Was ist neu 2026?
Am 1. Jänner 2026 ist das neue Elektrizitätswirschaftsgesetz (ElWG) in Kraft getreten. Es löst nach über 15 Jahren das ElWOG-2010 ab und wird damit dem sich veränderten Strommarkt mit neuen Möglichkeiten für Konsument*innen und dem deutlich veränderten und agileren Markt gerecht.
Viele der neuen Regelungen treten erst nach und nach in Kraft, etliche bedürfen auch einiger Zeit, bis sie von den Energieunternehmen aber auch von uns als Regulierungsbehörde umgesetzt werden können. Natürlich gibt es auch im Breich Gas Neues, wie zum Beispiel jedes Jahr neue Netztarife und im Lauf des Jahres wird sich auch in Sachen Wasserstoff einiges tun.
Auf dieser Seite ergänzen wir daher immer wieder aktuelle Neuerungen und beantworten neu aufkommenden Fragen. Schauen Sie daher immer wieder mal vorbei oder abonnieren Sie unseren Konsument*innen-Newsletter, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.
Die Netzentgelte für Strom werden sich mit Jänner 2026 leicht erhöhen, was vor allem auf gestiegene Investitionen sowie reduzierte Abgabemengen – also ein Rückgang beim Stromverbrauch - zurückzuführen ist. Im Österreichschnitt ergeben sich ab 2026 um etwa 1,3 % höhere Stromnetzentgelte für Haushalte. Im vergangenen Jahr noch verzeichneten die Haushaltskund:innen die höchsten Anstiege, da diese Kundenkategorie auch die höchsten Rückgänge in den Abgabemengen realisierte. „Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh beträgt die Netzkostenerhöhung für 2026 rund 5 Euro pro Jahr bzw. 40 Euro Cent pro Monat. Während im Jahr 2024 bundesweit in Summe noch Gesamtkosten in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro durch die Systemnutzungsentgelte aufgebracht werden mussten, so waren es für 2025 bereits 3,0 Mrd. Euro, welche durch die Netzentgelte zu finanzieren waren. Für 2026 erhöhte sich diese Tarifierungsbasis geringfügig. „Dringend notwendige Investitionen für die Transformation der Energiewende in den letzten zwei Jahren, die eben über die Netzentgelte finanziert werden müssen, bildeten den Hauptgrund für die Erhöhung der Gesamtkosten.“, erläutert der Vorstand der E-Control, Alfons Haber.
Erhöhung der Netzentgelte unter der Inflation
Bereits im Jahr 2023 wurde ein Großteil der Netzbetreiber einer Kostenprüfung unterzogen. Im Jahr 2024 wurden die Kosten dieser Netzbetreiber entsprechend dem gültigen Regulierungsmodell fortgeführt, während die noch verbliebenen Netzbetreiber einer Kostenprüfung unterzogen wurden. Im aktuellen Verfahren wurden daher die Kosten sämtlicher Netzbetreiber entsprechend dem gültigen Regulierungsmodell fortgeführt. „Somit war die Kostenentwicklung nicht durch eine neue Kostenermittlung, sondern insbesondere durch individuelle Investitionsstrategien der Stromnetzbetreiber geprägt. Neben dem gestiegenen Investitionsbedarf waren in manchen Netzbereichen nach wie vor rückläufige Abgabemengen verantwortlich für den Kostenanstieg und somit den Anstieg der Systemnutzungsentgelte. Die aufzubringenden Kosten verteilen sich durch geringere Strom-Abgabemengen auf eine geringere Mengenbasis, was einen weiteren wesentlichen Kostentreiber darstellt.“, erläutert Haber das System. Im Detail sank die Abgabe an Endverbraucher:innen österreichweit jedoch nur mehr um 0,6% (zum Vergleich: Im Vorjahr betrug der Absatzrückgang noch -5,6 %).
