Maßnahmen zur Prävention
Um einen Versorgungsengpass zu vermeiden, können grundsätzlich präventive Maßnahmen für die Reduzierung des Gasverbrauchs, für die ausreichende Speicherbefüllung sowie für die Möglichkeit zur Diversifizierung und den Bezug von anderen Gasquellen ergriffen werden.
Pflichten der Gasversorger zu präventiven Maßnahmen
Neben den allgemeinen Verpflichtungen aus dem § 5 Abs 2 GWG 2011 iVm § 4 Abs 1 GWG 2011 müssen Gasversorger weitere Vorgaben zur Sicherung der Versorgung erfüllen.
Einhaltung des Gasversorgungsstandards 2026 für die Belieferung der geschützten Kunden in Österreich
Gemäß Artikel 6 Verordnung (EU) 2017/1938 (Link) – kurz „Gas-SoS-VO“ - müssen Versorger geschützter Kunden Maßnahmen ergreifen, um die Gasversorgung in Extremsituationen zu gewährleisten.
Abbildung: Geschützte Kunden in Österreich
Gemäß § 24 E-ControlG ist es die Aufgabe der E-Control, die Einhaltung des § 121 Abs. 5 GWG 2011 zu überwachen. Zudem hat die Regulierungsbehörde vom Gesetzgeber eine Verordnungskompetenz zur Festlegung von näheren Bestimmungen zur Durchführung der Überprüfung, zu den Erhebungsmodalitäten und zur Art der erforderlichen Nachweise erhalten (Link).
Weitere Informationen sind unter Erhebung zum Versorgungsstandard erhältlich.
Recht auf Grundversorgung
Gemäß § 124 GWG 2011 haben Versorger von Haushaltskunden ihren allgemeinen Tarif (Basistarif) für diese Kundengruppe in geeigneter Weise (zB im Internet) zu veröffentlichen und sind verpflichtet, zu ihren geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zu diesem Tarif Haushalte und Kleinunternehmen, die sich ihnen gegenüber auf die Grundversorgung berufen, mit Erdgas zu beliefern (Pflicht zur Grundversorgung).
Die E-Control ist hierbei ermächtigt, mit einer Verordnung nähere Bestimmungen über die Zumutbarkeit einer Grundversorgung und über die Gestaltung der Tarife für Haushalte und Kleinunternehmen festzulegen.
Ersatzversorgung mit Energie
Wird ein für die Versorgung von Kunden relevantes Vertragsverhältnis gekündigt (zB zwischen Bilanzierungsstelle und Bilanzgruppenverantwortlichen oder zwischen Bilanzgruppenverantwortlichen und Versorger), so ist dies der Regulierungsbehörde, dem Marktgebietsmanager und den Netzbetreibern mit sofortiger Wirkung mitzuteilen.
Für jedes Netzgebiet der Verteilernetzbetreiber, in dem sich betroffene Kunden befinden, hat die E-Control mit Losentscheid zu bestimmen, welchem neuen Versorger diese zuzuordnen sind. Sollte ein Versorger mitteilen, dass er die betroffenen Kunden nicht versorgen möchte, ist der Losentscheid zu wiederholen. Nach erfolgreicher Zuweisung sind die betroffenen Kunden vom neuen Versorger über die Übernahme zu informieren.
Maßnahmen zur Speicherbefüllung
Vorgabe von Gasspeicherzielen auf EU-Ebene
Nach der Verordnung (EU) 2022/1032 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1938 und (EG) Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung, ist Österreich verpflichtet, bis zum Ende der Einspeichersaison einen gewissen Speicherstand zu erreichen.
Für Staaten wie Österreich, die im Vergleich zum Inlandsverbrauch über sehr hohe Speicherkapazitäten verfügen, enthält die Verordnung eine Ausnahme, nämlich ein Füllstandsziel von 35 % des jährlichen Gasverbrauchs der letzten fünf Jahre. Durch die Beanreizung der Speicherbefüllung über verschiedene Maßnahmen (u.a. Einführung der Strategischen Gasreserve, Anpassung der Überprüfung zum Gasversorgungsstandard, Immunisierung von Speichermengen von Endkunden, Vorhaltepflicht für Gaskraftwerksbetreiber) wurde das EU-Ziel auch 2025 deutlich übertroffen.
