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Was tun, wenn der Stromlieferant kündigt?

Die Kündigung von Verträgen für den Bezug von Strom (Ihr Stromverbrauch) als auch für die Einspeisung von Strom (aus Ihrer PV-Anlage) ist grundsätzlich erlaubt, kann aber verunsichern. Wichtig ist: Handeln Sie rasch und schließen einen neuen Vertrag ab, um Ihre Stromversorgung und Einspeisevergütung sicherzustellen!

Darf mein Strom Vertrag einfach gekündigt werden?

Ja! Sowohl Bezugs- als auch Einspeiseverträge dürfen vom Stromlieferanten gekündigt werden. Dabei gilt es Folgendes zu beachten:

  • Bezugsverträge: Hier gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 8 Wochen.
  • Einspeiseverträge: Diese Fristen sind vertraglich geregelt. Ein Blick in ihren Vertrag ist daher wichtig.

Wichtig: Damit Sie mit Strom versorgt werden und Ihre Einspeisung auch vergütet wird, müssen Sie Verträge über den Bezug und die Abnahme abschließen. Hier haben Sie die freie Wahl!

Was tun, wenn die Kündigung eintrifft?

  1. Frist checken: Finden Sie heraus, wann Ihr bestehender Vertrag endet
  2. Sofort informieren und vergleichen: Nutzen Sie den Tarifkalkulator, um passende Angebote zu finden und zu vergleichen
  3. Neuen Vertrag abschließen – Suchen Sie sich rechtzeitig einen neuen Anbieter. Vergewissern Sie sich, ob Sie für Einspeisung und/oder Bezug einen neuen Lieferanten/Vertrag benötigen. Nehmen Sie in beiden Fällen direkt Kontakt mit dem Unternehmen auf.
  4. Versorgung sicherstellen: Sobald Ihre neuen Verträge abgeschlossen sind, ist Ihre Stromversorgung und Einspeisevergütung weiterhin gewährleistet.

Eine Kündigung ist kein Grund zur Sorge. Mit etwas Organisation und rechtzeitigen Handeln bleiben Sie sicher versorgt und Ihr Strom wird weiterhin vergütet. Weitere Infos finden Sie auf unserer Website.