Und er führt dazu weiter aus: „Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass es in einigen Netzbereichen zwar zu moderaten Anstiegen bei den Netznutzungsentgelten kommt, in anderen wiederum die Netzentgelte sinken werden. Die stärksten Anstiege verzeichnen die Netzbereiche Burgenland und Tirol. Hintergrund hier waren vor allem zusätzliche Investitionen. In den Netzbereichen Kärnten, Vorarlberg, Klagenfurt, Steiermark, Graz, Wien und Vorarlberg kommt es zu leichten Senkungen. In den Bereichen Salzburg und Kleinwalsertal gibt es stärkere Reduktionen der Entgelte. Im Netzbereich Kleinwalsertal ist dies auf geringere vorgelagerte Netzkosten aus Deutschland zurückzuführen, während die Entwicklung in Salzburg auf die allgemeine Kosten- und Mengenentwicklung des Landesnetzbetreibers zurückzuführen ist.“
Es gibt auch Neuerungen in der Entgeltstruktur – der spezielle Sommertarif
„Mit den neuen Netzentgelten gehen aber auch Neuerungen einher, die für die Konsument:innen durchaus positive Effekte haben werden.“, betont der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch. „So werden deutliche Anreize gesetzt, Strom in Zeiten hoher PV-Erzeugung vorrangig zu verbrauchen. Netzkund:innen auf der Netzebene 7 haben ab dem kommenden Jahr dann nämlich die Möglichkeit, im Zeitraum zwischen April und Oktober in der Zeit von 10 Uhr und 16 Uhr Strom zu einem um 20% verringertem Arbeitspreis aus dem öffentlichen Stromnetz zu beziehen. Dazu ist jedoch auch ein Antrag des Netzbenutzers an den Netzbetreiber notwendig, sofern noch kein „Opt-In“ für Smart Meter gewählt wurde. Für alle weiteren Netzkund:innen der Netzebene 7 ist eine ergänzende Zustimmung zur Nutzung mehrerer Tageswerte notwendig.“, erläutert Urbantschitsch die Details zu diesem Tarif.
Es wird einheitlicher
In der ab 1. Januar 2026 gültigen Systemnutzungsentgelte-Verordnung kommt es aber noch zu weiteren – strukturellen – Änderungen. So wurden die bisher verordneten, aber nicht mehr der Zeit entsprechenden, Sommer- und Winter-Entgelte, aber auch die Hoch- und Niederentgelte vereinheitlicht und werden nun für jede Kundengruppe anhand eines einzigen Arbeitsentgelts verrechnet. Lediglich die Doppeltarife für nicht gemessene Kund:innen auf der Netzebene 7 in den Netzbereichen Steiermark, Graz, Tirol und Vorarlberg bleiben in der Novelle 2026 als Übergangslösung bis Ende März 2026 bestehen. Mit dem neuen ElWG ist davon auszugehen, dass mit der Novelle 2027 ohnehin eine neue Entgeltstruktur verordnet wird.
Günstigere Entgelte für Flexible Entnahme für die Industrie
Um die entnahmeseitige Flexibilität nutzen zu können und auch finanziell zu beanreizen, wird in einem ersten Schritt für Entnehmer der Netzebenen 3 und 4 die Möglichkeit geschaffen, die Netzkosten zu reduzieren, sofern entnahmeseitige Flexibilität dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt wird. „Damit können die Netze besser und gleichmäßiger ausgelastet werden.“, betont Urbantschitsch. Sofern sich dieses System bewährt, könnte dies auch auf weitere Netzebenen ausgeweitet werden, vor allem auch auf die für Gewerbekund:innen relevante Netzebene 5.
Netzentgelte für Haushalte steigen um rd. 1,3% im Österreichschnitt
Für die Netzebene 7 „nicht leistungsgemessen“, auf der in aller Regel die Haushalte liegen, ist im Österreichschnitt eine Erhöhung von 1,3% zu verzeichnen. „Das entspricht einer zusätzlichen Belastung von rund 5 Euro pro Jahr bzw. 40 Euro Cent im Monat. Die Gründe für die dargestellten Entwicklungen wurden zuvor bereits erläutert.“, so Urbantschitsch abschließend.
