12 Rechtsentwicklungen

Modernisierung EU und national

Aus europäischer Sicht war 2025 ein Jahr der Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens. Hinzu kam Ende des Jahres mit dem European Grids Package eine wesentliche neue Initiative der EU-Kommission. Bei CEER bot das 25-jährige Jubiläum der Organisation Gelegenheit, auf die vergangenen Erfolge zurückzublicken und die künftige Strategie zu planen.

In Österreich war das legislative Geschehen im Energiebereich durch die Verhandlungen um das ElWG dominiert (s. dazu Kapitel 2.1). Außerdem befindet sich das GWG 2011 in einer Revisionsphase, um unionsrechtliche Vorgaben umzusetzen.

  • 12.1 Rechtsentwicklungen auf EU-Ebene
  • 12.2 Rechtsentwicklungen in Österreich

12.1 Rechtsentwicklungen auf EU-Ebene

Die europäische Energiepolitik war 2025 von einer umfassenden Weiterentwicklung zentraler Regelwerke geprägt. Im Bereich der Netzkodizes wurden zahlreiche bestehende Vorgaben überarbeitet, darunter die Regeln zu Kapazitätsvergabe, Engpassmanagement und Netzanschluss. Parallel dazu legten ENTSO-E und die EU-DSO-Entity einen neuen Netzkodex zur Laststeuerung vor, der künftig die Bereitstellung und Beschaffung von Flexibilität im Stromsystem regeln soll. Im Gasbereich wurde mit der Überarbeitung des CAM-Netzkodex begonnen und die Gas-SoS-Verordnung revidiert. Auch die Überarbeitung der TEN-E-Verordnung wurde vorbereitet, unterstützt durch ein Positionspapier von ACER, an dem sich die E-Control maßgeblich beteiligte. Mit dem noch 2025 veröffentlichten European Grids Package präsentierte die Europäische Kommission zudem ein
weitreichendes Legislativpaket, das Netzplanung, Kapazitätstransparenz, Anschlussverfahren und regulatorische Anreize grundlegend modernisieren soll und den Regulierungsbehörden neue Aufgaben überträgt.

Über diese konkreten Rechtsentwicklungen hinaus setzte die EU-Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2026 einen deutlichen Schwerpunkt auf die Vollendung der Energieunion. Geplant sind unter anderem ein Electrification Action Plan, ein Weißbuch zur vertieften Strommarktintegration, die Aktualisierung zentraler Richtlinien sowie ein „Energy Omnibus“ zur Vereinfachung von Vorgaben für Energieprodukte.

Auch aus regulatorischer Sicht war 2025 ein besonderes Jahr. CEER feierte sein 25-jähriges Bestehen und unterstrich seine Rolle als zentrale Plattform für Kooperation, Harmonisierung und Wissenstransfer unter Europas Energieregulierungsbehörden. Der internationale Austausch blieb auch darüber hinaus ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der E-Control, die 2025 Delegationen aus
mehreren Ländern empfing und den Dialog über aktuelle und zukünftige Regulierungsfragen weiter vertiefte.

12.1.1 Strom-Netzkodizes

Auf Grundlage des 3. Energiemarktliberalisierungspakets gestaltet sich der europäische Strommarkt über Netzkodizes und Leitlinien in drei Bereichen. Dabei umfasst der Bereich Systembetrieb die Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb und den Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes, der Bereich Netzanschluss beinhaltet die Netzkodizes mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger, für den Lastanschluss und mit Netzanschlussbestimmungen für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme, und der Bereich Markt umfasst die Leitlinien über die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement, für die Vergabe langfristiger Kapazität und über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem. Dieses Rahmenwerk sieht zusätzlich über 160 einzelne Methodologien vor, die separat entwickelt und genehmigt werden müssen.

Nach etlichen Jahren Erfahrung mit der Umsetzung des Regelwerks wird eine Überarbeitung notwendig. Der Prozess für die Überarbeitung und erneute Freigabe im Rahmen einer Komitologie ist für Kapazitätsvergabe und Engpassmanagement schon recht fortgeschritten. Nach einigen Diskussionsterminen ist mit Beschluss im ersten Quartal 2026 zu rechnen.

