Energiepreiserhöhungen

Spürbare Preissteigerungen in der kalten Jahreszeit könnten bevorstehen und Sie beziehen Strom bzw. Gas mit einem sogenannten Float- oder Flex-Tarif. Was tun? 

Keine Zeit? Hier das Wichtigste in Kürze.

Symbolbild: Steigende Preise

Die kalte Jahreszeit könnte sich heuer stärker auf Ihrem Konto bemerkbar machen. Aufgrund deutlich gestiegener Großhandelspreise für Strom und Gas könnte auch Ihr Versorger seine Preise bald anpassen. Doch was treibt die Preise so in die Höhe? Dazu tragen der weltweite Wirtschaftsaufschwung und die höhere Nachfrage bei. 

 

Was Sie tun können, wenn Sie ein Float-Produkt beziehen…

Bei diesem dynamischen Preismodell passt sich der Preis in bestimmten Zeitintervallen monatlich oder quartalsweise automatisch mittels einer von Ihrem Lieferanten festgelegten Formel an. Diese Formel bezieht sich auf einen vom Lieferanten festgelegten Index z.B. Börsenpreisindex oder einen anderen Preisindex. Damit ändert sich Ihr Energiepreis von einem zum nächsten Zeitintervall. So profitieren Sie – wie die letzten Jahre – von einem niedrigen Index, tragen aber in Zeiten wie diesen auch die Preissteigerungen mit.

Werfen Sie daher einen Blick in unseren Tarifkalkulator. Wenn Sie sich für ein Standardprodukt entscheiden, können Sie sicher sein, dass der Preis nur im Rahmen der in den Allgemeinen Lieferbedingungen festgelegten Regelungen erhöht werden darf. Eine solche Preisänderung muss Ihnen rechtzeitig davor mitgeteilt werden. Dann haben Sie ein Widerspruchsrecht und können erneut wechseln. Vielleicht gibt es aber auch ein Produkt mit einer Preisgarantie, das interessant für Sie ist. Nehmen Sie sich Zeit für den Vergleich. 

…und wenn Sie ein Standardprodukt beziehen?

Kunden mit Standardtarifen haben bislang wahrscheinlich noch nicht viel von den Preiserhöhungen am Großhandelsmarkt gemerkt. Jedenfalls muss jede Preiserhöhung schriftlich und rechtzeitig im Voraus angekündigt werden und Sie haben dann das Recht innerhalb einer angegebenen Frist dieser Preiserhöhung zu widersprechen. Wenn Sie das tun, endet Ihr Vertrag nach drei Monaten. Kümmern Sie sich rasch um einen Vertrag bei einem anderen Anbieter, um sich Ihre ununterbrochene Strom- bzw. Gasversorgung zu sichern. Um es Ihnen leichter zu machen, haben wir hier ein Musterschreiben zum Widerspruch auf eine Preiserhöhung für Sie erstellt. 

Wie stark sich die steigenden Preise am Großhandelsmarkt auf der eigenen Strom- bzw. Gasrechnung bemerkbar machen werden, ist wohl noch offen. Der gelieferte Strom, den Sie von Ihrem Stromlieferanten beziehen, macht etwa ein Drittel der gesamten Stromrechnung aus, bei Gas ist es fast die Hälfte. Dieser Anteil kann Preiserhöhungen unterliegen. Der Rest entfällt auf Netzkosten sowie Steuern und Abgaben.

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Das Team unserer Energie-Hotline steht Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns dazu gerne telefonisch unter 0800 21 20 20.

Kurz zusammengefasst:

Gerade wird viel über Gas- und Strompreise gesprochen. Daher hier ein paar aktuelle Infos:

•    Die Großhandelspreise für Gas haben sich in den letzten Monaten sehr stark erhöht. Da noch immer viel Strom aus Gas erzeugt wird, sind in der Folge auch die Strompreise im Großhande gesteiegen.

•    Die Gasspeicher mit Gas, das für österreichische Kunden bestimmt ist, sind wie um diese Jahreszeit üblich zu rund 60% - 80% gefüllt. 

•    Wird es für Sie Preiserhöhungen geben?
Wichtig: welchen Typ von Strom- oder Gasliefervertrag haben Sie?

o    Vertrag mit Preisgarantie
Je nachdem, wie lange die Preisgarantie gilt, können Sie recht entspannt die weitere Entwicklung beobachten.

o    „Standard“ Verträge (Produkte ohne Preisgarantie)
Strom- und Gaspreise für Haushalte mit „Standard“-Verträgen können nur nach Ankündigung erhöht werden. Dann haben Kunden sofort das Recht zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln

o    Produkt mit automatischer Preisanpassung („Floater“ / „Flextarif“)
Kundinnen mit sogenannten „Floater“ Produkten werden Preiserhöhungen gleich spüren, wobei manche Produkte eine Preisobergrenze haben („Cap“). Allerdings sind Floater an längerfristige Indizes gekoppelt. Das heißt, kurzfristige Preisspitzen beim Großhandel schlagen nicht 1:1 durch. Trotzdem lohnt es sich zu prüfen, ob noch eine Bindefrist besteht und aktuelle Angebote im Tarifkalkulator zu vergleichen.

•    Sie haben weitere Fragen?
Wir sind für Sie da:
o    Telefonisch: 0800 21 20 20
o    Per E-Mail: beratung@e-control.at 
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