Zurück Was tun, wenn der Stromlieferant kündigt?
Die Kündigung von Verträgen für den Bezug von Strom (Ihr Stromverbrauch) als auch für die Einspeisung von Strom (aus Ihrer PV-Anlage) ist grundsätzlich erlaubt, kann aber verunsichern. Wichtig ist: Handeln Sie rasch und schließen einen neuen Vertrag ab, um Ihre Stromversorgung und Einspeisevergütung sicherzustellen!
Ja! Sowohl Bezugs- als auch Einspeiseverträge dürfen vom Stromlieferanten gekündigt werden. Dabei gilt es Folgendes zu beachten:
Wichtig: Damit Sie mit Strom versorgt werden und Ihre Einspeisung auch vergütet wird, müssen Sie Verträge über den Bezug und die Abnahme abschließen. Hier haben Sie die freie Wahl!
Eine Kündigung ist kein Grund zur Sorge. Mit etwas Organisation und rechtzeitigen Handeln bleiben Sie sicher versorgt und Ihr Strom wird weiterhin vergütet. Weitere Infos finden Sie auf unserer Website.