Alle drei Netzanschluss-Kodizes wurden bereits von ACER überarbeitet und an die Europäische Kommission als Empfehlung für die Behandlung in der Komitologie übermittelt. Die Überarbeitungen dieser Regelwerke gewannen durch den Blackout auf der Iberischen Halbinsel an Relevanz.

Des Weiteren übermittelten ENTSO-E und die EU-DSO-Entity einen Vorschlag für einen Netzkodex zur Laststeuerung an ACER. Nach einer grundlegenden Überarbeitung empfahl ACER diesen an die Europäische Kommission weiter. Dieser Netzkodex wird die Umsetzung von Flexibilitätsbereitstellung und -beschaffung regeln.

Die Überarbeitungen der Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb und jener für die Vergabe langfristiger Kapazität stehen noch am Anfang.

12.1.2 Änderung des CAM-Netzkodex

Anfang 2025 veröffentlichte ACER eine Empfehlung zur Überarbeitung des CAM-Netzkodex (CAM NC). Der Empfehlung war ein umfassender Stakeholder-Prozess vorausgegangen, in dem mehrere Verbesserungen diskutiert wurden. Die Initiative zur Überarbeitung stammte ursprünglich vom Verband der europäischen Händler (vormals EFET).

Die Europäische Kommission übernahm den Großteil der ACER-Vorschläge und leitete im 4. Quartal 2025 den offiziellen Komitologie-Prozess zur Revision des CAM NC ein. Der Entwurf enthält drei zentrale Anpassungen.

  • Einführung eines neuen „balance-of-month“-Produkts
  • Vereinfachung des Incremental-Capacity-Prozesses
  • flexiblere Anpassung nicht wesentlicher Auktionsdetails

Nach dem Zeitplan der Europäischen Kommission soll der überarbeitete CAM NC bis Mitte 2026 beschlossen werden und anschließend nach einer Implementierungsphase in Kraft treten.

12.1.3 Überarbeitung der Gas-SoS-Verordnung

Ausreichende Gasmengen im Speicher sind für die Versorgungssicherheit in der EU und in Österreich essenziell. Auf europäischer Ebene gibt es daher seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Jahr 2022 eine Verordnung (2022/1032 vom 29. Juni 2022), die Speicherbefüllungsziele für die Mitgliedstaaten festlegt. Die Verordnung enthält daneben auch eine Zertifizierungspflicht für Gasspeicherbetreiber und regelt den Umgang mit möglichen externen Einflüssen auf kritische Gasspeicherinfrastruktur. Die wichtigsten Speicherfüllstandsvorgaben sind:

  • 90% Füllstand der nationalen Gasspeicherkapazitäten per 1. November oder
  • ein Füllstand entsprechend 35% des durchschnittlichen jährlichen Gasverbrauchs der vorangegangenen fünf Jahre für Mitgliedstaaten mit hohen unterirdischen Speicherkapazitäten.

Die Verordnung gilt aktuell bis Ende 2025, wurde allerdings am 24. Juni 2025 im Trilog-Verfahren zwischen Europäischem Rat, Kommission und Parlament um zwei Jahre bis Ende 2027 verlängert. Zudem erhalten die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität für die Erreichung der Füllstandsvorgaben.

Das generelle Speicherziel soll nach wie vor 90% betragen, allerdings kann dieses Ziel im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Dezember erreicht werden. Zudem sollen die Zwischenziele für bestimmte Monate lediglich indikative Richtwerte darstellen und lassen somit mehr Flexibilität in der Speicherbefüllung zu. Außerdem kann bei schwierigen Marktbedingungen um einen bestimmten Prozentwert von den Füllstandszielen abgewichen werden. Unbeschadet dieser Verpflichtung und der Vorgehensweise anderer Mitgliedstaaten kann jeder Mitgliedstaat im Falle schwieriger Bedingungen beschließen, von dem festgelegten Befüllungsziel um bis zu 10 Prozentpunkte abzuweichen. Zusätzlich ist es möglich, um weitere bis zu 5 Prozentpunkte abzuweichen, wenn

  • die nationale Gasproduktion den durchschnittlichen jährlichen Gasverbrauch der letzten zwei Jahre übersteigt oder
  • die besonderen technischen Merkmale einer einzelnen unterirdischen Speicheranlage mit einer technischen Kapazität von mehr als 40 TWh eine langsame Einspeisungsrate erfordern, die zu einer außergewöhnlich langen Einspeisezeit von mehr als 115 Tagen führt.