In einigen Netzbereichen steigen die Stromnetzentgelte leicht an, in anderen sinken sie sogar. Quelle: E-Control vergrößern
Die jährlich festzulegenden Gasnetzentgelte werden mit 1. Jänner 2026 für einen Durchschnittshaushalt, der mit Gas heizt, deutlich ansteigen. Das hat die Regulierungskommission der E-Control entsprechend beschlossen. Je nach Bundesland machen die Netzentgelte für Haushaltskund:innen rund 20% der gesamten Gasrechnung aus, der Rest entfällt auf die Kosten für die Gaslieferung sowie Steuern und Abgaben.
Mehrere Gründe als Ursache für die Entgeltsteigerung
„Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden, der mit Gas heizt, verteuern sich im österreichweiten Schnitt die Netzentgelte um 18,2 Prozent bzw. 6 Euro pro Monat.“, rechnet der Vorstand der E-Control, Alfons Haber, vor. Und er erläutert die Gründe, die zu diesem Ergebnis führen: „Die aktuelle Novellierung der Netznutzungsentgelte beruht auf einem Mengengerüst mit einer deutlich gesunkenen Abgabemenge. Um witterungsbedingte Effekte zu glätten, basiert die Tarifierungsmenge auf dem arithmetischen Mittel der drei letztverfügbaren Jahre. Dennoch ist die der Tarifierung zu Grunde gelegten Menge um 8,6 Prozent zum Vorjahr gesunken. Warum der Gasverbrauch zurückgegangen ist, ist einfach zu erklären. Einerseits liegt dies an einem verminderten Einsatz der Kraftwerke in den letzten Jahren und andererseits an der rückläufigen konjunkturellen Entwicklung. Aber auch im Wärmebereich sehen wir den Umstieg von Gas auf andere Energieträger, was zu einem Rückgang des Gasverbrauchs geführt hat. Zudem wurden die Kosten für das noch von den Erhöhungen der Fernleitungsentgelte beeinflusst. Das Mengenrisiko wird seit dem vorigen Jahr von den Endkund:innen getragen, weshalb der Wegfall der Transitmengen deutliche Kostensteigerungen bei der Fernleitung nach sich ziehen.“
Deutliche Entgeltsteigerung in den Bundesländern Steiermark, Kärnten, Burgenland und Niederösterreich
„In den Bundesländern Steiermark, Kärnten, Burgenland und Niederösterreich steigen die Gasnetzentgelte überdurchschnittlich an. Hier haben Mengenrückgänge und höhere vorgelagerte Netzkosten zu Kostensteigerungen geführt. Die Erhöhungen sind je nach Bundesland unterschiedlich, dies hat mit den individuellen Mengenentwicklungen in den Bundesländern zu tun.“, erläutert der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch.
Netzebene 2 mit deutlicher Erhöhung der Entgelte
In allen Netzbereichen kommt es auf der Netzebene 2 im Jahr 2026 zu Erhöhungen der Entgelte. „Die Netzebene 2 ist sehr volatil und abhängig vom Kraftwerkseinsatz. Da sich die Mengen der Netzebene 2 zum Vorjahr reduziert haben, sind heuer Entgeltsteigerungen notwendig. Hinzu kommt, dass die Erhöhung der Fernleitungsentgelte für die Kund:innen der Netzebene 2 einen höheren tariflichen Effekt hat, als für die Kund:innen der Netzebene 3.“, so Urbantschitsch. Im österreichischen Durchschnitt liegt die Erhöhung der Netzentgelte für einen größeren Musterkunden mit einer Abnahme von 90 GWh Energie bei 26,8 Prozent im Vergleich zu 2025.
Regional unterschiedliche Entwicklungen bei den Gasnetzentgelten für 2026. Quelle: E-Control vergrößern
Bei der Netzebene 2 steigen die Gasnetzentgelte österreichweit an. Quelle: E-Control vergrößern