Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-V-G) 12.10.2026; RIS
Mit der neuen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) schaffen wie die Grundlage für eine moderne Netzentgeltstruktur, die Flexibilität fördert, die Netze effizienter nutzt und die Kosten fairer und verursachungsgerechter verteilt. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) hat die Grundlage dafür geschaffen. An der konkreten Ausgestaltung wurde nach mehrjährigen vorbereitenden Diskussionen in den vergangenen Monaten nochmals intensiv gearbeitet und sie bildet mit der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) nun einen ersten großen richtungsweisenden Meilenstein. Dafür wurden mehrere Konsultationen durchgeführt, Stellungnahmen analysiert und umfassend diskutiert.
Flexibilität wird zu einem wesentlichen Element des neuen Tarifsystems. Konsument:innen, die Verbrauchsspitzen vermeiden und die Möglichkeiten zur flexiblen Netznutzung in Anspruch nehmen, sind künftig klar im Vorteil. Im Vordergrund der Tarifstruktur steht, dass die bereits vorhandenen Netze effizienter genutzt werden, der Bedarf an Netzausbau gedämpft und gleichzeitig die weitere Elektrifizierung – Stichwort Elektromobilität mitsamt Vehicle to Grid - vorangetrieben wird.
Ein Blick zurück…
Das Stromsystem von heute ist völlig anders als jenes, für das das bisherige Tarifsystem entwickelt wurde. Und es klingt ziemlich einfach: Strom wurde zentral in Großkraftwerken erzeugt, Lastprofile waren sehr ähnlich und stabil und die Netzauslastung war gleichmäßig und planbar.
…und nach vorne
Im System von heute sind Hunderttausende dezentrale Anlagen am Netz, es gibt Photovoltaik, Batteriespeicher, Energiegemeinschaften, E-Mobilität und zudem wird Flexibilität immer wichtiger.
Die SNE-G-V bildet die Grundlage für die Netzentgelte ab 1. Jänner 2027 und ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung der Energiewende in Österreich.
Bereits 2017 präsentierten wie unter dem Schlagwort „Tarife 2.0“ erste Vorschläge für eine neue Stromnetzentgeltstruktur. Was damals vorgestellt und in den Folgejahren weiterentwickelt wurde, wird nun Realität.
Ziel der Reform ist es, bestehende Netze besser auszulasten, Lastspitzen zu reduzieren und kostspieligen Netzausbau möglichst zu vermeiden. Unsere Berechnungen zeigen, dass dadurch langfristig rund 300 Millionen Euro an jährlichen Netzkosten vermieden und künftige Netzkosten entsprechend gedämpft werden können. Voraussetzung dafür ist, dass etwa Speicher oder E-Autos nicht gleichzeitig mit voller Leistung laden, sondern ihre Ladezyklen auf mehrere Stunden verteilen. Das erfolgt nur, wenn Leistungsspitzen auch etwas kosten.
Die Reform besteht aus fünf zentralen Kernelementen. Leistung wird stärker berücksichtigt, flexible Stromnutzung wird belohnt, Kund:innen erhalten mehr Möglichkeiten, ihre Netzkosten aktiv zu beeinflussen, Netzanschlüsse werden fairer gestaltet und systemdienliche Speicher sowie neue Flexibilitätslösungen werden gefördert:
1. Leistungspreis für alle
2. Zeitvariable Arbeitspreise
3. Flexible Netznutzung
4. Neues Netzanschlussentgelt
5. Kriterien für systemdienlichen Betrieb