Diversifizierung der Gasquellen

Im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine kam es ab 2022 zu strukturellen Änderungen in den europäischen Gasflüssen und bei den europäischen Gasimporten. Heute (2026) entfallen rd. 40% der europäischen Gasimporte auf LNG. Damit ist Europa nunmehr nicht mehr abhängig von russischem Gas, jedoch stärker dem globalen Wettbewerb am LNG-Markt ausgesetzt. Im LNG-Bereich haben sich die US-Produzenten als wichtigster LNG-Lieferant für Europa etabliert, mit einem Anteil von rd. 60% an den europäischen LNG-Importen. Im Bereich der Pipeline-Lieferungen wurde die Rolle der norwegischen Produzenten gestärkt. Norwegen hat sich seit 2022 zur wichtigsten Exportregion für Europa etabliert.

Nach dem Auslaufen des Transitabkommens zwischen der Ukraine und Russland am 01. Jänner 2025 fiel nach der Yamal- und North Stream-Route mit der Ukraine-Route die dritte wichtige Importroute für russisches Gas weg. Österreich bezieht daher seit Jänner 2025 kein russisches Gas mehr, während die Nachbarstaaten Ungarn und Slowakei weiterhin über die letzte verbliebene Importroute, die Turkstream-Route, Gas aus Russland beziehen.

Ende Jänner 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/261 zur Einstellung der Einfuhren von russischen Erdgasen verabschiedet. Darin wird festgelegt, dass Importe von russischem LNG in die EU ab dem 1. Jänner 2027 verboten werden, und Pipeline-Importe – über die letzte verbliebene Route – ab Ende September 2027 verboten werden. Damit müssen auch die letzten Importeure, Ungarn und die Slowakei, die über langfristige Lieferverträge russisches Gas beziehen ihren Gasbezug diversifizieren und den Gasbedarf über alternative Quellen decken.

Österreich verfügt über gute Anbindungen an den deutschen und italienischen Markt, was eine Diversifizierung der Bezugsquellen im Zuge des Endes des Ukraine-Transits erleichtert hat. Über die westlichen Entry-Punkte Oberkappel und Überackern können Gasmengen aus dem deutschen Markt in das Marktgebiet Ost importiert werden. Über den südlichen Entry-Punkt Arnoldstein kann Gas aus dem italienischen Markt bezogen werden. Seit Oktober 2024 stehen hierfür am Entry Arnoldstein auch zusätzliche Kapazitäten bereit. Mit der Kapazitätserweiterung auf italienischer Seite wurde die technische Importkapazität um rd. ⅓ gesteigert.

Über den deutschen und italienischen Markt hat Österreich auch Zugang zu LNG-Mengen, die zum Beispiel im Norden an LNG-Terminals in Deutschland, den Niederlanden oder Belgien und im Süden an den italienischen LNG-Terminals anlanden. Durch den substanziellen Ausbau der LNG-Regasifizierngskapazitäten in Europa ab 2022 (hier v.a. in Deutschland und Italien) konnte der Wegfall der russischen Gaslieferungen kompensiert werden. Auch bei einem Wegfall russische Gaslieferungen über die Ukraine-Route stehen in Europa mittelfristig ausreichend LNG-Kapazitäten zur Verfügung.

Für die Diversifizierung der österreichischen Gasversorgung ist vor allem die Anbindung an den globalen LNG-Markt von Bedeutung. Hierfür muss aber auch mittel- und langfristig sichergestellt werden, dass für den Gastransport von den LNG-Terminals im Norden und Süden in das österreichische Marktgebiet ausreichend Transportkapazitäten innerhalb der angrenzenden Marktgebiete Deutschland und Italien und zwischen diesen Marktgebieten und dem Marktgebiet Ost zur Verfügung stehen. Neben den technischen Transport- und Grenzübergabekapazitäten ist für Österreich als Binnenland auch wichtig, dass in den benachbarten Marktgebieten, die Österreichs Zugang zu LNG-Mengen sind, keine marktverzerrenden oder handelshemmende Maßnahmen (wie z.B. die deutsche Gasspeicherumlage vom 4.Quartal 2022 bis Ende 2024) umgesetzt werden.

Maßnahmen zur Diversifizierung der Gasbeschaffung für österreichische Endkund:innen

Wirtschaftliche Anreize zur Diversifizierung über das Gasdiversifizierungsgesetz

Zur Beschleunigung der Reduktion der Abhängigkeit Österreichs von russischem Erdgas wurde das Gasdiversifizierungsgesetz 2022 (GDG 2022) erlassen, auf dessen Basis Förderrichtlinien zur teilweisen Abgeltung von Mehrkosten für Unternehmen, die durch die Lieferung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen entstanden sind, erarbeitet wurden.

Mit dem Auslaufen des Transitabkommens zwischen der Ukraine und Russland im Jänner 2025 wurde Österreichs Anhängigkeit von russischem Erdgas aufgrund des damit verbundenen Endes russischer Gaslieferungen zum Jahreswechsel 2024/2025 beendet. Das GDG 2022 wird automatisch mit Ende 2027 außer Kraft treten.

