Entwürfe-Archiv: Sonstige Marktregeln Strom
Konsultation der Sonstigen Marktregeln Strom und Gas Kapitel 5 Ver. 2.0
Das Kapitel 5 der Sonstigen Marktregeln (SoMa) regelt die Erstellung, Änderung und Veröffentlichung der Technischen Dokumentationen, die zur Umsetzung der elektronischen Marktkommunikation über die EDA- Plattform erforderlich sind. Nachfolgend finden Sie den Konsultationsentwurf der SoMa Kapitel 5 Version 2.0 in zwei Ausführungen zum Download. Einmal im Änderungsmodus und mit Kommentaren zu der aktuellen und gültigen Version und einmal „clean“, ohne hervorgehobene Änderungen und Kommentare.
Am 12. Februar 2021 fand ein Webinar der E-Control zu diesem Thema stattfinden. Damit wollten wir Interessierten bzw. Stakeholder die Änderungen vorstellen, begründen und einen leichteren Zugang zum Thema ermöglichen.
Allfällige Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf waren spätestens bis zum 28.02.2021 einzubringen. Die Stellungnahmen finden Sie nachfolgend hier veröffentlicht.
Konsultation der Sonstigen Marktregeln Strom Kapitel 10 V3.3
Das Kapitel 10 der Sonstigen Marktregeln (SoMa) regelt die Informationsübermittlung von Netzbetreibern und anderen Marktteilnehmern sowie die Grundsätze des 1. und 2. Clearings. Nachfolgend finden Sie den Konsultationsentwurf der SoMa Kapitel 10 Version 3.3 in zwei Ausführungen zum Download. Einmal im Änderungsmodus samt Kommentaren zu der aktuellen und gültigen Version und einmal ohne hervorgehobene Änderungen.
Allfällige Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 12. Juli 2021 an die E-Mail Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu senden. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen veröffentlicht werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so geben Sie dies bitte in Ihrer Stellungnahme an.
Begutachtungsentwurf Strom Sonstige Marktregeln Kapitel 6 - Novelle 2021
Mit dem vorliegenden Marktregelentwurf sollen ab 4.10.2021 unabhängig von DeviceType und Art des Messgerätes (Smart Meter, mechanischer/elektronischer Zähler, Lastprofilzähler) einheitliche Prozesse und Formate für den Versand von Energiedaten für die einzelnen Zählpunkte zwischen den Marktpartnern verwendet werden. Hierbei soll in einigen Bereichen der Marktkommunikation vom bisher noch verwendeten MSCONS-Format auf das EDA-Format XML Consumption Record umgestellt werden.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 24. September 2021 an die E-Mail Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss an selber Stelle veröffentlicht werden.
Konsultationsentwurf Sonstige Marktregeln Strom und Gas Kapitel 5
Nachfolgend finden Sie den Konsultationsentwurf von Kapitel 5 der Sonstigen Marktregeln Strom und Gas „Rahmenbedingungen für die Erarbeitung Technischer Dokumentationen von Geschäftsprozessen, Datenformaten und der Datenübertragung auf www.ebutilities.at“ Version 1.0. Eine Erläuterung der Änderungen ist ebenfalls beigefügt. Die Konsultationsfrist endete am 11. Dezember 2016. Allfällige Stellungnahmen finden Sie nachfolgend veröffentlicht .
Kapitel 7 "Elektronischer Austausch von Netzrechnungen"
Nachfolgend finden Sie den Begutachtungsentwurf zu den Sonstigen Marktregeln Strom Kapitel 7 "Elektronischer Austausch von Netzrechnungen". Die Begutachtungsfrist endete am 20. März 2015. Allfällige Stellungnahmen finden Sie nachfolgend ebenfalls hier veröffentlicht.
