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E-Control veröffentlicht aktuellen Streitschlichtungsbericht 2025

Anträge auf Streitschlichtung zuletzt zurückgegangen, aber immer noch deutlich höher als vor Krisenzeiten – Altbekannte und neue Themen müssen behandelt werden

Wien (23. April 2025) – Der aktuelle Streitschlichtungsbericht der E-Control, der seit heute auf der Homepage der E-Control veröffentlicht ist, gibt nicht nur einen umfassenden Überblick über die Tätigkeit der Schlichtungs- und Beratungsstelle im vergangenen Jahr, sondern berichtet zudem detailliert über ausgewählte Themenschwerpunkte.

„Die Arbeit der Schlichtungs- und Beratungsstelle ist nach wie vor für Konsument:innen enorm wichtig. Auch wenn sich die Situation am Strom- und Gasmarkt im Vergleich zu den letzten Krisenjahren wieder etwas entspannt hat, gibt es nach wie vor Unsicherheiten bei den Konsument:innen, Unklarheiten bei den Rechnungen und viele allgemeine Fragen zu Strom und Gas.“, betont der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, die Wichtigkeit der Beratung in der E-Control.

Anzahl der Schlichtungsanträge 2024 zurück gegangen

Die Schlichtungsstelle bearbeitete im vergangenen Jahr insgesamt 1.394 Schlichtungsanträge. „Das entspricht zwar einem Rückgang von 44 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023, wenn man sich allerdings die Zahlen vor der Energiekrise anschaut, die bekanntlich im 4. Quartal 2021 begonnen hat, ist die Anzahl der Schlichtungsanträge immer noch sehr hoch. Wir sprechen hier von einer Vervierfachung im Vergleich zu 2020.“, so Urbantschitsch.

Quelle: E-Control, Stand 31.12.2024

Quelle: E-Control, Stand 31.12.2024 vergrößern

Ähnlich schaut es bei der Beratungsstelle aus. 2024 wurden 20.759 telefonische und schriftliche Anfragen und Beschwerden an die E-Control gerichtet und von den Mitarbeiter:innen bearbeitet. 2023 waren es mehr als doppelt so viele, nämlich 42.700, im Vergleich zu Vorkrisenzeiten hat sich die Zahl aber verfünffacht.

Quelle: E-Control, Stand 31.12.2024

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Themenvielfalt bleibt gegeben

Etliche Themen beschäftigen die Mitarbeiter:innen in der Schlichtungs- und Beratungsstelle seit vielen Jahren. „Dazu zählen vor allem unklare Abrechnungen, Uneinigkeit über verrechnete Verbrauchsmengen oder die Höhe des Energiepreises des Lieferanten. Hohe Nachforderungen waren häufig auch von Zahlungsschwierigkeiten begleitet.“, zitiert der Vorstand der E-Control, Alfons Haber.

Anfragen nicht immer einfach zu beantworten

Er erläutert aber auch, dass die Themen, die an die Beratungsstelle herangetragen werden, immer komplexer werden und eine intensive Beschäftigung verlangen. „Einerseits führten fehlende Smart Meter-Daten häufig zu ausstehenden Abrechnungen und dadurch zu Beschwerden, und andererseits standen oft keine Tages- bzw Viertelstundenverbrauchswerte für eine unterjährige Verbrauchsabgrenzung bei Preisanpassungen zur Verfügung. Manche Netzbetreiber hatten Schwierigkeiten mit der stabilen Datenübertragung und mussten weiterhin vor Ort am Gerät ablesen. Ein Umstand, der mit den Smart Metern eigentlich der Vergangenheit angehören sollte.“, so Haber.

Auch das Thema Netzanschluss und PV beschäftigte im Jahr 2024 die Schlichtungs- und Beratungsstelle. „Beschwerden rund um den Netzanschluss erneuerbarer Erzeugungsanlagen und Streitigkeiten über das Ausmaß der möglichen Einspeiseleistung stellten die häufigsten Gründe dar, um sich an die E-Control zu wenden.“, so Haber abschließend.

Der aktuelle Streitschlichtungsbericht steht auf der Homepage der E-Control unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.e-control.at/taetigkeitsberichte-der-schlichtungsstelle