Ihr Strom- oder Gaslieferant hat Ihren Vertrag gekündigt?

Darf der das?

Häufig wird in dem Zusammenhang gefragt, ob ein ein Strom- oder Gaslieferant einen Liefervertrag überhaupt einseitig kündigen darf, auch wenn die Kund:innen immer pünktlich gezahlt und sich auch sonst nichts zuschulden haben kommen lassen. Die Antwort lautet prinzipiell: Ja, der Lieferant darf kündigen.

Genauso, wie Sie als Verbraucher:in kündigen können. Natürlich unter Einhaltung entsprechender Vereinbarungen im Vertrag, also z.B. erst nach Ablauf einer Bindefrist und unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (für Lieferanten 8 Wochen) etc. 

Sie müssen aber keine Unterbrechung Ihrer Energieversorgung befürchten.

Sollte der Energielieferant Ihren Vertrag kündigen, suchen Sie sich einfach einen neuen Lieferanten. Mit dem Tarifkalkulator ist es ganz einfach, alle für Sie in Frage kommenden Angebote zu vergleichen (Weitere Informationen zum Tarifkalkulator finden Sie hier.).

Lesen Sie Ihre Post!

Ganz allgemein gilt : Öffnen und lesen Sie die Post oder E-Mails, die Sie von Ihrem Strom- oder Gaslieferanten oder auch von Ihrem Netzbetreiber bekommen. Nicht alles ist Werbung! Nachrichten von Energieunternehmen können u.a. zu folgenden wichtigen Themen an Sie gerichtet sein:

  • Preiserhöhungen. Falls es Ihr Vertrag zulässt, können Sie der Preiserhöhung innerhalb einer Frist widersprechen.
  • Änderungen der Geschäftsbedingungen. Auch hier gilt es sich zu informieren.
  • Kündigungen des Liefervertrages. Wichtig ist, ob damit ein neues Angebot verbunden ist oder nicht.
  • Beendigung der Belieferung z.B. wegen Insolvenz. Selten, aber möglich.

Sollten Sie doch ein Kündigungsschreiben übersehen, geraten Sie in den sogenannten "vertragslosen" Zustand. Selbst dann ist Ihre Versorgung weiterhin noch sichergestellt. Je nach Situation und Energieart erfolgt die Belieferung automatisch über die gesetzlich vorgesehene Versorgung:

Spätestens dann sollten Sie jedoch aktiv werden und sich im Tarifkalkulator einen neuen Lieferanten suchen. Zum einen, weil Ihr Auffangverorger nicht zwingend der günstigste sein wird, zum anderen, weil die Auffangversorgung nur sechs Monate aufrecht bleibt. Warten Sie in so einem Fall also nicht zu lange. 

Haben Sie Fragen?

Unser Beratungsteam unterstützt Sie gerne bei der Auswahl eines neuen Tarifs und beantwortet gerne Ihre Fragen dazu:
Kostenlose Hotline: 0800 21 20 20, oder per Kontaktformular.

Häufige Fragen im Fall einer Kündigung des Liefervertrages durch den Lieferanten

Ja. Anbieter von Strom und Gas können Lieferverträge kündigen, auch wenn keine Verletzung der Vertragsverpflichtungen seitens der Kund:innen vorliegt (wie z.B. Zahlungsrückstand). Gründe, warum Lieferanten kündigen, sind:

  • Beendigung der Tätigkeit als Strom- bzw. Gaslieferant, sei es mit
    • vollständiger Aufgabe der Geschäftstätigkeit als Strom- oder Gaslieferant
    • Aufgabe der Geschäftstätigkeit als Strom- oder Gaslieferant von Haushaltskund:innen
    • Einschränkung des Liefergebiets
  • Änderung der Vertragskonditionen (v.a. des Preises). Der Lieferant legt dann in der Regel mit der Kündigung den Betroffenen gleichzeitig ein neues – in der Regel teureres – Angebot vor.

Suchen Sie sich einfach einen neuen Lieferanten. Mit dem Tarifkalkulator ist es ganz einfach, alle für Sie in Frage kommenden Angebote zu vergleichen (Weitere Informationen zum Tarifkalkulator finden Sie hier.)

Sobald Sie sich für ein Angebot entschieden haben, schließen Sie den neuen Vertrag ab – bei den allermeisten Lieferanten geht das online – und Sie müssen sich keine Gedanken mehr machen. Um alles Weitere kümmert sich der neue Lieferant. Das Ganze ist in rund 15 Minuten erledigt.

Es gibt keinen Grund zu warten

Je eher Sie sich einen neuen Lieferanten suchen, umso besser und umso einfacher. Denn wenn Sie zu lange warten, kann es sein, dass die Kündigung Ihres alten Lieferanten  bereits so weit fortgeschritten ist, dass die Wahl eines neuen Lieferanten kein Wechsel mehr, sondern eine Neuanmeldung darstellt. Da das unterschiedliche Abwicklungsfolgen hat, kann es dabei zu Rückfragen und vor allem zu Verzögerungen kommen.

Warten Sie also nicht darauf, dass es vielleicht noch bessere Angebote gibt. Im Zweifel entscheiden Sie sich für ein Angebot ohne Bindefrist – auch das ist im Tarifkalkulator unter „Details“ zu sehen – dann können Sie später, wenn die Preise eventuell wieder stärker fallen, immer noch erneut zu einem günstigeren Angebot wechseln.

Im schlimmsten Fall kann bei Ihnen der Strom bzw. das Gas abgestellt werden. Bis es dazu kommt, gibt es zwar einige Sicherheitsmaßnahmen, aber früher oder später müssen Sie auf jeden Fall aktiv werden, um weiter versorgt zu werden.