Zusätzlich ersuchen wir Sie, folgende Fragen zu beantworten:
- Halten Sie den ebXML Standard als einheitliches und generelles Datenformat sowie als Übertragungsweg für geeignet? Wäre für Sie die Umstellung auf diesen Standard mit Ihrem IT-Anbieter bzw. unter den von ebutilities angebotenen Möglichkeiten realisierbar und wirtschaftlich vertretbar (siehe dazu die Erläuterungen auf http://ebutilities.at/energiewirtschaftlicher-datenaustausch.html sowie http://ebutilities.at/ebutilities-invoice.html )?
- Nutzen Sie derzeit eine direkte Anbindung (ohne EDA) an die Wechselplattform via ENERGYlink (siehe hierzu die Erläuterungen auf http://www.energylink.at/de/systemuebersicht/energylink ), bzw. nutzen Sie den Self Storage-Dienst der Wechselplattform (siehe hierzu die Erläuterungen auf http://www.energylink.at/de/systemuebersicht/self-storage-dienst )?
- Nutzen Sie derzeit EDA Services? Wenn ja, welche?
- Soll die Übermittlung von ausschließlich elektronischen Rechnung zwischen Netzbetreibern und Versorgern im Sinne einer effizienten Marktkommunikation verpflichtend eingeführt werden?
- Wenn die ausschließliche elektronische Rechnung aus Ihrer Sicht nicht eingeführt werden sollte, welche Gründe würden Ihrer Meinung nach dagegen sprechen?
- Sollte es zu einer verpflichtenden Einführung von ebXML und verpflichtender elektronischer Rechnung kommen, wäre eine Umsetzung (Annahme: Marktregel ab 1.5. 2015 verfügbar) bis 1.9.2015 für Sie möglich? Wenn nein, welche Umsetzungsfrist wäre für Sie realistisch?
Aufgrund von zahlreicher Anfragen zum geplanten ebUtilities XML Schema 3.0 finden Sie nachstehend die detaillierten Dokumentenlinks (zu finden auf http://ebutilities.at/ebutilities-invoice.html wie oben bereits angeführt), selbstverständlich können Sie auch zu diesen Dokumenten Stellung nehmen):
ebUtilities: XML Schema: http://ebutilities.at/allgemeines_-_schema_dokumentation_style_sheet.html?file=tl_files/ebUtilities/invoices/03p00/invoice03p00.xsd
zugehörige Dokumentation: http://ebutilities.at/allgemeines_-_schema_dokumentation_style_sheet.html?file=tl_files/ebUtilities/invoices/03p00/ebUtilities-Invoice_03%2000.doc
Kapitel 3 "Fahrpläne"
Nachfolgend finden Sie den Begutachtungsentwurf der Sonstigen Marktregeln Strom Kapitel 3 „Fahrpläne“. Die Begutachtungsfrist endete am 1. Dezember 2014. Die eingegangenen Stellungnahmen finden Sie ebenfalls nachfolgend hier veröffentlicht.
An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass durch die technologischen Veränderungen der letzten Jahre zukünftig weitere Anpassungen der Marktregeln in Bezug auf Datenformate und -strukturen sowie der Datenübertragungswege möglich sind, die aufgrund der vor dem 1. Jänner 2015 notwendigen Anpassungen für die Einführung des NNE Regelreserve noch keine Berücksichtigung finden konnten.
Kapitel 10 "Informationsübermittlung von Netzbetreiber und anderen Marktteilnehmer; Grundsätze des 1. und 2. Clearings"
Nachfolgend finden Sie den Begutachtungsentwurf der Sonstigen Marktregeln Strom Kapitel 10 "Informationsübermittlung von Netzbetreiber und anderen Marktteilnehmer; Grundsätze des 1. und 2. Clearings". Die Begutachtungsfrist endete am 1. Dezember 2014. Eingegangene Stellungnahmen sind ebenfalls nachfolgend hier veröffentlicht.
An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass durch die technologischen Veränderungen der letzten Jahre zukünftig weitere Anpassungen der Marktregeln in Bezug auf Datenformate und -strukturen sowie der Datenübertragungswege möglich sind, die aufgrund der vor dem 1. Jänner 2015 notwendigen Anpassungen für die Einführung des NNE Regelreserve noch keine Berücksichtigung finden konnten.