Die oben genannte EU-Gasspeicherverordnung wurde im März 2025 von der EU-Kommission bis Ende 2027 verlängert. Die zweijährige Fortführung der Speicherpflichten soll die Energiesicherheit und die Stabilität des Gasmarktes sichern, indem die Staaten jährlich 90 % ihrer Gasspeicherkapazität füllen – mit erweitertem zeitlichem Spielraum und größerer Flexibilität bei schwierigen Marktbedingungen. Die EU-Kommission stuft dabei besondere Marktbedingungen, die zu außergewöhnlich niedrigen Einspeicherraten führen (beispielsweise ein stark negativer Sommer/Winter-Spread), als gleichbedeutend mit besonderen technischen Merkmalen ein, wobei für diese Art. 6a Abs. 8 der Verordnung (EU) 2017/1938 eine gewisse Flexibilität bietet und somit eine Erreichung der Füllstandsziele bis zum 1. Dezember möglich ist und damit eine längere Zeitspanne für die Befüllung der Speicher gegeben wird.
Einführung einer Strategischen Gasreserve
Gemäß § 18a GWG 2011 wurde der Verteilergebietsmanager mit der Beschaffung und Verwaltung einer strategischen Gasreserve beauftragt. Zu diesem Zweck wurde vom Verteilergebietsmanager (AGGM) die Tochtergesellschaft Austrian Strategic Gas Storage Management GmbH (ASGM) gegründet.
Zwischen Mai und August 2022 wurden von der ASGM zwei marktbasierte, transparente, nichtdiskriminierende und öffentliche Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung der strategischen Gasreserve durchgeführt. Insgesamt konnten dabei 20 TWh Gas lukriert werden, davon 8,5 TWh aus nicht-russischen Quellen. Diese stehen für die Sicherstellung der österreichischen Gasversorgung ab 1. November 2022 zur Verfügung. Das Ziel der österreichischen Bundesregierung wurde damit vollständig erreicht. Die Gesamtkosten der beiden Ausschreibungen belaufen sich auf 3,95 Mrd. EUR. Diese Kosten wurden zur Gänze über den Staatshaushalt gedeckt.
Durch eine 2024 erlassene Novelle des GWG 2011 wurde die strategische Gasreserve im Ausmaß von 20 TWh gem. § 169 Abs 9 GWG 2011 am 6. Juli 2024 bis 1. April 2027 prolongiert und dementsprechend seitens ASGM Speicherverträge verlängert bzw. neu abgeschlossen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sahen eine Evaluierung bis zum 1. April 2026 vor. Die Verlängerung der strategischen Gasreserve bis April 2029 wurde am 6. Juli 2026 im Hauptausschuss des Nationalrates einstimmig beschlossen.
Eine Weiterführung der strategischen Gasreserve ist auch vor dem Hintergrund der Unsicherheiten durch die Irankrise sinnvoll. Eine längerfristige Ausschreibung der Speicherkapazitäten und eine Änderung der Speicherproduktdefinition (ungebündeltes Produkt mit Arbeitsgasvolumen und unterbrechbarer Ausspeicherleitung) kann die Speicherkosten für die strategische Gasreserve verringern. Eine Prüfung der Anpassung des Volumens (an die Marktentwicklungen) sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen.
Die Speicherverträge zur Verlängerung der strategischen Gasreserve wurden von ASGM inzwischen erfolgreich abgeschlossen und auch die laufenden Kosten wurden mit den neuen Verträgen aufgrund flexiblerer Produkte deutlich reduziert.
Möglichkeit zur Einspeicherung von „immunisierten“ Gasmengen
Gemäß § 26a Energielenkungsgesetz 2012 (EnLG 2012) wurde für Endkunden die Möglichkeit geschaffen, Gasmengen einzuspeichern, die bis zu einem Anteil von 50 % ihres Verbrauchs im vorangegangenen Kalenderjahr von mengenbezogenen, hoheitlichen Maßnahmen ausgenommen sind. Diese Gasmengen können nur im Falle der Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung des technisch sicheren Netzbetriebs und für völkerrechtliche bzw. solidarische Verpflichtungen herangezogen werden, wobei auch dann nur gegen Ersatz des Kaufpreises samt Speicherkosten und Netznutzungsentgelten.
Maßnahmen in der Infrastruktur
Sicherstellung der Gasnetzqualität - Monitoring der Versorgungszuverlässigkeit der Gasnetze
Die Ausfalls- und Störungsstatistik im Gasbereich setzt sich mit der Zuverlässigkeit der Netze im Detail auseinander. Gemäß § 30 Abs. 1 GWG 2011 hat die Regulierungsbehörde Standards für Netzbetreiber bezüglich der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der gegenüber den Netzbenutzern und anderen Marktteilnehmern erbrachten Dienstleistungen und Kennzahlen zur Überwachung der Einhaltung der Standards mit Verordnung festzulegen. Auf die Netzbetreiber hingegen fällt entsprechend § 30 Abs 4 GWG 2011 die Pflicht, die in der Verordnung festgelegten Kennzahlen jährlich der Regulierungsbehörde zu übermitteln und zu veröffentlichen.