Monitoring der Diversifizierung: Langfristvorschau der Beschaffung für österreichische Endkund:innen

Um abschätzen zu können, inwieweit Gasversorger ihr Beschaffungsportfolio diversifiziert haben, hat die E-Control im Jänner 2024 erstmalig die Daten zur „Langfrist-Vorschau“ gemäß des neuen § 5a Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung (G-EnLD-VO) bei den Gasversorgern erhoben. Es ist eine Stichtagsabfrage (per 01. Jänner) über die bereits beschafften Gasmengen für Endkund:innen für das aktuelle und die folgenden zwei Lieferjahre.

Im Rahmen der bisherigen Erhebungen wurde von den Gasversorgern gemeldet, dass rd. 80 % der zum Stichtag 1. Jänner für das aktuelle Lieferjahr beschafften Mengen auf der Basis von bilateralen Verträgen über den OTC („Over the Counter“) -Handel beschafft wurden und die Vertragspartner nationale und internationale Erdgashändler sind. Ein Großteil der bilateral beschafften Mengen wird wiederum über längerfristige Verträge (länger als ein Jahr) bezogen. Die verbleibenden rd. 20% der bereits beschafften Gasmengen entfallen auf Börsengeschäfte. Die Lieferanten und die Herkunft börslich gehandelter Mengen sind den Abnehmern daher nicht bekannt. Ab dem Lieferjahr 2025 stammen keine Gasmengen mehr aus direkten Verträgen mit russischen Gashändlern. Bei den Gasmengen, bei denen die Herkunft bekannt ist, entfällt der größte Anteil auf Gas aus Norwegen. Die Gasversorger haben im Rahmen der Erhebung auch angegeben, dass ein (geringerer) Teil der Gasmengen für die Deckung des Endkundenbedarfs erst kurzfristig während des Lieferjahres beschafft wird.

Da derzeit für fossiles Gas kein europaweites Herkunftsnachweissystem besteht, ist die Ermittlung und der Nachweis der Gasherkunft nicht möglich. Ausnahmen davon bilden direkt mit einem Produzenten abgeschlossene Verträge, auf deren Basis eine Gasherkunft bestimmbar ist (z.B. Verträge mit norwegischen Lieferanten oder mit Lieferanten von österreichischem Erd- oder Biogas). Parallel dazu soll auf europäischer Ebene ein europaweites Herkunftsnachweissystem für Gas vorangetrieben werden.

Neue Maßnahme ab 2024: Nachweis von Diversifizierungsbemühungen durch Vorlage von Versorgungssicherheitskonzepten

Mit Inkrafttreten des neuen § 121a Gaswirtschaftsgesetz 2011 haben Versorger mit mehr als 20.000 Zählpunkten oder einer jährlichen Abgabemenge von mehr als 300 GWh Konzepte zur Vorbereitung des unmittelbaren Ausfalls ihrer größten einzelnen Bezugsquelle zu erstellen und diese bis zum 1. Oktober für das Folgejahr an die Regulierungsbehörde zu übermitteln. Diese Konzepte haben Maßnahmen für den Fall eines unmittelbaren langfristigen Ausfalls der größten einzelnen Bezugsquelle sowie Maßnahmen zur Reduktion von russischen Gasmengen zu enthalten. Darüber hinaus ist von den Versorgern die Herkunft aller Gasmengen darzustellen, die nicht über virtuelle Handelspunkte bezogen wurden.

Die Pflicht zur Erstellung der Konzepte entfällt für Versorger, die nachweisen können, dass die Gasmengen der größten einzelnen Bezugsquelle bekannter und nicht-russischer Herkunft sind, oder die größte einzelne Bezugsquelle einen Anteil von weniger als 25% der im vorhergehenden Gasjahr an österreichischen Endkund:innen gelieferten Gasmengen darstellt.

Außerdem hat die E-Control bei allen in Österreich tätigen Versorgern, sofern nachvollziehbar, das Herkunftsland von Gasmengen bei bilateralen Verträgen oder die Börse, über welche Gasmengen beschafft werden, abzufragen. Die Abfrage nach § 121a Gaswirtschaftsgesetz 2011 wurde im Oktober 2024 erstmals durchgeführt.

Mit Auslaufen des Transitabkommens zwischen der Ukraine und Russland und dem Ende von russischen Gaslieferungen nach Österreich am 1. Jänner 2025, beschränkt sich die Regelung auf die Darstellungen von Maßnahmen bei Ausfall eines, bzw. des größten Lieferanten, sowie auf die Darstellung der Gasherkunft, sofern dies den Versorgern aufgrund des Fehlens eines europaweiten Herkunftsnachweissystems für fossiles Gas möglich ist.

Die Regelungen des § 121a Gaswirtschaftsgesetz 2011 treten mit Ende 2027 außer Kraft.