11 Monitoringstelle Energieeffizienz

Monitoring voll angelaufen

Die E-Control ist gemäß § 56 Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) seit Juni 2023 die zuständige Behörde für das EEffG. Zu diesem Zweck wurde bei der E-Control die Monitoringstelle Energieeffizienz eingerichtet. Das EEffG setzt die EU-Richtlinie 2018/2002 in österreichisches Recht um. Eine vollständige Umsetzung der nachfolgenden EU-Richtlinie 2023/1791, welche mit Oktober 2025 in Kraft getreten ist, ist noch ausständig.

Die E-Control hat jährlich über den Fortschritt der Energieeffizienz zu berichten. Inhalte des Berichts sind die Entwicklungen der gesamtstaatlichen Energieeffizienzziele, die österreichweiten Energieeffizienzindikatoren, die gesetzten Energieeffizienzmaßnahmen, die eingesetzten Mittel sowie die Auswirkungen auf verpflichtete Unternehmen und Personen. Der dritte Fortschrittsbericht wurde im November 2025 gelegt und ein Webinar vom 4. Dezember 2025 gab tiefere Einblicke in die Ziele und Verpflichtungen aus dem Energieeffizienzgesetz.

  • 11.1 Österreichisches Ziel für Energieeffizienz
  • 11.2 Tätigkeiten der Monitoringstelle Energieeffizienz
  • 11.3 Erste Analyseergebnisse

11.1 Österreichisches Ziel für Energieeffizienz

Der Weg zur Erreichung der nationalen Energieeffizienzziele zeigt ein gemischtes Bild. Zwar liegt der Endenergieverbrauch 2023 klar unter dem linearen Zielpfad und damit auf Kurs zum Verbrauchsziel von 920 PJ im Jahr 2030, doch bleiben die erforderlichen kumulierten Endenergieeinsparungen weit hinter den Vorgaben zurück. Die strategischen Maßnahmen, mit denen Österreich die bis 2030 vorgesehenen 650 PJ an Einsparungen erzielen will, entfalten bislang nicht die nötige Wirkung. Die Jahresziele der ersten drei Jahre wurden deutlich verfehlt, und auch für 2024 deutet sich eine Zielverfehlung an. Während Haushalte seit 2023 ihre jährlichen Einsparvorgaben leicht übertreffen, bleiben die Einsparungen bei begünstigten Haushalten durchgehend unter den vorgesehenen Werten.

11.1.1 Endenergieverbrauchsziel 2030

Im Bundes-Energieeffizienzgesetz ist ein nationales Endenergieverbrauchsziel in der Höhe von 920 PJ im Jahr 2030, ausgehend von einem Endenergieverbrauch von 1.136 PJ im Jahr 2021, festgelegt. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein linearer Zielpfad einzuhalten.

Bis zum Jahr 2023 sank der Endenergieverbrauch auf 1.034 PJ und liegt um 54 PJ unter dem linearen Zielpfad von 1.088 PJ. Wird der tatsächliche Endenergieverbrauch im Jahr 2023 auf ein Regeljahr umgelegt, das heißt um Wirtschaftsentwicklung, Bevölkerungsentwicklung und Heizgradtage bereinigt, käme der Endenergieverbrauch bei 1.048 PJ zu liegen.

11.1.2 Ziel für Endenergieeinsparungen bis 2030

Neben der Verringerung des Endenergieverbrauchs sind von 2021 bis 2030 kumulierte Endenergieeinsparungen in der Höhe von 650 PJ zu erzielen. Österreich hat sich mit dem EEffG entschieden, diese Einsparungen mittels alternativ strategischer Maßnahmen umzusetzen, das sind z.B. ordnungsrechtliche und fiskalpolitische Maßnahmen. Aufgrund der Anlaufzeit, bis Maßnahmen ihre Wirksamkeit entfalten, sind in den ersten beiden Jahren geringere Jahresenergieeinsparungen vorgesehen (7,3 PJ). Ab 2023 sind Einsparungen von etwa 14 PJ jährlich vorgesehen.

In den Jahren 2021 bis 2024 wurden vorrangig Förderungen gemeldet, die zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen geführt haben. Die jährlichen Einsparziele von 2021 bis 2023 wurden deutlich verfehlt. Für 2024 liegen noch nicht alle Daten vor, allerdings zeichnet sich auch hier ein Verfehlen des Einsparziels ab.

11.1.3 Endenergieeinsparungen bei Haushalten

Bei Haushalten und begünstigten Haushalten sind jährliche Endenergieeinsparungen von 3,52 PJ bzw. 0,31 PJ vorgesehen. 2021 und 2022 liegen die Einsparungen für Haushalte unter der Zielvorgabe. 2023 und 2024 liegen die Einsparungen etwas über der jährlichen Zielvorgabe. Die vorgesehenen Endenergieeinsparungen bei begünstigten Haushalten wurden in keinem Jahr erreicht.

11.2 Tätigkeiten der Monitoringstelle Energieeffizienz

Zu den Kernaufgaben der Energieeffizienz-Monitoringstelle zählen die Überwachung des gesamtstaatlichen Endenergieverbrauchsziels, die Beobachtung des Fortschritts bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, die Konkretisierung von Anforderungen in Form von Verordnungen sowie die Überwachung der Einhaltung von Verpflichtungen. Die konkreten Aufgaben und Befugnisse sind in § 57 EEffG festgelegt.