Die novellierte Gasspeicherverordnung trat mit 1. Oktober 2025 in Kraft. Da Österreich über hohe Speicherkapazitäten in Relation zum Gasverbrauch verfügt und die österreichischen Gasspeicher auch von Versorgern aus Nachbarländern genutzt werden, gilt das Speicherziel von 35% des durchschnittlichen Jahresverbrauchs der vorangegangenen fünf Jahre.

12.1.4 Überarbeitung der TEN-E-Verordnung

Die EU-Kommission hat in ihrem Aktionsplan für bezahlbare Energie vom Februar 2025 angekündigt, dass sie ein europäisches Netzpaket mit Gesetzesvorschlägen und nicht-legislativen Maßnahmen vorlegen wird, unter anderem auch mit einer Überarbeitung der TEN-E-Verordnung. Zur Vorbereitung dieses Vorschlags hielt die EU-Kommission eine Konsultation ab, um Rückmeldungen von Interessengruppen zum aktuellen EU-Rechtsrahmen für Netze einzuholen.

ACER beteiligte sich an diesem Konsultationsprozess im September 2025 mit einem Positionspapier. Die Vorschläge darin sollen dazu beitragen, das TEN-E-Regelwerk effizienter und zukunftsfähiger zu machen, um die Herausforderungen durch die Energiewende, die steigenden Investitionsbedarfe und den Ausbau der Erneuerbaren besser zu bewältigen. Diese Empfehlungen wurden in den Gremien der Regulierungsbehörden mit ACER erarbeitet, mit maßgeblicher Beteiligung der E-Control als aktives und zum Teil führendes Mitglied in diesen Gremien.


Online-Erweiterung: ACER-Empfehlungen für die TEN-E-Verordnung

ACER empfiehlt für die TEN-E-Verordnung folgende wichtige Änderungen:

  • Stärkung der Aufsicht und Koordination: ACER soll eine stärkere Rolle bei der Aufsicht über die Methoden zur Szenarioentwicklung und Infrastrukturplanung auf europäischer Ebene erhalten. Dies soll helfen, die Planung besser auf die Dekarbonisierung abzustimmen und wichtige Infrastrukturbedarfe effektiver zu identifizieren.
  • Verbesserung der Identifikation und Priorisierung von Infrastrukturprojekten: Empfehlung von Mechanismen, um kritische Infrastrukturbedarfe zuverlässig zu erkennen und mit geeigneten Lösungen zu beheben.
  • Vereinfachung und Beschleunigung der TEN-E-Prozesse: Zehnjährige Netzentwicklungspläne (TYNDP) vereinfachen, die Auswahl und Überwachung der „Projects of Common Interest“ (PCI) transparenter und effizienter gestalten und die gesamte Prozedur verschlanken.
  • Förderung von Alternativen zu klassischen Netzinfrastrukturen:  Mehr Raum für innovative Lösungen wie netzunabhängige Optionen („non-wire solutions“), um die Netzkapazität auf flexiblere Art zu erhöhen.
  • Stärkere Einbindung von Digitalisierung und dezentralen Projekten: Unterstützung von Projekten im Verteilnetz und digitalen Netzmanagementlösungen.

12.1.5 European Grids Package

Mit dem European Grids Package veröffentlichte die EU-Kommission noch vor Jahresende ein umfassendes Paket an Legislativvorschlägen im Bereich der Netze. Neben Verbesserungen und Vereinfachungen enthält das Paket außerdem Vorschläge zu folgenden Themen:

  • Netzplanung und -ausbau
  • Transparenz der Netzkapazitäten
  • Anreize für einen effizienten Netzanschluss und eine effiziente Netznutzung
  • Einrichtung des Netzanschlussverfahrens
  • Verfahren bei Kapazitätsengpässen

Der Vorschlag der EU-Kommission enthält auch zusätzliche Aufgaben für nationale Regulierungsbehörden:

  • Ermöglichung von vorausschauenden Investitionen in der Netzplanung (gemäß Leitfaden zu vorausschauenden Investitionen)
  • Einführung von standortdifferenzierten Anschlussgebühren, um Anreize für die Verlagerung neuer Anschlüsse in Gebiete mit höherer Netzkapazität zu schaffen
  • Prüfung der Einführung dynamischerer Netzentgelte, um Flexibilität zu fördern und Lastspitzen zu reduzieren
  • Sicherstellung, dass der regulatorische Rahmen Netzbetreiber zu Investitionen in kosteneffiziente Systeme anregt (einschließlich digitaler Lösungen, Speicher/Wärmespeicher, Technologien zur Verbesserung des Stromnetzes).

