Flexible Netznutzung und neues Netzanschlussentgelt

Flexible Netznutzung und neues Netzanschlussentgelt

Flexible Netznutzung – vom unterbrechbaren Tarif zur flexiblen Entnahme

Die flexible Netznutzung ist eine der wichtigsten neuen Komponenten der SNE-G-V. Was vielen Konsument:innen schon bisher unter dem Begriff „unterbrechbarer Tarif“ bekannt war, wird über die nächsten drei Jahre abgelöst durch die sogenannte flexible Entnahme. Der Grundgedanke: Wer dem Netz mehr Flexibilität zur Verfügung stellt, soll direkt von niedrigeren Netzkosten profitieren.

Kund:innen können künftig ihrem Netzbetreiber ermöglichen, ihre Stromnutzung zeitlich zu flexibilisieren. Netzbenutzer bestimmen dabei selbst, wie der Anteil an garantierter und flexibler Leistung aufgeteilt ist. 
Eine Einschränkung oder Steuerung passiert zudem nur in Situationen, in denen diese notwendig sind und können in einem Zeitraum von maximal zweimal 2 Stunden pro Tag vorkommen. Dadurch können bestehende Netze effizienter genutzt und kostenintensive Netzausbauten teilweise vermieden werden. Das ist gut für die Geldbörse und für das Gesamtsystem. 

Kund:innen, die dieses Instrument nutzen, profitieren direkt von einer Reduktion beim Leistungspreis. Für die sogenannte flexible Leistung ist voraussichtlich lediglich 25 Prozent des regulären Leistungspreises zu bezahlen und steht für alle Netzebenen zur Verfügung. Für Haushalts- und kleine Gewerbekund:innen ist dies auf Kundenwunsch umzusetzen, für die höheren Netzebenen ist es mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Die garantierte Laufzeit für die flexible Entnahme beträgt zehn Jahre. Der bisherige unterbrechbare Tarif wird schrittweise abgeschafft und soll in drei Jahren vollständig von der flexiblen Entnahme ersetzt werden. 

Neues Netzanschlussentgelt

Das Netzanschlussentgelt wird künftig ebenfalls verursachungsgerechter gestaltet, da alle Netzbenutzer gleichbehandelt werden und somit gleich viel für den Netzanschluss zahlen werden. Gleichzeitig werden gezielte Anreize für netzdienliche Standorte geschaffen. Wer dort investiert, wo bereits Netzkapazitäten vorhanden sind oder das Stromsystem dadurch entlastet wird, profitiert von günstigeren Rahmenbedingungen. Damit werden Investitionen stärker dorthin gelenkt, wo vorhandene Netzkapazitäten effizient genutzt werden können. Das stärkt die Effizienz des Netzausbaus, senkt die Gesamtkosten und fördert den Ausbau erneuerbarer Energien an den richtigen Standorten. 

Das neue Netzanschlussentgelt besteht aus zwei wesentlichen Komponenten: einem aufwandsorientierten Anteil (AWA) und einem pauschalen Anteil (PA). Der aufwandsorientierte Anteil deckt die tatsächlichen Kosten der Herstellung des konkreten Netzanschlusses ab, insbesondere Anschlussleitung und deren Verlegung - also unmittelbar anfallende Anschlusskosten.

Der pauschale Anteil finanziert den bereits erfolgten und künftig notwendigen Netzausbau und ist leistungsbezogen. Dabei wird erstmals auch der vorgelagerte Netzausbau berücksichtigt. Für den Netzanschluss neuer Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 15 kW entfällt der pauschale Anteil. 

Bei den Netzanschlusskosten für ein typisches Einfamilienhaus sollten sich mit der neuen Systematik keine gravierenden Veränderungen ergeben. Das Ziel ist hier mehr Transparenz und Gleichbehandlung. 

Keine Nachverrechnungen beim Netzanschluss

Für besehende Kund:innen wird es durch die Umstellung zu keinerlei Nachverrechnungen kommen. Zunächst wird allen Kund:innen 10 kW netzwirksame Leistung für den Bezug zugeordnet. Da die bisherige vertragliche Bezugsleistung vielfach 4 kW beträgt entsteht eine weitreichende Übergangsregelung, um Nachkäufe von Bezugsleistung zu verhindern. 

Auch wenn Kund:innen im Jahr 2026 tatsächlich höhere Bezugs-Leistungswerte als 10 kW hatten, müssen sie dafür nicht nachzahlen. Wer also beispielsweise im Jahr 2026 Leistungsspitzen von 15 kW hatte, muss für die 5 kW, die die vorgesehenen 10 kW überschreiten, nicht extra bezahlen, bekommt diese 5 kW durch die Regelungen in der Verordnung kostenlos zugestanden. 

Die Idee dahinter ist: Künftig wird stärker berücksichtigt, wer durch seinen Netzanschluss welchen Netzausbau verursacht. Netzdienliche Standorte und flexible Netzzugänge führen im Gegensatz zu Reduktionen bei den Kosten.