Stromkennzeichnungsverordnung
Außer Kraft getreten
Begutachtungsentwurf Stromkennzeichnungsverordnung 2022
Mit diesem Begutachtungsentwurf der Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der die Stromkennzeichnungsverordnung 2022 neu erlassen wird (KenV 2022), werden die Kennzeichnungsbestimmungen den neuen gesetzlichen Grundlagen (§§ 78 f ElWOG 2010) angeglichen.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 9. Dezember 2021 an die E-Mail Adresse stromkennzeichnung@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss an selber Stelle veröffentlicht werden.
Stromkennzeichnungsverordnung – Novelle 2013
Nachfolgend finden Sie den Begutachtungsentwurf der Novelle 2013 der Stromkennzeichnungsverordnung. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahmen an stromkennzeichnung@e-control.at. Die Begutachtungsfrist endete am 31. Oktober 2013. Allfällige Stellungnahmen finden Sie nachfolgend ebenfalls hier veröffentlicht.