Die E-Control wird diese Vorschläge analysieren und ihre Anmerkungen im Rahmen der Gremien der Regulierungsbehörden einbringen.

12.1.6 Ausstieg aus russischem Gas

Am 17. Juni 2025 wurde von der EU-Kommission ein Verordnungsvorschlag für ein Phase-out von russischen Gas- und Öllieferungen veröffentlicht. Die vorgeschlagene Verordnung zielt auf ein schrittweises Verbot von Gasimporten (Pipeline- und LNG-Importe) sowie von Ölimporten aus Russland bis spätestens Ende 2027 ab. Der Ausstieg der EU aus russischen Gas- und Ölimporten soll demnach auf Importverboten basieren und wird von Übergangsfristen, Informationspflichten und nationalen Diversifizierungsstrategien flankiert. Die EU-Verordnung 2025/261 ist am 26. Jänner 2026 erlassen worden.

Die Verordnung sieht Regelungen zur Erstellung von nationalen Diversifizierungsplänen für Gas und Öl vor. Mitgliedstaaten müssen bis zum 1. März 2026 derartige Pläne bei der EU-Kommission vorlegen. Die Diversifizierungspläne und entsprechende Maßnahmen, Meilensteine und potenzielle Diversifizierungsbarrieren für einen vollständigen Ausstieg aus russischem Gas darlegen. Die Pläne sollen auch Zeitpläne für das nationale Phase-out, alternative Transportrouten und alternative Gaslieferanten beschreiben sowie potenzielle technische, regulatorische und vertragliche Diversifizierungsbarrieren aufzeigen (Artikel 12 trifft entsprechende Regelungen für Öl-Importe).

EU-Gasimporte 2021 und 2025, inklusive des Anteils LNG aus Russland, als Kreisdiagramme. Es werden die verschiendenen Herkunftsländer unterschieden. Quelle: ENTSOG Transparency Platform, https://transparency.entsog.eu und ICIS LNGEdge; Stand: Jänner 2026

Abbildung 23 zeigt den Anteil russischer Gaslieferungen (LNG & Pipeline) an den europäischen Gasimporten in den Jahren 2021 und 2025. Während Gaslieferungen über die Pipeline-Routen nur über die staatliche Gazprom Export abgewickelt werden, stammen die LNG-Importe aus Russland fast ausschließlich aus Verträgen mit dem privatwirtschaftlichen russischen Energieunternehmen Novatek, an dem Gazprom nur einen Anteil hält. LNG-Lieferungen von den Gazprom-Terminals in der Ostsee (Portovaya LNG und Vysotsk LNG) machen nur einen geringen Anteil der russischen LNG-Lieferungen aus (rund 7,8% der gesamten russischen LNG-Lieferungen im Jahr 2024). Ein kompletter Wegfall aller russischen Gaslieferungen würde auf Basis der Gasflüsse und Gasnachfrage im Jahr 2025 eine Substitution von etwa 430 TWh/a erforderlich machen.

Obwohl dieses Importverbot nach Beendigung des Vertrages zwischen OMV und Gazprom Export im Dezember 2024 Österreich nicht direkt betrifft, kann es indirekt Auswirkungen auf Österreich haben. Zum einen kann es zu einer Zunahme der Gastransite durch Österreich in West-Ost-Richtung kommen, um die Versorgung der CEE-Region und der Ukraine sicherzustellen. Zum anderen kann es aufgrund von Kapazitätsengpässen zu einer Erhöhung der Preisspreads zwischen dem österreichischen Gasgroßhandelsmarkt und den nordwesteuropäischen Märkten kommen.

Wenn eine stärkere Nutzung der Transitrouten über Österreich durch diese Länder erfolgen muss, würden wieder mehr Transportmengen und Shipper zur Verfügung stehen, auf die die Kosten der Netzinfrastruktur verteilt werden können. Eine erhöhte Nutzung der österreichischen Gasleitungen kann die Netztarife senken. Jedoch könnte ein weiterer Ausbau der Gasinfrastruktur für Transite nach Ungarn, in die Slowakei und in die Ukraine notwendig werden.

