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Umsetzungsstand Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Der formale Hintergrund
Nur zur Wiederholung: das EAG folgt dem auslaufenden Ökostromgesetz (ÖSG) und setzt vorrangig die Erneuerbaren-RL (2018/2001) um. Der Entwurf des EAG umfasst auch gleich ein ganzes Gesetzespakt und wird von Änderungen im ElWOG, E-ControlG und einer Reihe anderer Gesetzesmaterien begleitet.
Das Ziel: 100% Strom aus erneuerbaren Energien
Das EAG und die zukünftige Energiepolitik werden durch ein ganz konkretes Ziel dominiert: bis zum Jahr 2030 soll 100% der elektrischen Energie in Österreich mittels erneuerbarer Energieträger bereitgestellt werden. Auch wenn man von einer bilanziellen Jahresbetrachtung spricht, ist die Zielsetzung durchaus herausfordernd. Dabei setzt man auf alle verfügbaren Technologien. Aus Sicht der Förderung wird dabei mehr auf den Markt gesetzt: Ausschreibungen sollen bei der Vergabe der Förderungen zu volkswirtschaftlich optimierten Ergebnissen führen und Anlagenbetreiber sollen in Zukunft den Strom selbst vermarkten.
Der Fokus des Gesetzes liegt jedoch nicht nur auf der elektrischen Energie. Für eine zukünftige Dekarbonisierung der gesamten Energieversorgung sind speziell auch Aspekte im Bereich der erneuerbaren Gase ein zentrales Element des Gesetzes.
Umsetzungsschritte beim Regulator
Das Gesetzespaket brachte auch für uns eine ganze Reihe von Änderungen und wir sind nun dabei, die adaptierten und zusätzlichen Aufgaben umzusetzen. Im Bereich der Energiegemeinschaften zählen dazu etwa die Verordnung zu den Ortsnetztarifen, die notwendigen Änderungen in den „sonstigen Marktregeln“, die Vorbereitungen zu den statistischen Erfassungen und dem Reporting, die Vorbereitung der Servicestellen auf Anfragen und Problemstellungen der Kundinnen und Kunden.
Weiters erfolgen einige Änderungen hinsichtlich Strom- und Gaskennzeichnung. Die Darstellung der Stromkennzeichnung wird neu aufgebaut und soll in einem ersten Schritt kurze und knackige Informationen auf Rechnungen und Werbematerialien liefern. Wesentlich dabei, ist die Erweiterung einer verpflichteten Information über den gemeinsamen Handel von Strom und Herkunftsnachweisen. Die Gaskennzeichnung wird von einem freiwilligen auf ein verpflichtendes System umgestellt. In beiden Fällen werden die entsprechenden Verordnungen adaptiert und sollen zu Beginn des Jahres 2022 in Kraft treten.
Neu ist auch die Erfassung des Eigenverbrauches bei Stromerzeugungsanlagen. Dem anhaltenden Trend, wonach Anlagenbetreiber den erzeugten Strom auch selbst verwenden, wird dahingehend Rechnung getragen, dass diese Mengen auch in Zukunft in unsere Herkunfts-Nachweisdatenbank gemeldet werden müssen. Die Erfassung aller Stromerzeugungsanlagen wird zudem um ein öffentlich zugängliches Anlagenregister erweitert. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden dann die Möglichkeit haben, sich auf unserer Website über Stromerzeugungsanlagen in Österreich (gegliedert nach Standort, Technologie, Leistung) zu informieren.
Auch die Umstellung der Förderung von Erneuerbaren Energien wirkt sich auf unsere Aktivitäten aus. So muss z.B. die Befreiungssystematik von den Förderbeiträgen auf neue Beine gestellt werden. Aber auch die Förderung der Erneuerbaren Gase wirkt sich dahingehend aus, dass Zertifikatsysteme zusätzlich zu Herkunftsnachweisen umgesetzt werden müssen.
Ein weiteres großes Thema sind die „Regulatory Sandboxes“. Mit dem Gesetzespaket wurden sowohl strom- als auch gasseitig Regelungen geschaffen, wonach für wissenschaftliche Untersuchungen und Projekte Ausnahmeregeln bei den Systemnutzungstarifen geschaffen werden können.
Zusätzlich zu den genannten Themen werden auch noch folgende Aspekte von der uns adaptiert bzw. neu implementiert: Datenaustausch durch Netzbetreiber, vereinfachter Netzzutritt und Netzzugang, Transparenz bei nicht ausreichenden Kapazitäten, usw.
Was ist noch offen?
Das EAG ist bis dato noch nicht vollständig in Kraft. Offen ist noch die beihilfenrechtliche Bewertung der europäischen Kommission. Dabei geht es darum, ob die vorgesehenen Betriebsförderungen den europäischen Vorgaben entsprechen.
Wie geht es weiter?
Die Umsetzung bzw. die Zielerreichung sind große Herausforderungen – und die Zeit drängt. Klar ist: um die Ziele aus dem EAG hinsichtlich des Ausbaus realisieren zu können, muss die bisherige Ausbaugeschwindigkeit deutlich erhöht werden. Doch nicht nur der Bau der Anlagen an sich ist dabei wesentlich – das System bzw. die Infrastruktur muss parallel dazu weiterentwickelt und ausgebaut werden, die Digitalisierung muss Geschwindigkeit aufnehmen usw. Es muss weiter an den entsprechenden Rahmenbedingungen gearbeitet werden, damit Bewilligungsverfahren effizienter abgewickelt, Erzeugungsanlagen schneller an das Netz angeschlossen und Energiegemeinschaften operativ tätig werden können. Daneben darf die Stabilität des Stromnetzes nicht vernachlässigt werden. Hierzu bedarf es ebenfalls einer kontinuierlichen Weiterentwicklung, um die bestehende Infrastruktur bestmöglich ausnutzen zu können.
Wir sind mit Hochdruck dabei, die uns auferlegten Aufgaben so rasch wie möglich umzusetzen – dies natürlich im Dialog mit der Branche. Für uns bleiben dabei in jedem Fall die Versorgungssicherheit, der Wettbewerb und die Leistbarkeit dominierende Ziele – natürlich im Zusammenhang und in Abstimmung mit den Zielen hinsichtlich Klimaschutz und Ausbau der Erneuerbaren Energien.