Die elektronische Meldeplattform ist die gemäß § 59 EEffG vorgesehene Kommunikationsschnittstelle zur E-Control. Sie dient der Durchführung von Meldungen von Verpflichteten sowie der Administration und Überprüfung der Meldungen. Die Entwicklung der elektronischen Meldeplattform, deren erste Teile 2024 veröffentlicht wurden, konnte 2025 erfolgreich abgeschlossen werden. Damit werden sämtliche Meldungen ausschließlich über diese Schnittstelle an die E-Control übermittelt.

11.3 Erste Analyseergebnisse

Für das Bemessungsjahr 2024 wurden 257 Energieabsatzmeldungen für 471 Energielieferanten mit einem Energieabsatz von insgesamt 1.033 PJ an die E-Control getätigt. Dieser Energieabsatz liegt geringfügig über dem gesamten Endenergieverbrauch in Österreich. Zudem wurden 105 Beratungsstellen gemäß § 39 Bundes-Energieeffizienzgesetz gemeldet. Die Beratungsstellen bieten Haushalten eine kostenlose Beratung zu den Themen Energieeffizienz, Energieeinsparung und Energiekosteneinsparung an. Die Liste der Beratungsstellen ist auf der Website der Energieeffizienz-Monitoringstelle veröffentlicht.

Bis September 2025 wurden 1.190 standardisierte Kurzberichte sowie 148 Energieaudits nach den Vorgaben des EEffG idF BGBl. I Nr. 68/2020 an die E-Control gemeldet. Mit einem Netto-Jahresenergieverbrauch von 522 PJ decken die Meldungen 60% des Energieverbrauchs der Wirtschaft in Österreich2023 ab.

Ein standardisierter Kurzbericht kann ein oder mehrere Unternehmen innerhalb eines Konzerns umfassen. Insgesamt sind in den standardisierten Kurzberichten 4.571 Unternehmen erfasst. Der gesamte Nettojahresenergieverbrauch liegt bei 482,7 PJ. Das Einsparpotenzial wird auf 13,4 PJ pro Jahr geschätzt. Das größte Einsparpotenzial wird dabei im Energieverbrauchsbereich „Produktionsprozesse“ (9,6 PJ/a) gesehen, gefolgt von den Bereichen „Gebäude“ (2,2 PJ/a) und „Transport“ (1,6 PJ/a). Die Energieaudits nach den Vorgaben des EEffG idF BGBl. I Nr. 68/2020 weisen bei einem Gesamtenergieverbrauch von 40 PJ ein Einsparpotenzial von 2,4 PJ (6,1% des Energieverbrauchs) auf.

209 Unternehmen (mit 589 verbundenen Unternehmen) wurden gemahnt, einen standardisierten Kurzbericht abzugeben. Plausibilitätsprüfungen ergaben bei 230 standardisierten Kurzberichten Mängel. Die betroffenen Unternehmen wurden zur Korrektur aufgefordert. 51 standardisierte Kurzberichte wurden für eine detaillierte Prüfung ausgewählt. Die Auswahl erfolgte aufgrund von Auffälligkeiten im Bericht sowie mithilfe eines Zufallsgenerators.

Für das Kalenderjahr 2024 wurden insgesamt 18 Rechenzentren von 13 Betreibern an die E-Control gemeldet. Am häufigsten wurden kleine Rechenzentren mit einer installierten elektrischen Nennleistung für Informationstechnologie von 500 bis 999 kW gemeldet, gefolgt von großen Rechenzentren mit einer Leistung zwischen 2 und 9,9 MW.

Personen, die Energieaudits gemäß dem Bundes-Energieeffizienzgesetz durchführen, haben ihre fachliche Qualifikation nachzuweisen und werden von der E-Control in einer elektronischen Liste geführt. Ebenso können sich Energieberaterinnen und Energieberater, welche die Voraussetzungen erfüllen, in eine elektronische Liste für Energieberatungen eintragen lassen. Der Eintrag ist für fünf Jahre aufrecht. Für eine Listung nach Ablauf dieser Frist ist eine Requalifizierung erforderlich. Gemäß den Übergangsbestimmungen im Bundes-Energieeffizienzgesetz hatten 501 Energiedienstleistende mit der Zulassung in den Kalenderjahren 2015 und 2016 bis Ende 2024 die erforderlichen Nachweise
für einen Verbleib in der elektronischen Liste zu erbringen. Im Zuge dieser erstmaligen Requalifizierung erfolgte 2025 eine Bereinigung der Liste. Nur 194 der betroffenen Energiedienstleistenden reichten einen Antrag auf Verbleib in der Liste ein. Mit November 2025 waren 361 Energieauditoren und -auditorinnen sowie 401 Energieberaterinnen und -berater in der elektronischen Liste eingetragen.

Neben den genannten Aufgaben zählen das Beantworten von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Verpflichteten, regelmäßige Aktualisierungen der Website sowie Vorträge und Aussendungen zu den Tätigkeiten der Energieeffizienz-Monitoringstelle. Von Jänner bis Oktober 2025 wurden über 1.300 Tickets bearbeitet.