Unklar ist jedoch die langfristige Auswirkung auf die Großhandelspreise in der CEE-Region und in der EU. Die Analyse der EU-Kommission basiert auf den Annahmen, dass die globalen LNG-Produktionskapazitäten ausgebaut werden, die Gasproduktion in der CEE-Region gestartet wird, insbesondere im Schwarzen Meer (Neptun Deep Feld) und die Kapazitätsengpässe in West-Ost-Richtung beseitigt werden. Sollte es zu Verzögerungen in einem der genannten Bereiche kommen, könnte das stärkere Auswirkungen auf die Gaspreise in der EU und insbesondere in der CEE-Region haben. Der Plan zum Ausstieg aus russischem Gas laut Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sollte daher bei Bedarf an diese Entwicklungen angepasst werden können und vor allem die Möglichkeiten zur Diversifizierung berücksichtigen.

Diversifizierung ist aus Sicht der E-Control ein Schlüsselwort. Auch bei den LNG-Importen in die EU sollte diversifiziert werden, damit keine neuen Abhängigkeiten von einem einzelnen Lieferland geschaffen werden.

12.1.7 Pläne der EU-Kommission

Im Rahmen ihres Arbeitsprogramms für 2026 setzt die EU-Kommission einen klaren Fokus auf die Vollendung der Energieunion, um niedrige Energiepreise für Haushalt und Unternehmen zu gewährleisten, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Unabhängigkeit Europas zu festigen. Das Programm zielt darauf ab, Netze zu modernisieren, bestehende Engpässe zu beseitigen, die Bürokratie für grenzüberschreitende Energieprodukte zu reduzieren und die Elektrifizierung sowie die Resilienz des Stromnetzes zu fördern.

Als Grundlage dafür dienen insbesondere die EU-Initiativen wie die Programme Fit for 55, REPowerEU, der Aktionsplan für erschwingliche Energie sowie der Clean Industrial Deal.

Ein zentrales Vorhaben ist die Veröffentlichung des „Electrification Action Plan“ im ersten Quartal 2026. Diese Maßnahme soll die elektrifizierte Energie- und Wärmeversorgung fördern, industrielle Prozesse stärker in Stromnetze integrieren und damit sowohl den Endenergieverbrauch als auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen nachhaltig senken.

Aufbauend auf dem Aktionsplan für erschwingliche Energie wird die EU-Kommission Anfang 2026 auch ein Weißbuch über eine vertiefte Integration des Strommarkts vorlegen. Das primäre Ziel dieses Weißbuchs wird es sein, die Integration des Energiemarkts voranzutreiben. Um dies zu erreichen, soll das Weißbuch einen kohärenten Governance-Rahmen bereitstellen, die Ziele auf nationaler und EU-Ebene miteinander in Einklang bringen und sicherstellen, dass Entscheidungen, die von grenzüberschreitender und EU-weiter Bedeutung sind, auf der richtigen Eben getroffen werden.

Weiters sieht das Arbeitsprogramm für 2026 eine Aktualisierung der Richtlinien für erneuerbare Energien und Energieeffizienz für das dritte Quartal 2026 vor. So sollen bessere Rahmenbedingungen für die Integration von Eigenversorgung, virtuelle Kraftwerke, Speicher- und Wasserstofftechnologien geschaffen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt wird auf dem sogenannten „Energy Omnibus“ liegen, einer Maßnahme zur Vereinfachung bestehender Vorschriften für Energieprodukte. Ziel ist es, regulatorische Hürden zu senken, Innovationen zu erleichtern und damit den Übergang zu sauberen Technologien zu beschleunigen. Diese Maßnahmen sollen im 2. Quartal 2026 starten.


Online-Erweiterung: CEER

Das Council of European Energy Regulators (CEER) feierte 2025 sein 25-jähriges Bestehen als führende Koordinationsplattform und Stimme der europäischen Energie-Regulierungsbehörden. Die Organisation wurde im Jahr 2000 von zehn nationalen Regulierern gegründet, um die Zusammenarbeit und Harmonisierung der Energieregulierung in Europa zu stärken, insbesondere mit Blick auf die Entwicklung gemeinsamer Märkte und den Schutz der Verbraucher:innen. Operativ funktioniert CEER über Arbeitsgruppen, Konsultationen und Publikationen, in denen regulatorische Standards entwickelt und bewährte Praktiken ausgetauscht werden.

