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ElWG: Startschuss zur Begutachtung 

Wichtige Regelungen sind enthalten…

Der Entwurf für das ElWG sieht wichtige Regelungen für ein zukunftsweisendes Stromsystem vor:

So finden sich darin mehrere Maßnahmen, um die Versorgung in Zeiten volatiler Erzeugung zu gewährleisten. Es werden Grundlagen geschaffen, damit Flexibilität, etwa in Form von Speichern oder Anpassung des Verbrauchs, in das System gebracht wird und dieses damit entlastet wird. Auch sieht der Gesetzesentwurf Änderungen zu den Netzentgelten vor. Es sollen Grundlagen geschaffen werden, damit eine verursachungsrechte und faire Kostenverteilung gewährleistet wird.

Ein vergünstigter Strompreis („Sozialtarif“) soll für eine Versorgung finanzschwacher Kund:innen sorgen. 250 000 Personen, die gewisse Sozialleistungen erhalten, werden mit 1. Jänner 2026 günstigere Preise erhalten - 6 Cent netto pro Kilowattstunde bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden. Dass die Energiewirtschaft die Kosten dafür zu übernehmen hat, ist Teil ihrer gemeinwirtschaftlichen Verantwortung.

Eine Vielzahl von Maßnahmen, die im Gesetz getroffen werden, zielen in Summe darauf ab, dass das System kostengünstiger wird. Das kommt dann allen Konsument:innen zugute.

…manches kommt hoffentlich noch hinzu.

Die Monatsrechnung als Standard ist in diesem Entwurf leider nicht enthalten. Dabei würde sie die Kund:innen endlich in die Lage versetzen, einen exakten Überblick über ihren Stromverbrauch und die -kosten zu haben.

Die Stellungnahmefrist zum Gesetzesentwurf läuft bis 15. August. Auf Basis der eingelangten Stellungnahmen wird das Ministerium den Entwurf anpassen, dann soll eine Regierungsvorlage beschlossen werden, die dann dem Parlament für die Beschlussfassung im Herbst übermittelt wird.