Höhenflug im Strom- und Gasgroßhandel: manche Anbieter beenden das Endkundengeschäft

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Seit Ende des Sommers haben sich vor allem die Gaspreise, in deren Folge aber auch die Preise für Strom im Großhandel zum Teil vervielfacht. Bei den meisten großen Strom- und Gasanbieter hat das zunächst keine allzu großen Auswirkungen, auch wenn es hier mittelfristig wohl zu Preiserhöhungen für Kundinnen und Kunden kommen wird. Diese Anbieter kaufen einen guten Teil der Energie über langfristige Verträge ein und nicht an der Spotmarktbörse, so dass sie die aktuellen Preissprünge nicht oder nur im geringen Umfang betreffen. Kleinere, schlankere Anbieter, die für Ihre Kunden größtenteils an den Spotmarktbörsen einkaufen – und ihrer Kundschaft dadurch in der Vergangenheit meist sehr gute Konditionen bieten konnten – müssen jetzt für den Einkauf besonders tief in die Tasche greifen.

Für einige der Anbieter lohnt sich damit das Geschäft mit Haushaltskunden zum Teil nicht mehr und sie ziehen sich daher aus dem Markt zurück. Das heißt nicht, dass diese Unternehmen insolvent sind! Manche nehmen nur keine neuen Kunden mehr auf, andere trennen sich ganz von ihren Kunden und kündigen ganz regulär, unter Einhaltung der Vertragsbedingungen den Versorgungsvertrag. Im Folgenden erläutern wir, was das für Betroffene bedeutet und was in einem solchen Fall zu tun ist.

Ihr Strom- bzw. Gaslieferant hat Ihnen mitgeteilt, dass er Ihren bestehenden Strom- oder Gasliefervertrag kündigen wird. So sichern Sie sich Ihre störungsfreie Versorgung.

Die deutlich gestiegenen Großhandelspreise für Strom und Gas veranlassen einige Strom- und Gaslieferanten dazu, bestehende Lieferverträge zu kündigen. Das könnte also auch der Fall sein, wenn bei Ihnen gerade ein solches Schreiben im Posteingang war; jedoch kein Grund zur Sorge – in so einem Fall sollten Sie fristgerecht informiert werden. Weiters hat Ihr Lieferant eine gesetzliche Kündigungsfrist von acht Wochen einzuhalten. Sie können sich mit allen Fragen diesbezüglich auch jederzeit an unsere Energie-Hotline unter 0800 21 20 20 wenden. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen auch, einen passenden zukünftigen Versorger für Sie zu finden. 

Was Sie tun können, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben.

Sie werden als Strom- bzw. Gaskundin bzw. -kunde weiter bis zum im Schreiben genannten Datum beliefert. Strom- und Gaslieferanten haben laut gesetzlichen Bestimmungen sogar eine mindestens achtwöchige Kündigungsfrist einzuhalten.

Manche Anbieter schlagen im Kündigungsschreiben gleich einen neuen Anbieter vor. 

Bedenken Sie in diesem Fall, dass Ihr bisheriger Strom- bzw. Gaslieferant Ihnen einen neuen Anbieter vorschlagen, sie jedoch nicht automatisch wechseln kann. Auch eine Weitergabe Ihrer Kundendaten an ein anderes Unternehmen ist nur dann zulässig, wenn Sie das in Ihrem Liefervertrag bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so bestätigt haben. Weiters braucht es jedenfalls für einen Lieferantenwechsel Ihre Zustimmung, sie können nicht automatisch gewechselt werden. Schauen Sie sich also das Angebot in Ruhe an und vergleichen Sie es auch gerne mit den anderen Angeboten in unserem Tarifkalkulator.

Werden Sie selbst aktiv und werfen Sie einen Blick in unseren Tarifkalkulator.

Erhalten Sie ein Schreiben, dass Ihr Energieversorger Ihren bestehenden Energieliefervertrag kündigen wird, zögern Sie nicht lange und nehmen Sie Ihren Lieferantenwechsel selbst in die Hand. Sehen Sie sich dazu die verschiedenen Angebote aller in Österreich gelisteten Strom- und Gasversorger in unserem Tarifkalkulator an.

Wie sie das richtige Produkt für sich finden.

In unserem Tarifkalkulator können Sie mit der Eingabe Ihrer Postleitzahl und Ihres Jahresverbrauchs, einfach einen Preisvergleich aller für Sie in Frage kommenden Strom- und Gaslieferanten erstellen. Wenn Sie sich für ein Standardprodukt entscheiden, können Sie sicher sein, dass der Preis nur im Rahmen der in den Allgemeinen Lieferbedingungen festgelegten Regelungen erhöht werden darf. Eine solche Preisänderung muss Ihnen rechtzeitig davor mitgeteilt werden. Dann haben Sie ein Widerspruchsrecht und können erneut wechseln. Vielleicht gibt es aber auch ein Produkt mit einer Preisgarantie, das interessant für Sie ist. Nehmen Sie sich Zeit für den Vergleich und kontaktieren Sie bei Fragen auch gerne unsere Kolleginnen und Kollegen an der Energie-Hotline. 

Haben Sie das richtige Angebot für sich gefunden, wechseln Sie in nur weiteren zwei Schritten Ihren Strom- bzw. Gasanbieter.

  • Kontaktieren Sie den Lieferanten Ihrer Wahl telefonisch oder gleich über seine Webseite. Die Kontaktdaten des Unternehmens finden Sie unter „Detail und Rabatte“ in unserem Tarifkalkulator.
  • Füllen Sie den Vertrag aus, senden Sie ihn an den neuen Anbieter und werden Sie in Zukunft von diesem beliefert. Alle weiteren Schritte wie beispielsweise die Kündigung Ihres bisherigen Anbieters erledigt Ihr neuer Anbieter für Sie. 

So sieht der Schutz vor einem sogenannten vertragslosen Zustand aus 

Angenommen Ihr aktueller Lieferant informiert Ihren Netzbetreiber, dass Ihr Vertragsverhältnis demnächst endet, bekommt Ihr Netzbetreiber diese Meldung. Ihr Netzbetreiber wird Sie daraufhin informieren, dass Sie sich einen neuen Lieferanten suchen müssen. Dann empfehlen wir Ihnen – wie bereits weiter oben erwähnt – einen Blick in unseren Tarifkalkulator

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

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Das Team unserer Energie-Hotline steht Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns dazu gerne telefonisch unter 0800 21 20 20 oder per E-Mail an beratung@e-control.at.