Zurück Wichtig zu wissen: das Recht auf eine Strom-Monatsrechnung
Haushalte, in denen bereits ein Smart Meter, also ein elektronisches Messgerät installiert ist, haben das Recht auf eine monatliche Abrechnung ihres verbrauchten Stroms. Mit einer Monatsrechnung zahlen diese am Ende jeden Monats genau das, was sie in den vergangenen vier Wochen verbraucht haben. Nicht mehr und nicht weniger. Das bedeutet keine Teilzahlungsbeträge und damit keine Überraschungen durch Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung mehr! Wenn Sie einen Smart Meter haben und eine monatliche Abrechnung wünschen, dann wenden Sie sich hierfür an Ihren Strom-Lieferanten!