Wenn Sie gar nichts unternehmen, geraten Sie letztlich bei Ihrem Netzbetreiber in den sogenannten „vertragslosen Zustand“ und wenn dieser nicht binnen einer kurzen Frist behoben wird, ist der Netzbetreiber verpflichtet, Ihren Zugang zum Strom bzw. zum Gasnetz abzuschalten.

Wenn Ihr Stromlieferant gekündigt hat, weil er seine Tätigkeit als Lieferant von Haushaltskunden eingestellt hat:

Wenn Sie nicht gleich einen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben, sondern zuwarten,  erhalten Sie zunächst eine Erinnerung an die bevorstehende Beendigung der Belieferung vom bisherigen Lieferanten und dann auch nochmal eine von Ihrem Netzbetreiber. Wenn Sie sich bis zum Stichtag nicht selbst einen neuen Lieferanten gesucht haben, wird automatisch der Lieferant, der in Ihrem Netzbereich die meisten Haushaltskunden versorgt, Ihr neuer Lieferant. Dabei wird er Sie zu dem Tarif beliefern, den die meisten seiner Kund:innen haben.

Allerdings ist dieser Lieferant nur für drei Monate verpflichtet, Sie zu versorgen. Danach können Sie dennoch wieder in die Situation kommen, sich einen neuen Lieferanten suchen zu müssen. Ansonsten droht die Abschaltung.

Grundsätzlich empfehlen wir daher, sich rasch selbst einen neuen Lieferanten zu suchen, da Sie selbst am besten wissen, welches Angebot für Sie am passendsten ist. Am besten vergleichen Sie dazu alle für Sie in Frage kommenden Angebote mit dem E-Control Tarifkalkulator (www.tarifkalkulator.at).

Wenn Ihr Gaslieferant gekündigt hat, weil er seine Tätigkeit als Lieferant von Haushaltskunden eingestellt hat:

Wenn Sie nicht rechtzeitig einen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben,  erhalten Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist nur vom Netzbetreiber nochmal einen Hinweis, dass Sie sich im vertragslosen Zustand befinden und, dass daher die Abschaltung bevorsteht. Allerspätestens dann ist unverzügliches Handeln gefragt.

Denn anders als im Strombereich gibt es für Gaskund:innen die Regelung NICHT,  dass ein anderer Lieferant nach Ablauf der Kündigungsfrist zunächst die Belieferung übernimmt.

Grundsätzlich empfehlen wir daher, sich rasch selbst einen neuen Lieferanten zu suchen, da Sie selbst am besten wissen, welches Angebot für Sie am passendsten ist. Am besten vergleichen Sie dazu alle für Sie in Frage kommenden Angebote mit dem E-Control Tarifkalkulator (www.tarifkalkulator.at).

Wenn Ihr Strom- oder Gaslieferant aus anderen Gründen gekündigt hat. Beispielsweise, um Ihnen gleich ein neues Angebot zu machen oder weil er sein Liefergebiet einschränkt.

Wenn Sie nicht rechtzeitig einen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist nur vom Netzbetreiber nochmal einen Hinweis, dass Sie sich im vertragslosen Zustand befinden und, dass daher die Abschaltung bevorsteht. Allerspätestens dann ist unverzügliches Handeln gefragt.

Grundsätzlich empfehlen wir daher, sich rasch selbst einen neuen Lieferanten zu suchen, da Sie selbst am besten wissen, welches Angebot für Sie am passendsten ist. Am besten vergleichen Sie dazu alle für Sie in Frage kommenden Angebote mit dem E-Control Tarifkalkulator (www.tarifkalkulator.at).

Nein. Sie können das Angebot vergleichen und sich natürlich auch einen neuen Lieferanten suchen.

Am besten vergleichen Sie dazu alle für Sie in Frage kommenden Angebote mit dem E-Control Tarifkalkulator (www.tarifkalkulator.at). Wir empfehlen das auf jeden Fall möglichst rasch zu tun. Die Kündigungsfrist beträgt in solchen Fällen zwar mindestens acht Wochen, sofern in den Allgemeinen Bedingungen des Lieferanten nicht eine längere festgesetzt wurde, bedenken Sie jedoch, dass der Wechsel des Lieferanten bis zu drei Wochen dauern kann. Zudem kann es vorkommen, dass der neue Lieferant eine gewisse Bearbeitungszeit benötigt, bevor dieser den Wechsel einleitet.

Wenn Sie mit dem neuen Angebot einverstanden sind und zu diesen Konditionen einen Vertrag abschließen wollen, müssen Sie das dem Lieferanten mitteilen. In manchen Fällen liegt dem Schreiben ein vorausgefülltes Formular bei oder es wird ausgeführt, welche anderen Möglichkeiten Sie haben, den Vertrag abzuschließen. Kontaktieren Sie den Lieferanten jedenfalls möglichst rasch.

Sie erhalten von Ihrem bisherigen Lieferanten eine Schlussrechnung. Sollte diese ein Guthaben ergeben, wird es an Sie ausbezahlt. Genauso könnte es aber auch noch zu einer Nachzahlung kommen, wenn Sie im Abrechnungszeitraum bis zum Kündigungsstichtag – bzw. bis zum Wechsel zu einem neuen Lieferanten – mehr verbraucht haben, als sie bereits mit den Teilzahlungen abgegolten hatten.

Tipp: in jedem Fall zum Stichtag den Zähler ablesen und dem Netzbetreiber den Zählerstand bekanntgeben.

Das ist grundsätzlich, auch bei einem ganz normalen Lieferantenwechsel, immer empfehlenswert.