Zurück Neue Netzentgeltstruktur und Regulierung im Wandel

Neue Netzentgeltstruktur und Regulierung im Wandel

Ziel ist es, die Entgeltstruktur an die veränderten Rahmenbedingungen des Energiesystems anzupassen und die Finanzierung des stark wachsenden Netzausbaus langfristig abzusichern. Treiber dieser Entwicklung sind insbesondere der massive Ausbau erneuerbarer Energien, neue Verbrauchsprofile durch Elektromobilität und Wärmepumpen, steigende Anforderungen an die Netzstabilität sowie ein deutlich wachsender Investitionsbedarf in die Netzinfrastruktur.

Die Grundlogik der Netzregulierung bleibt auch im ElWG erhalten: Anerkennung der Kosten der Netzbetreiber für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau, Ermittlung einer Mengenbasis und darauf aufbauend die Bestimmung der Netzentgelte. Neu ist jedoch, dass wesentliche Detailregelungen anders ausgestaltet werden und uns, der Regulierungsbehörde, ein deutlich größerer Ermessensspielraum eingeräumt wird. Während die allgemeinen Rahmenbedingungen gegenüber dem ElWOG 2010 weitgehend konstant bleiben, werden Kompetenzen stärker auf uns verlagert und die rechtlichen Voraussetzungen für eine neue Entgeltsystematik („Tarife 2.1“) geschaffen.

Ein zentraler Reformtreiber ist die Auseinanderentwicklung von Kosten- und Mengenbasis. Die erwarteten Investitionen in die Stromnetze steigen nochmals deutlich an – stärker als in den vergangenen Jahren –, insbesondere aufgrund des Ausbaus erneuerbarer Erzeugung, notwendiger Netzverstärkungen sowie wachsender Flexibilitätsanforderungen. Gleichzeitig entwickeln sich die klassischen Abgabemengen aus dem öffentlichen Netz nur verhalten: Von 2023 auf 2024 stiegen sie lediglich um rund 0,85 %, nachdem sie zuvor mehrere Jahre rückläufig waren. Der gesamte Stromverbrauch inklusive Eigenerzeugung nahm im selben Zeitraum jedoch um 2,7 % zu. Diese Verschiebung zeigt, dass die bisherige mengenbasierte Entgeltlogik zunehmend an Aussagekraft verliert und die Netznutzung nicht mehr adäquat widerspiegelt.

Das ElWG reagiert darauf mit neuen gesetzlichen Grundlagen für Kosten- und Entgeltbestimmung. In der Kostenermittlung (§ 138 ElWG) erhalten wir einen größeren Spielraum bei der Anerkennung und Zuordnung von Kosten. Auch die Entgeltbestimmung (§ 127 und § 51 ElWG) wird neu strukturiert: Die bisherigen Regelungen des § 62 ElWOG 2010 werden auf zwei Verordnungen aufgeteilt, verbunden mit einer stärkeren prinzipienbasierten Ausgestaltung. Damit soll eine differenziertere und verursachungsgerechtere Bepreisung der Netznutzung ermöglicht werden.

Inhaltlich zeichnen sich mehrere wesentliche Änderungen ab. Künftig sollen sämtliche Entnehmer leistungsbasiert abgerechnet werden, pauschale Entgeltmodelle entfallen. Die tatsächlich beanspruchte Netzkapazität rückt damit ins Zentrum der Entgeltlogik. Anschlussentgelte sollen neu geregelt werden, um den steigenden Anforderungen durch dezentrale Erzeugung und neue Verbrauchsanlagen gerecht zu werden. Zudem sollen Flexibilitätsoptionen – etwa zeitvariable Tarife oder Anreize für netzdienliches Verhalten – systematisch in die Entgeltstruktur integriert werden. Insgesamt ist eine Weiterentwicklung hin zu einem modularen, stärker differenzierten Entgeltsystem zu erwarten.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise und ist durch Übergangsbestimmungen abgesichert. Die neuen Regeln zur Kosten- und Mengenermittlung sowie zur Entgeltfestsetzung gelten für neu eingeleitete Verfahren sofort, während die bestehenden Verordnungen auf Basis des ElWOG 2010 so lange in Kraft bleiben, bis neue Verordnungen erlassen werden. Der Sommer-Niedertarif (SNAP) konnte schon mit der Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2026 umgesetzt werden, genauso der regelbare Tarif für die Netzebenen 3 und 4.

Der derzeit vorgesehene Zeitplan sieht unter anderem die Stakeholder‑Konsultationen im Frühjahr 2026, den Entwurf und die Konsultation der Grundsatz‑Verordnung im Sommer 2026 sowie deren Erlass im September 2026 vor. Ab Oktober 2026 soll schließlich der Prozess zur neuen Systemnutzungsentgelte‑Tarifverordnung auf Basis der Grundsatz-Verordnung starten.

Vor diesem Hintergrund haben wir frühzeitig ein strukturiertes ElWG‑Programm aufgesetzt. Ein Schwerpunkt liegt auf der fachlichen Analyse der neuen gesetzlichen Bestimmungen und ihrer Auswirkungen auf die Entgeltstruktur. Auf dieser Grundlage wurden interne Positionen zu zentralen Themen wie Leistungsentgelten, Flexibilitätsanreizen und Anschlussentgelten entwickelt. Ergänzend dazu legen wir großen Wert auf transparente Kommunikation. Durch regelmäßige Informationen an alle Marktteilnehmer, Präsentationen, konstruktiven Austausch und Beiträge wie diesen wollen wir frühzeitig Klarheit über die anstehenden Änderungen schaffen und die Akzeptanz für das neue Entgeltsystem fördern.

Quelle: E-Control

Quelle: E-Control vergrößern