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Abschlussbericht der Taskforce Strom und Gas

Dr. Natalie Harsdorf, LL.M., Generaldirektorin Bundeswettbewerbsbehörde, und Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M., Vorstand E-Control vergrößern
Die Taskforce betont die Notwendigkeit besser vergleichbarer und transparenter Verträge sowie wirksamer wettbewerbsrechtlicher Instrumente, etwa durch eine Ausweitung der Befugnisse bei Branchenuntersuchungen und einer Verlängerung der neuen gesetzlichen Regelungen gegen missbräuchliches Verhalten von Marktbeherrschern. Außerdem sollte die Datenlage verbessert werden, um gezieltere staatliche Unterstützungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Der Abschlussbericht zeigt, dass die Marktkonzentration weiterhin sehr hoch ist. Die eingeschränkte Wettbewerbssituation ist geprägt durch lokale Fragmentierung, unzählige Kreuzbeteiligungen zwischen den Unternehmen und im EU-Vergleich niedrige Wechselraten. Der Wettbewerb am Markt erholt sich langsam, neue Anbieter treten und unterschiedliche Produkte sind verfügbar. Zentral ist hierbei, dass Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit bekommen, diese Angebote auch transparent vergleichen zu können. Die Empfehlungen der Taskforce werden dazu beitragen, diese Situation im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern.
Ergebnisse zur Marktabgrenzung
Klare Marktabgrenzungen sind für wettbewerbliche Analysen und Verfahren unabdingbar. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass einerseits auf sachlicher Ebene zwischen Kundengruppen unterschieden werden muss. Zunächst gibt es Unterschiede in der Belieferung von Großkundinnen und -kunden und in der Belieferung von Kleinkundinnen und -kunden. Zusätzlich indiziert das Nachfrageverhalten eine Differenzierung zwischen inaktiven Kundinnen und Kunden und aktiven Kundinnen und Kunden.
Auf der räumlichen Ebene wird deutlich, dass innerhalb Österreichs noch immer gravierende Unterschiede zwischen den Netzgebieten bestehen. Der überwiegende Anteil der Kleinkundinnen und -kunden bezieht Strom bzw. Gas von lokalen Unternehmen, die nicht national tätig sind. Die vorangegangenen Berichte zeigen die daraus resultierende Marktkonzentration deutlich auf. Hier ist also von einer lokalen Marktabgrenzung auf Ebene der Netzgebiete auszugehen.
Endkundenpreise verzögert rückläufig
Für den Abschlussbericht wurden erneut Preisdaten für Strom und Gas von den Unternehmen, die rund 75% des Marktes in Österreich ausmachen, erhoben und ausgewertet. Mit den vorliegenden Daten lässt sich nun die Preisentwicklung über die Krise hinweg (konkret von Jänner 2021 bis Jänner 2025) darstellen.
Seit Mitte 2023 geht der gewichtete Preisdurchschnitt wieder langsam zurück. Dies folgt der Entwicklung auf den Großhandelsmärkten zeitverzögert nach. Der Strompreis für einen Großteil der österreichischen Haushalte lag im Jänner 2025 schließlich zwischen 11 und 21 Cent/kWh und damit weiterhin erheblich über dem Vorkrisenniveau. Bei Gas lag der gewichtete Durchschnitt bei etwas unter 6 Cent/kWh. Die im zweiten Zwischenbericht identifizierte Preisstreuung ist nach wie vor deutlich bemerkbar.
Die durchschnittliche Preisentwicklung für Kleinunternehmen deckt sich sowohl im Verlauf als auch in der Höhe mit der der Haushalte. Bereits im zweiten Zwischenbericht wurde allerdings festgestellt, dass die Streuung der Preise für Unternehmen im Vergleich zu den Haushaltskundinnen und -kunden noch einmal deutlich ausgeprägter war. Dies ist nach wie vor der Fall.
Massiv erhöhte Preise (> 61 Cent/kWh bei Strom, > 26 Cent/kWh bei Gas), die von der Taskforce bereits im zweiten Zwischenbericht angesprochen wurden, konnten bis ins zweite Halbjahr 2024 hinein festgestellt werden.
Wechselrate etwas höher – Die Kostensteigerung im Jänner 2025 treibt punktuell Lieferantenwechsel
Angesichts von Rekordeinsparpotenzialen erholten sich die Wechselraten der Endkundinnen und Endkunden im Jahr 2024 weiter und lagen etwa auf dem Vorkrisenniveau. Bereits im Jahr 2023 konnten relativ hohe Wechselraten verzeichnet werden, die jedoch stark von der Wechselwelle in einem bestimmten Netzgebiet getrieben waren.
Die Wechselraten in Österreich sind im europäischen Vergleich allerdings weiterhin niedrig. So lagen beispielsweise im Jahr 2023 die Wechselraten in Italien oder Belgien bei rund 18% bzw. 17%. Wir sehen hier in Österreich noch sehr viel Luft nach oben.
