Begutachtungsentwürfe
- Konsultation TOR Netzrückwirkungsrelevante elektrische Betriebsmittel – Version 1.0
- Konsultation TOR Netzgebundene Steuersignal- und Datenübertragung – Version 1.0
- Sonstigen Marktregeln Strom Datenaustausch Netzbetrieb Version 1.0
- Erdgas-Clearingentgelt-Novelle 2026
- Clearinggebühr-Novelle 2026
- Begutachtung Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – Novelle 2026
- Begutachtung Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018) – Novelle 2026
- Konsultation Netzentwicklungsplan 2025
- Begutachtung Stromkennzeichnungsverordnungs-Novelle 2025, KenVNovelle 2025)
- Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2025
- Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2025
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Konsultation TOR Netzrückwirkungsrelevante elektrische Betriebsmittel – Version 1.0
Die TOR Netzrückwirkungsrelevante elektrische Betriebsmittel ersetzt die TOR D1 V2.0. Neben redaktionellen Änderungen erfolgte eine Anpassung der elektrischen Betriebsmittel.
Alle Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 12. Dezember 2025 an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass einer Veröffentlichung der Stellungnahme ausdrücklich widersprochen werden muss, wenn eine vertrauliche Behandlung gewünscht ist.
Konsultation TOR Netzgebundene Steuersignal- und Datenübertragung – Version 1.0
Mit der TOR Netzgebundene Steuersignal- und Datenübertragung werden technische und organisatorische Mindestanforderungen an den Betrieb mit Tonfrequenz-Rundsteuerung und (zukünftig) Power Line Communication (PLC) festgelegt. Diese TOR ersetzt die TOR D3 Version 2.1.
Im gegenständlichen Entwurf wurden redaktionelle Änderungen durchgeführt. In einer späteren Version sollen außerdem Mindestanforderungen an den Betrieb mit PLC-Systemen behandelt werden.
Alle Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 12. Dezember 2025 an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass einer Veröffentlichung der Stellungnahme ausdrücklich widersprochen werden muss, wenn eine vertrauliche Behandlung gewünscht ist.
Konsultation der Sonstigen Marktregeln Strom Datenaustausch Netzbetrieb Version 1.0
Das Kapitel Datenaustausch Netzbetrieb der Sonstigen Marktregeln Strom (SoMa) regelt die Echtzeitdatenübermittlung von signifikanten Netznutzern (SNN) gemäß SOGL Datenaustausch-V 2024 sowie die Sollwertvorgabe von Wirk- und Blindleistung durch den Anschlussnetzbetreiber gemäß den TOR.
Der Konsultationsentwurf SoMa Strom Datenaustausch Netzbetrieb Version 1.0 enthält Vorgaben und nähere Angaben für den digitalen, vollautomatisierten Austausch von für den Netzbetrieb erforderlichen Daten. Dazu zählen Spezifikationen sowohl für die technische Anbindung des verpflichteten Netzbenutzers an das Fernwirknetz des Anschlussnetzbetreibers als auch für den damit verbundenen Austausch von Prozessdaten. Nachfolgend finden Sie den Konsultationsentwurf der SoMa Datenaustausch Netzbetrieb Version 1.0 zum Download.
Allfällige Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 5. Dezember 2025 an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten.
Begutachtungsentwurf zur Erdgas-Clearingentgelt-Novelle 2026
Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf können bis 10. November 2025 an die E‑Mail-Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V CF G 01/25 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Die Begutachtungsfrist ist am 10. November 2025 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:
Begutachtungsentwurf zur Clearinggebühr-Novelle 2026
Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf können bis 10. November 2025 an die E‑Mail-Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V CF 01/25 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Die Begutachtungsfrist ist am 10. November 2025 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:
Begutachtung Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – Novelle 2026
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden die Gasnetzentgelte im Verteilernetz ab 1. Jänner 2026 angepasst.
Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen können bis 14. November 2025 an die E‑Mail-Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl R SNE G 01/25 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Begutachtung Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018) – Novelle 2026
Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf können bis 14. November 2025 an die E‑Mail-Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl R SNE 01/25 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Konsultation der Netzentwicklungspläne 2025
Die Austrian Power Grid AG, die Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH und die Tiroler Übertragungsnetz GmbH haben Mitte September 2025 jeweils einen Netzentwicklungsplan zur Genehmigung gemäß § 38 ElWOG 2010 eingereicht. Gemäß § 38 Abs. 2 ElWOG 2010 sind die Interessenvertretungen der Netzbenutzer dazu zu konsultieren. Das Ergebnis dieser Konsultation ist zu veröffentlichen.
Allfällige Stellungnahmen sind spätestens bis zum 22. Oktober 2025 über die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at einzubringen.
Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Begutachtung Stromkennzeichnungsverordnungs-Novelle 2025, KenVNovelle 2025)
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 01. August 2025 an die E-Mail Adresse an recht-post@e-control.at zu richten.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V KEN 01/25 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2025
- Mit dem vorliegenden Entwurf werden die kapazitätsbasierten sowie die mengenbasierten Netznutzungsentgelte für sämtliche Ein- und Ausspeisepunkte des Fernleitungsnetzes neu festgelegt. Das geplante Inkrafttreten der neuen Entgelte ist der 1. Jänner 2026.
- Damit einhergehend werden auch die Ausgleichszahlungen zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern neu festgelegt.
- Mit dem vorliegenden Entwurf erfolgt weiters eine Aktualisierung der Entgelte für sonstige Leistungen im Verteilernetz.
Hinweis: Der aktualisierte Entwurf wurde am 30.4.2025 veröffentlicht und enthält gegenüber der ursprünglich am 17.4.2025 veröffentlichten Begutachtungsfassung aufgrund eines hervorgekommenen Datenübertragungsfehlers Änderungen bei der Berechnung der kapazitätsbasierten Fernleitungsnetzentgelte, die aus einem aktualisierten Mengengerüst resultieren.
Gegenüber der Erstbegutachtungsfassung waren auch Anpassungen der Netznutzungsentgelte für Speicherunternehmen nachzuholen.
Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Fernleitungsentgelte verweisen wir auf den Begutachtungsentwurf zur Novelle 2025 der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020, der die Einführung eines Kapazitätstauschdiensts („Reshuffling“ Mechanismus) vorsieht. Der Kapazitätstausch soll Netzbenutzern die Flexibilität bieten, um auf die grundlegend veränderten Gasflüsse und Fernleitungsnetzentgelte reagieren zu können.
Die Begutachtungsfrist ist am 12. Mai 2025, 12:00 Uhr abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:
Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2025
- Mit dem vorliegenden Entwurf werden die kapazitätsbasierten sowie die mengenbasierten Netznutzungsentgelte für sämtliche Ein- und Ausspeisepunkte des Fernleitungsnetzes neu festgelegt. Das geplante Inkrafttreten der neuen Entgelte ist der 1. Jänner 2026.
- Damit einhergehend werden auch die Ausgleichszahlungen zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern neu festgelegt.
- Mit dem vorliegenden Entwurf erfolgt weiters eine Aktualisierung der Entgelte für sonstige Leistungen im Verteilernetz.
Allfällige Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen sind spätestens bis zum 7. Mai 2025 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at zu richten. Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl R SNE G 01/25 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden.
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