Seit der Gründung vor 25 Jahren hat CEER wegweisende Empfehlungen zu Strom- und Gasmarktregulierung gegeben, wichtige Standards gesetzt und den nachhaltigen Umbau des europäischen Energiesektors aktiv begleitet. Durch zahlreiche Arbeitsgruppen, Fachpublikationen und jährliche Konferenzen hat CEER Maßstäbe für Transparenz, Effizienz und Verbraucher:innenschutz gesetzt sowie zentrale Themen wie Netzregulierung, erneuerbare Energien und Energiearmut vorangetrieben.
Heute ist CEER die zentrale europäische Plattform, auf der nationale Energie-Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, Erfahrungen austauschen und gemeinsam an der Weiterentwicklung von Strom- und Gasbinnenmärkten arbeiten. CEER dient als Stimme der Regulierer auf EU-Ebene und gegenüber internationalen Organisationen.

Zu den größten Erfolgen von CEER zählen die Förderung eines einheitlichen und fairen Energiemarktes, die Stärkung der Verbraucher:innenrechte und die Unterstützung von Innovationen im Energiesektor. CEER war federführend bei der Entwicklung von harmonisierten europäischen Regeln für Netzanschluss und Versorgungssicherheit und hat Leitlinien für den Ausbau von erneuerbaren Energien und flexiblen Märkten gesetzt. Insbesondere hat CEER Impulse zur Integration von dezentraler Energie, zu Informationen für Verbraucher:innen und zur Bekämpfung von Energiearmut geliefert. Auch durch die enge Zusammenarbeit mit der EU-Agentur ACER hat CEER die regulatorische Kohärenz und die Umsetzungsqualität europäischer Energiepolitik maßgeblich verbessert.

Die E-Control trat CEER direkt nach ihrer Gründung bei und gehört seither zu den treibenden Kräften auf europäischer Ebene. Sie bringt sich durch aktive Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Initiativen, Beiträge und die Entwicklung von internationalen Standards ein. Die Mitgliedschaft im CEER bringt für die E-Control und Österreich zahlreiche Vorteile. Durch die Mitwirkung an europäischen Arbeitsgruppen erhält die E-Control direkten Zugang zu regulatorischen Best Practices, aktuellen Marktentwicklungen und technischen Innovationen. Österreich profitiert von maßgeblichen Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung europäischer Regelwerke und kann nationale Interessen gezielt einbringen. Zusätzlich bringt die Vernetzung mit anderen Regulierern Kompetenzen bei der Lösung grenzüberschreitender Fragen, z.B. bei Netzanschluss, Versorgungssicherheit oder Innovationsförderung. Für österreichische Verbraucher:innen bedeutet dies bessere Rechtssicherheit, Zugang zu europaweit einheitlichen Schutzstandards und eine moderne, transparente Marktregulierung.

CEER arbeitet aktuell an strategischen Themen wie Energieintegration, nachhaltiger Infrastruktur, stärkerer Verbraucher:innenzentrierung und Flexibilisierung der Energiemärkte. Für Österreich ist die aktive Rolle der E-Control bei diesen Zukunftsprojekten zentral, da sie erlaubt, die heimische Energiewende voranzutreiben und optimal von europäischen Synergieeffekten zu profitieren. Somit trägt CEER entscheidend dazu bei, Österreich als Vorreiter für moderne und soziale Energieregulierung in Europa zu positionieren.