Empfehlungen der Taskforce
Aufgrund der umfangreichen Analysen der Taskforce lassen sich die folgenden Schlüsse ziehen und Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs und der Förderung der Transparenz im Sinne der Fairness – auch in Krisenzeiten – ableiten.
- Ein Best-Practice-Modell der Produktgestaltung für Energielieferung soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, die Preisgestaltung einfacher nachzuvollziehen und Produkte transparent nach ihren Bedürfnissen auszuwählen.
- Eine monatliche Abrechnung als Standard bei Strom bietet für Endkundinnen und Endkunden regelmäßige Information über ihre tatsächlichen Kosten. Der Smart Meter-Rollout in Österreich ist abgeschlossen, daher sollten die verfügbaren Daten auch kunden- und wettbewerbsfreundlich genutzt werden. Eine monatliche Abrechnung und damit eine höhere Sichtbarkeit der Strom- und Gaspreise kann, ähnlich wie eine einheitliche Produktgestaltung, Triebfeder für höhere Wechselzahlen und eine Stärkung des Wettbewerbs sein.
- Spotmarktprodukte sollen vermehrt angeboten werden, da sie einen Beitrag zur Flexibilisierung der Nachfrage und zur aktiven Beteiligung der Endverbraucherinnen und Endverbraucher am Energiesystem leisten können. Dies kann insbesondere langfristig sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für das Gesamtsystem zu Kosteneinsparungen führen.
- Mit der Einführung staatlicher Fördermaßnahmen wie des Stromkostenzuschusses können auch neue Möglichkeiten der Preismanipulation und des Missbrauchs entstehen. Damit solche Verhaltensweisen in Zukunft schneller und konsequenter verfolgt werden können, regen die Behörden an, klare Sanktionskompetenzen zu definieren.
- Eine Datenbasis für Unterstützungen muss geschaffen werden. Damit können die monetären Unterstützungsmaßnahmen für Endkundinnen und Endkunden zielsicher erfolgen. Eingriffe in den Wettbewerb lassen sich dadurch künftig auf das Notwendige beschränken. Dabei gilt es auch zu klären, welche gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen den Unternehmen der Energiewirtschaft übertragen werden.
- Österreichs Energiegesetze krisenfit machen: Die Krise hat gezeigt, dass für besonders schwierige Zeiten auch im Energiesektor gesetzliche Vorkehrungen nötig sind. Im Sinne der Transparenz sollte in der – nach objektiven Kriterien ausgerufenen – Krise Margen offengelegt bzw. Reaktionsmöglichkeiten bei gravierenden Störungen des Wettbewerbs geschaffen werden. Damit können starke Preissteigerungen innerhalb kurzer Zeit verhindert und das Vertrauen in die Energiewirtschaft gestärkt werden.
- Auflösung der Kreuzbeteiligungen im Energiesektor: Denkbar wäre eine Obergrenze für Minderheitsbeteiligungen zwischen Energieversorgern in Österreich (z.B. maximal 5 %, sofern keine vollständige Entflechtung erfolgt). Zusätzlich wäre ein Verbot von Kreuzbeteiligungen, gewisse Transparenzpflichten oder eine wettbewerbsrechtliche Sonderprüfungspflicht für sämtliche Neu- oder Umstrukturierungen von Beteiligungen im Energiesektor denkbar. Durch diese Maßnahmen soll die Marktmacht einzelner Unternehmen eingeschränkt und der Wettbewerb stimuliert werden.
- Für Unternehmen mit Marktmacht soll eine Blacklist verpönter Verhaltensweisen klare Spielregeln definieren und eine Orientierung bieten.
- Rascher Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) als wichtigstes Reformprojekt für den Stromsektor. Es ist auch im Sinne der ökonomischen Effizienz darauf zu achten, dass sich im Gesetz eine faire Balance zwischen den Rechten der Kundinnen und Kunden auf der einen und den Energieunternehmen auf der anderen Seite wiederfinden. Das betrifft etwa eine verursachungsgerechte Netzkostentragung, ein ausgewogenes Preisänderungsrecht, Regelungen für die Energieversorgung bei vertragslosem Zustand sowie die Stärkung der Konsumentenrechte und deren Durchsetzung.
- Das Gesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden EVUs wurde auf der Grundlage der Untersuchung der Taskforce beschlossen. Um die Krisenfolgen für den Wettbewerb effektiv und nachhaltig abzufangen, wäre sinnvoll, die Geltungsdauer dieses Gesetzes über 2027 hinaus, zu verlängern.
Der Abschlussbericht der Taskforce mit allen Details ist auf unserer Homepage abrufbar
https://www.e-control.at/publikationen/untersuchungen
[1] MARKET Institut, Österreichische Bevölkerung ab 18 Jahre, Sample 1.000, Zeitraum März 2025