Zurück Die Energieeffizienz-Behörde wird drei!
Seit Juni 2023 sind wir mit dem Inkrafttreten des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG) als Energieeffizienzbehörde tätig und unsere Monitoringstelle nahm ihre operative Tätigkeit auf. Bereits Ende November 2023 startete die erste relevante Frist für Marktteilnehmer mit der Bekanntgabe der Verpflichtung als großes Unternehmen (gemäß § 65 (1).
Im darauffolgenden Sommer 2023 haben wir drei Verordnungen veröffentlicht:
Die Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung (EEff-SKV), die das Format, sowie die Struktur und Gliederung des standardisierten Kurzberichtes festlegt. Diese Verordnung ist auch für die Meldungen der umgesetzten Energieaudits und eingerichteten anerkannten Managementsysteme vorgesehen.
Die Qualifikations-Bewertungs-Verordnung (EEff-QBV), welche die Voraussetzungen für die fachliche Qualifizierung und Requalifizierung von Energieauditor:innen sowie von Energieberater:innen regelt.
Die Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung (EEff-IVEV) konkretisiert die technische Durchführbarkeit von individuellen und fernablesbaren Verbrauchserfassungen gemeinsamer Wärme- bzw. Kälteversorgungsanlagen in Gebäuden mit mehreren Wohnungen.
Im Frühjahr 2024 wurde erstmals ein Fortschrittsbericht zum Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG § 70 Abs 1) mit den Kennzahlen der Jahre 2021-2022 veröffentlicht. Dieser stellt die Fortschritte bei der Umsetzung des EEffG sowie die Fortschritte bei der Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Energieeffizienzziele dar.
Anfang Juni 2024 startete gemäß § 59 die Einführung des ersten Teils der elektronischen Meldeplattform, einer Datenbank, die die zentrale Eingabe von Unternehmensdaten ermöglicht. Anfang 2025 erfolgte die Fertigstellung. Über diese können Meldungen zum Standardisierten Kurzbericht, zu Energieeffizienzmaßnahmen (Bundesdienststellen und Bundesländer), Rechenzentren und zu Energieabsätzen vorgenommen werden. Weiters wird über die Plattform die Aufnahme und der Verbleib in die elektronische Liste für Energiedienstleister:innen abgewickelt.
Mittlerweile wurde bereits der dritte österreichische Energieeffizienz-Fortschrittsbericht (2025: Berichtsjahre 2021-2024) veröffentlicht. Einige wichtige Ergebnisse daraus:
Rund 500 Personen sind in der elektronischen Liste als Energieberater:in und/oder Energieauditor:in gelistet.194 Personen wurden im Zuge einer erforderlichen fachlichen Requalifizierung überprüft und sind dazu berechtigt, ein Energie-Audit durchzuführen.
Im Jahr 2025 wurden zudem die erforderlichen Daten für das Europäische Berichtswesen dem integrierten nationalen Energie- und Klima Fortschrittsbericht (NECPR), beigesteuert.
Der aktuelle Fortschrittsbericht, sowie weiterführende Informationen zur Energieeffizienzbehörde sind auf der Website der Energieeffizienz-Monitoringstelle verfügbar - einer Website, die stetig weiterwächst und Informationen zu Abgabefristen, Anleitungen zur Eingabe von Meldungen, Gesetzestexte und Verordnungen sowie einer Vielzahl an FAQs enthält.
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