Die CEER-Strategie 2026–2029, die unter dem Titel „Ensuring regulatory stability and citizen engagement amidst change to reach the decarbonisation goals efficiently“ steht, definiert die Erwartungen für die kommenden Jahre und darüber hinaus. Diese vierjährige Strategie baut auf der vorherigen Strategie auf, wurde jedoch aktualisiert, um auf geopolitische Verschiebungen, technologische Veränderungen, die anhaltende digitale Transformation der Netze und Märkte sowie die Lehren aus der Energiepreiskrise zu reagieren. Das zentrale Ziel von CEER ist es, eine effektive, faire und widerstandsfähige Energiewende zu gewährleisten, die bezahlbare und nachhaltige Energie für alle liefert. Dies soll durch drei strategische Prioritäten erreicht werden, nämlich

  • die Optimierung marktbasierter Lösungen, um die besten Ergebnisse für Verbraucher:innen und das Energiesystem zu erzielen,
  • die Befähigung und der Schutz von Verbraucher:innen, unter gleichzeitiger Förderung von Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit sowie
  • die Vertiefung der Integration eines dekarbonisierten Energiesystems.

CEER strebt an, ein Gleichgewicht zwischen regulatorischer Stabilität und ausreichender Flexibilität zu finden, um sich an die sich ändernden Bedingungen anzupassen und gleichzeitig die notwendigen effizienten Investitionen in eine dekarbonisierte Infrastruktur zu ermöglichen.

Die enge Zusammenarbeit nationaler Regulierungsbehörden innerhalb von CEER ist eine Grundvoraussetzung, um eine konsistente Umsetzung der Rahmenwerke zu gewährleisten. Dies stärkt die regulatorische Konsistenz, verbessert die Marktüberwachung und fördert bewährte Verfahren in allen Gerichtsbarkeiten.

Das Arbeitsprogramm von CEER für 2026 sieht spezifische Aktivitäten vor, die auf die Stärkung des Binnenenergiemarktes abzielen, wie beispielsweise die Berichterstattung über die regulatorischen Rahmenbedingungen europäischer Energienetze, was Transparenz und den Austausch von Erfahrungen über effiziente Investitionen und die Nutzung bestehender Infrastruktur ermöglicht. Im Bereich des Verbraucher:innenschutzes wird CEER die Umsetzung und Überwachung der Lieferanten-Risikomanagement-Strategien (Art. 18a) verfolgen, um sicherzustellen, dass Verbraucher:innen vor der Volatilität des Großhandelsmarktes geschützt werden. Über CEER trägt die E-Control dazu bei, die Kosten des Energiemarktes durch effizienten Handel und effiziente grenzüberschreitende Kostenallokation zu senken. Ebenso dient die Arbeit von CEER zur aktiveren Rolle der Verbraucher:innen und zur Integration von Nachfragesteuerung dazu bei, Netzinvestitionen zu optimieren.


12.1.8 Kontakte zu anderen Regulierungsbehörden

Die Rechtsentwicklungen auf europäischer Ebene und insbesondere die österreichische Erfahrung mit deren Umsetzung im nationalen Gefüge sind immer wieder Thema bei Besuchen von Delegationen anderer nationaler Energieregulierungsbehörden bei der E-Control. Die Expertise der E-Control wird hochgeschätzt. So entsteht auch ein niederschwelliges Informationsnetzwerk bei praktischen Fragen der täglichen Regulierungsarbeit.

In diesem Kontext empfing die E-Control 2025 unter anderem Delegationen aus Kosovo, Brasilien, Armenien, Usbekistan und Dänemark und war Gastgeberin eines trilateralen Workshops zwischen CEER, ECRB und MEDREG zum Thema Wasserstoff.

12.2 Rechtsentwicklungen in Österreich

Im Jahr 2025 führte die E-Control insgesamt 20 Konsultationen durch, davon 8 im Bereich Gas und 12 im Bereich Strom. Es wurden 9 Verordnungen erlassen. Details hierzu sowie zu den Bescheidverfahren und anderweitigen Verfahrenszahlen der E-Control für 2026 sind in den folgenden Tabellen dargestellt.

