Aufgrund der Änderungen in der Zuständigkeit bei der Erhebung und Auswertung der gem. § 88 ElWOG 2010 definierten Daten, die mit der kleinen Ökostromnovelle in Kraft getreten sind, wird für das Berichtsjahr 2017 die Erhebung zentral durch die E-Control durchgeführt.
Damit sind eine getrennte Meldung je Bundesland sowie eine Übermittlung der Daten an die Ämter der Landesregierung nicht mehr erforderlich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Weiterverwendung der bisherigen Formulare für das Erhebungsjahr 2017 insbesondere aufgrund dieser Änderungen nicht möglich ist.
Für das Berichtsjahr 2018 wird darauf hingewiesen, dass die für Zwecke des Monitoring zu erhebenden Daten aus Gründen der Einfachheit und Zweckmäßigkeit gemeinsam mit den Erhebungen im Rahmen der Bundesstatistik bzw. der Energielenkung durchgeführt werden. Somit entfällt ab dem Berichtsjahr 2018 die bisher getrennte Erhebung.