeboten, komplexe Vertragsbedingungen sowie regionale Marktstrukturen, die den nationalen Wettbewerb zwischen Anbietern erschweren.

Aufbauend auf der bisherigen guten Erfahrung der BWB mit Leitfäden und Standpunkten wie etwa dem „Fairnesskatalog für Unternehmen – Standpunkt für unternehmerisches Wohlverhalten“ und der gemeinsam mit der WKO veröffentlichten Broschüre „Kartellrecht und
Compliance
“, greift der Fairnesskatalog die Ergebnisse und Empfehlungen der Task-Force Energie sowie reale Erfahrungen und Beobachtungen der Behörden im Zusammenhang mit den Strom- und Gasmärkten auf und überführt sie in konkrete, praxisnahe Grundsätze. Er versteht sich als Orientierungshilfe für Energieversorgungsunternehmen, um ergänzend zu den gesetzlichen Mindeststandards zu fairen, transparenten und verlässlichen Rahmenbedingungen beizutragen. Strom- und Gaslieferanten sowie weitere Stakeholder konnten zu den Inhalten des Fairnesskatalogs zwischen 9. Dezember 2025 und 20. Jänner 2026 Stellung nehmen. Die eingereichten Anmerkungen wurden in dieser Version berücksichtigt.
Ein Bekenntnis zum Fairnesskatalog bedeutet, dass ein Strom- und Gaslieferant bestrebt ist, die aufgelisteten Anforderungen optimal zu erfüllen und im Sinne des Katalogs zu wirtschaften. Der Fairnesskatalog hat nicht den Anspruch, weitere verbindliche Regeln einzuführen, sondern soll Strom- und Gaslieferanten dazu anregen, ihr bisheriges Handeln auf den Prüfstand zu stellen und ihr Verhalten im Sinne einer fairen Marktteilnahme zu interpretieren.

Ziel des Fairnesskatalogs ist es, die Markttransparenz zu fördern und faire Wettbewerbsbedingungen zu unterstützen. Er fördert die Wettbewerbsintensität zwischen den Lieferanten und in den einzelnen Teilmärkten, schafft bessere Chancen für alle Marktteilnehmer, stärkt und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher und leistet somit einen Beitrag zur Stärkung Österreichs als verlässlichen Wirtschafts- und Energiestandort.
Der Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten schafft keine neuen Rechtsnormen, sondern ist eine praxisnahe, freiwillige Orientierungshilfe. Er unterstützt Strom- und Gaslieferanten dabei, über die bestehenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben hinausgehende wesentliche Themen des Wettbewerbs und Verbraucherschutzes in ihrer Praxis zu berücksichtigen.

Dazu formuliert der Katalog unverbindliche Fairnessgrundsätze und dient als ergänzende Handlungsempfehlung. Er ist rechtlich unverbindlich und bindet weder österreichische Gerichte und Behörden noch die europäischen Institutionen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt und sind in jedem Fall einzuhalten. Wie bereits der Abschlussbericht der Task-Force Energie fokussiert sich auch dieser Fairnesskatalog auf das Verhalten der Strom- und Gaslieferanten gegenüber Kleinkunden (Haushalte, kleine Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100.000 kWh Strom bzw. 400.000 kWh Gas).