Die Zuverlässigkeit der Gasnetze zur Versorgung der Endverbraucher wird im Verteilernetz u.a. durch zwei aussagekräftige Indizes ermittelt, die die E-Control anhand einer jährlichen Erhebung bei den Verteilernetzbetreibern berechnet.
Die Kennzahl für die durchschnittliche Dauer ungeplanter Versorgungsunterbrechungen je versorgtem Zählpunkt mit Ursache im Verteilernetz, auch SAIDI genannt, lag basierend auf den von Netzbetreiberseite übermittelten Daten im Jahr 2025 bei 2,15 Minuten. Dies entspricht einer Verbesserung gegenüber dem Jahr 2024 von rund 44 %. Hierzu gilt anzumerken, dass die durchschnittliche Dauer ungeplanter Ausfälle im Gas weit geringer ist als im Strom. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass unterirdisch verbaute Gasleitungen weniger von externen Umwelteinflüssen betroffen sind als Freileitungen im Strom.
Die durchschnittliche Unterbrechungsanzahl je versorgtem Zählpunkt pro Jahr mit Ursache im Gasverteilernetz, oder auch SAIFI genannt, lag bei 0,0032 und war somit auf einem vergleichbaren Niveau wie in den Jahren 2020 bis 2023. Dies bedeutet, dass im Durchschnitt von 1.000 Zählpunkten rund drei Zählpunkte betroffen sind.
Aus den Berechnungen der E-Control geht zudem hervor, dass bei Betrachtung der SAIDI-Werte getrennt nach Sommer- (April bis September) und Wintermonaten (Oktober bis März), diese im Jahr 2025 in den Wintermonaten um rund 93 % höher waren als in den Sommermonaten. Dieser Umstand dürfte durch die fast doppelt so lange Unterbrechungsdauer je versorgtem Zählpunkt im Winter im Vergleich zum Sommer zurückzuführen sein, was zu einem höheren SAIDI-Wert im Winter geführt hat. Trotzdem sank dieser Wert um etwa 23 % im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund einer wesentlich kürzeren Dauer und reduzierten Anzahl der betroffenen Netzbenutzer im Sommer, lag der SAIDI-Wert in den Sommermonaten auf einem vergleichbaren Niveau wie in den Jahren 2020 bis 2022 und sank um 64 % im Vergleich zum Vorjahr.
Ausfall- und Störungsstatistik Gas für Österreich
Aus- und Umbau der Gasinfrastruktur
Der N-1 Infrastrukturstandard zeigt, dass das österreichische Gasnetz, sowohl auf der Fernleitungs- als auch auf der Verteilernetzebene, bezogen auf die Leistung gut ausgebaut ist. Die geänderten Gasflüsse (weniger Gasmengen aus dem Osten, mehr Gasmengen aus dem Westen und Süden) erfordern aber Anpassungen in der Gasinfrastruktur, um die russischen Gasmengen langfristig zu ersetzen.
Daraus resultiert unter anderem das Projekt der GAS CONNECT AUSTRIA GmbH (GCA), welches zusätzliche Importkapazitäten von bis zu 3,2 GWh/h bzw. rund 28 TWh/a an den Grenzübergabepunkten (Oberkappel und Überackern) zwischen dem österreichischen Marktgebiet Ost und dem deutschen Marktgebiet THE ermöglicht. Das Projekt wurde im Mai 2023 im KNEP genehmigt und befindet sich in der Umsetzung. Es soll im Jahr 2027 in Betrieb gehen. Um dies sicherzustellen hat die E-Control ein monatliches Monitoring eingeführt, in dem die GCA den Fortschritt des Projektes und mögliche Verzögerungen darstellt. Um die Finanzierung zu ermöglichen, wurde im Juni 2024 ein Gesetz erlassen, das vorsieht, dass der österreichische Staat 70 Mio. Euro zur Verfügung stellt.
Weitere Projekte, die die Versorgungssicherheit Österreichs mit Gas tendenziell erhöhen, sind zum Beispiel der Anschluss des Speichers Haidach an das Verteilnetz in Österreich, der Ausbau der Gasflusskapazitäten von Italien in Richtung Österreich, aber auch die Beseitigung eines Engpasses in der Schieberstation Frankenmarkt durch die Netz Oberösterreich GmbH. Damit wurde die mögliche Einspeiseleistung über die Station Zagling, an der der Speicher „7Fields“ angebunden ist, in das Marktgebiet verdoppelt.