Preisänderung widersprechen
Wenn Ihr Strom- oder Gasanbieter eine Preisänderung ankündigt, haben Sie innerhalb einer angegebenen Frist die Möglichkeit, dieser Preiserhöhung zu widersprechen. Sie zahlen drei Monate lang Ihren bisherigen Preis und Ihr Vertrag mit diesem Strom- oder Gasanbieter endet nach drei Monaten. Kümmern Sie sich rasch um einen Vertrag bei einem anderen Anbieter, um sich Ihre ununterbrochene Strom- bzw. Gasversorgung zu sichern.
Hier finden Sie ein Musterschreiben, um einer angekündigten Preisänderung Ihres Strom- bzw. Gasanbieters zu widersprechen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit Ihrem Strom- oder Gasanbieter vertraglich vereinbart haben, dass der Preis in regelmäßigen Abständen (zB monatlich, viertel-, halb- oder -jährlich) anhand eines Index-Vergleichs angepasst wird, gibt es dieses Recht auf Widerspruch nicht. In Ihrem Vertrag sollte vereinbart sein, ob und wie der Strom- bzw. Gasanbieter Sie über eine Anpassung informiert. Sind Sie mit der Anpassung nicht einverstanden und haben keine Bindefrist hinterlegt, können Sie natürlich in diesem Fall jederzeit den Strom- bzw. Gasanbieter wechseln.