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„Regulatory Sandboxes“ – ein neuer Rahmen für die Forschung

Was auf europäischer Ebene – und darüber hinaus – in einigen Ländern schon länger implementiert ist, hat nun auch in die österreichische Gesetzgebung Einzug gehalten: „Regulatory Sandboxes“ im Energiebereich. „Regulatory Sandboxes“ dienen im Wesentlichen dazu, zum Zwecke der Forschung und Entwicklung, Ausnahmetatbestände in regulierten Bereichen zu schaffen. Mit diesen Ausnahmen soll untersucht werden, inwieweit bestehende Rahmenbedingungen verändert werden können und inwieweit sich diese auf den eigentlich regulierten Bereich unmittelbar auswirken. Im regulierten Bereich der Strom- und Gasnetze können mit einer „Regulatory Sandbox“ – also mit einer Abweichung des bestehenden regulierten Rahmens - somit technische, organisatorische und wirtschaftliche Aspekte im Rahmen eines Forschungsprojektes untersucht werden. 

In Österreich wurde im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaketes ein entsprechender Rahmen für „Regulatory Sandboxes“ geschaffen. Diese beziehen sich auf die Ausnahme von Systemnutzungsentgelten für Forschungs- und Demonstrationsprojekte. Im ElWOG ist dies im § 58a geregelt, im Gas analog im § 78a GWG. 

Wesentlich für die „Regulatory Sandbox“ ist der wissenschaftliche Untersuchungsgegenstand. § 7 Abs. Z. 7a ElWOG definiert bereits, wann man von einem Demonstrationsprojekt spricht: „…ein Vorhaben, das eine in der Union völlig neue Technologie („first of its kind“) demonstriert, die eine wesentliche, weit über den Stand der Technik hinausgehende Innovation darstellt.“ 

Die spezifischen Zielsetzungen für die möglichen Ausnahmen von Systemnutzungsentgelten sind sowohl im § 58a Abs. 2 ElWOG als auch im § 78a Abs. 2 GWG verankert. Die Forschungs- und Demonstrationsprojekte sollen zumindest zwei der dort angeführten Ziele verfolgen. Zusammengefasst stehen dabei Eckpfeiler, wie die Systemintegration der erneuerbaren Energietechnologien, die Digitalisierung, die Verbesserung der Umwandlung oder Speicherung von Energie, die Effizienz des Netzbetriebes etc. im Vordergrund. 

Wichtig ist dabei hervorzuheben, dass die Ausnahmen von Systemnutzungsentgelten nicht als Finanzierungsinstrument oder Co-Förderung von Forschungsprojekten angedacht sind, sondern tatsächlich als Instrument, um wissenschaftliche Fragestellungen zu erörtern. 

Weiters ist sowohl im ElWOG als auch im GWG geregelt, wann ein Projekt überhaupt für eine Ausnahme von Systemnutzungsentgelten in Frage kommt. Grundsätzlich können Anträge auf die Erteilung einer Ausnahme nur dann erfolgen, wenn Forschungs- und Demonstrationsprojekte über eine Förderentscheidung gemäß § 16 Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, BGBl. Nr. 434/1982, oder über eine Förderentscheidung im Rahmen eines äquivalenten Förderprogramms verfügen. 

Der Prozess sieht vor, dass die Projektwerber die Projektunterlagen inkl. Antragsformular an die Regulierungsbehörde übermittelt. Mittels Bescheides wird dann von uns, bzw. unserer Regulierungskommission, festgestellt ob, über welchen Zeitraum und in welchem Umfang eine Ausnahme von Systemnutzungsentgelten genehmigt wird. 

Für die „Regulatory Sandboxes“ ist gerade der Startschuss erfolgt – die gesetzlichen Bestimmungen wurden implementiert, die Prozesse formal aufgesetzt und für Projekte mit einer Förderentscheidung können ab sofort Anträge bei uns gestellt werden. Wir beantworten gerne Fragen dazu und unterstützen Sie, bei Bedarf, beim Antrag für eine Ausnahme. Weitere Informationen dazu sind auf www.e-control.at zu finden. Fragen können an das Team auch direkt über sandboxes@e-control.at übermittelt werden.