Leistungspreis für alle und zeitvariable Arbeitspreise
Leistungspreis für alle
Künftig soll nicht mehr - wie bisher - ausschließlich die Menge des verbrauchten Stroms, also der Arbeitspreis, für die Netzentgelte maßgeblich sein, sondern stufenweise die bezogene Leistung zu einem wichtigen Faktor werden. Dieses Modell wird schon bisher für größere Gewerbe- und Industriekunden angewendet. Bisher galt jedoch für Haushalte, rund 90% der Netzkosten war der Arbeitspreis, das bedeutet die verbrauchte Kilowattstunde und rund 10% bezog sich auf eine Grundpreispauschale. Konsument:innen konnten ihre Netzrechnung nur durch eine Veränderung ihrer Verbrauchsmenge beeinflussen.
Innerhalb von drei Jahren soll nun das Verhältnis von Arbeitspreis zu Leistungspreis in Schritten auf den Zielwert von 50:50 umgestellt werden. Der Leistungspreis orientiert sich dabei am höchsten 15-Minuten-Leistungswert eines Monats. Die monatliche Leistungsspitze wird dadurch deutlich wichtiger.
Für Konsument:innen bedeutet das konkret: Wer hohe Leistungsspitzen vermeidet oder Verbrauch zeitlich verschiebt, kann seine Netzkosten aktiv beeinflussen. Wer hingegen hohe Lastspitzen versursacht und damit auch Investitionen notwendig macht, soll einen entsprechend höheren Beitrag zu den Netzkosten leisten. Konsument:innen können ihre Netzrechnung künftig also auch durch eine Veränderung der Verbrauchszeiten aktiv steuern. Durch das Sparen von Strom Geld zu sparen, bleibt natürlich weiterhin sinnvoll und möglich.
Damit wird die Verursachungsgerechtigkeit klar erhöht. Das Gesamtaufkommen für die derzeitigen Netzkosten ändert sich dabei nicht. Die Kosten werden aber anders auf die einzelnen Netznutzer verteilt. Das heißt, die individuelle Zuordnung der Netzkosten verschiebt sich. Wichtig dabei: für einen Durchschnittshaushalt ohne besonders leistungsstarke Geräte wird es mit dem neuen System bei den Netzkosten unterm Strich dadurch tendenziell günstiger.
Smart Meter liefern die Daten
Den Smart Metern, die ja mittlerweile flächendeckend ausgerollt sind, kommt im neuen Tarifsystem eine wichtige Funktion zu. Sie helfen dabei, den höchsten 15-Minuten-Leistungswert eines Haushalts zu ermitteln. Smart Meter speichern alle jeweils die durchschnittliche Leistung während der 15 Minuten Intervalle. Der höchste Wert dieser 15-Minutenwerte bestimmt den Leistungswert eines Monats, der zur Abrechnung kommt. Das heißt aber nicht, dass kurzzeitige Leistungsspitzen wie sie beim Einschalten von Geräten für wenige Minuten vorkommen, automatisch zu einem höheren Abrechnungswert führen. Vielmehr wird ein Mittelwert dieser Viertelstunde herangezogen, der für Abrechnung relevant ist.
Konsument:innen können dem neuen System entspannt entgegenblicken
Die Umstellung hin zu einem größeren Fokus auf die Leistungsspitze und langfristig auf das 50:50-System erfolgt schrittweise. Vielmehr ist für die Kund:innen auf Netzebene 7, also die Haushaltskund:innen und kleine Gewerbebetriebe, eine Übergangsfrist vorgesehen. Konkret kann die Einführung des Leistungspreises pro Netzbereich entschieden werden, und zwar innerhalb einer Zeitspanne vom 1. Jänner 2027 bis spätestens 1. Juli 2028. Ab spätestens diesem Zeitpunkt gilt dann der Leistungspreis für alle. Innerhalb der nächsten Jahre soll ein Zielwert von 50 % Arbeits- und 50 % Leistungsanteil stufenweise jährlich über alle Netzebenen hinweg umgesetzt werden. Für einen durchschnittlichen Haushaltskunden ohne leistungsstarke Anwendungen wird es keine Änderungen geben. Durch Anpassungen im Verbrauchsverhalten können jedoch auch bei leistungsstarken Anwendungen die Netzkosten gedämpft werden. Mit den Übergangsfristen und der schrittweisen Erhöhung des Leistungspreisanteils soll ausreichend Zeit für Vorbereitungs- und Anpassungsmaßnahmen geschaffen werden. Vor allem die umfassende Information und Begleitung der Stromkund:innen muss dabei im Fokus stehen.
Eine Übergangsfrist zu schaffen, war uns ein großes Anliegen. Schließlich gilt es, die Konsument:innen von den positiven Effekten durch die Tarifumstellung zu überzeugen und diese auf den Weg zur Transformation des Stromsystems mitzunehmen. Es gilt, alle Verbraucher:innen darüber zu informieren, dass sie – selbst wenn sie leistungsstarke Geräte haben - Leistungsspitzen durch einfache Anpassungen beim Verbrauch vermeiden und damit Kosten senken können. Etwa in dem man nicht gleichzeitig eine Infrarotsauna nutzt und das E-Auto lädt, sondern nacheinander.
Zeitvariable Arbeitspreise
Der heuer im Frühjahr erstmals eingeführte Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) und der künftige Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP) sollen für Konsument:innen Anreize schaffen, ihren Verbrauch in jene Stunden zu verschieben, in denen besonders viel Strom im Netz verfügbar ist und dieses dadurch gezielt entlasten.
Mit dem SNAP, der vom 1. April bis 30. September in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr gegolten hat, konnten heuer bereits gute Erfahrungen gemacht werden. Er wird auch nächstes Jahr zur gleichen Zeit wieder zur Verfügung stehen.
Der WiNAP wird vom 1. Oktober bis 31. März von 23.00 bis 5.00 Uhr gelten und erstmals im Oktober 2027 in Kraft treten. Bisher gilt für den SNAP eine Reduktion beim Netz-Arbeitspreis von 20%. Die tatsächliche Höhe der Reduktion wird in der Systemnutzungsentgelte-Tarifverordnung festgelegt. Voraussetzung für beide Tarife ist lediglich, dass der Netzbetreiber die Smart Meter Daten viertelstündlich ablesen kann.