Konsultationen - Gas 8
Konsultation des Koordinierten Netzentwicklungsplans 2024
Konsultation der Langfristigen und integrierten Planung 2024 
Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 (GMMO-VO 2020) – Novelle 2025
Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2025 (Fernleitungsnetzentgelte ab 1.1.2026)
Konsultation „Erste Eckpunkte eines Wasserstoff-Ziel-Marktmodelles"
Gasversorgungsstandardverordnung (GVSV) - Novelle 2025 
Erdgas-Clearinggebühr-Novelle 2026
Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – Novelle 2026 (Verteilernetzentgelte ab 1.1.2026)
Konsultationen - Strom 12
Diskussionspapier Elektrische Energiespeicher und Hybridanlagen
TOR Netzrückwirkungen und TOR Verteilernetzanschluss Version 1.3
Sonstige Marktregeln Strom und Gas Marktkommunikation Version 2.1
TOR Netzrückwirkungen Version 1.0
Stromkennzeichnungsverordnungs-Novelle 2025 (KenVNovelle 2025)
Sonstige Marktregeln Strom Fahrpläne Version 6.7
Herkunftsnachweispreis-Verordnung (HKN-V 2026)
Clearinggebühr-Novelle 2026
Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018) – Novelle 2026
Sonstige Marktregeln Strom Datenaustausch Netzbetrieb Version 1.0
TOR Netzrückwirkungsrelevante elektrische Betriebsmittel Version 1.0
TOR Netzgebundene Steuersignal- und Datenübertragung

Verordnungen - Gas 5
Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 (GMMO-VO 2020) – Novelle 2025
Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2025 (Fernleitungsnetzentgelte ab 1.1.2026)
Gasversorgungsstandardverordnung (GVSV) – Novelle 2025 
Erdgas-Clearinggebühr-Novelle 2026
Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – Novelle 2026 (Verteilernetzentgelte ab 1.1.2026)
Verordnungen - Strom
Stromkennzeichnungsverordnungs-Novelle 2025 (KenVNovelle 2025)
Herkunftsnachweispreis-Verordnung (HKN-V 2026)
Clearinggebühr-Novelle 2026
Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018) – Novelle 2026
Bescheidverfahren
Abgeschlossene Verfahren 438
Anzahl der laufenden Verfahren 243
davon gerichtsanhängige Verfahren 65
Beteiligung an Verfahren anderer Behörden
Beteiligung an Verfahren anderer Behörden 12
Strafanträge und Anzeigen
Abgeschlossene Strafverfahren (eigene und bei BVB) 20
Offene Verfahren 14
davon bei Gericht oder Magistrat anhängig 10

12.2.1 GWG

Neben dem Paket mit dem ElWG, dem EnDG und dem überarbeiteten E-ControlG (s. Kapitel 2.1) bedarf auch das Gaswirtschaftsgesetz 2011 aufgrund neuer unionsrechtlicher Grundlagen, einer geänderten Marktsituation, der Notwendigkeit der Diversifizierung der Bezugsquellen und Dekarbonisierung des Energiesystems einer grundlegenden Überarbeitung. Hier gilt es ebenfalls, unionsrechtliche Grundlagen umzusetzen.

Der Schwerpunkt des „GWG neu“ liegt in der Umsetzung des EU-Pakets zur Dekarbonisierung der Wasserstoff- und Gasmärkte, das im Kern aus der EU-Richtlinie für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff (RL 2024/1788) sowie der Verordnung über Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff (VO 2024/1789) besteht. Der Fokus dieser Rechtsakte liegt auf der Überarbeitung des bestehenden Gasmarktdesigns, inklusive Gasnetzstilllegung, sowie der Schaffung eines neuen Marktdesigns für Wasserstoff. Die Regelungen unterstützen die Klimaziele der EU und stärken die Verbraucher:innenrechte. Insbesondere dienen sie dem Schutz vor Energiearmut, auch während der Energiesystemwende.

Die Vorgaben dieser EU-Richtlinie sind bis 5. August 2026 von der Republik Österreich in nationales Recht umzusetzen. In diesem Sinne ist auch das „GWG neu“ in Planung und die inhaltlichen Vorbereitungen dazu laufen. Die E-Control ist stets bemüht, sich mit ihrer Expertise in diesen Prozess einzubringen und den Gesetzgeber dabei nach Kräften zu unterstützen, um zeitnah eine hochwertige gesetzliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung dieser Märkte zu ermöglichen. Dies äußert sich unter anderem in der Ausarbeitung von Positionspapieren z.B. zu den Themen des Regulierungsrahmens für die Wasserstoffinfrastruktur und die Gasnetzstillegung und in aktiver Teilnahme an Workshops des BMWET. Außerdem führte die E-Control im Jahr 2025 einen Konsultationsprozess zu den Eckpunkten einer Wasserstoff-Marktmodell-Verordnung durch, deren Ergebnisse auch in die Entwicklung des Rechtsrahmens im Jahr 2026 einfließen sollen.