Auslegungsgrundsätze der E-Control für Speicheranlagen - Transparenz und Zugang Dritter

Die neue Gasbinnenmarkt-Verordnung der Europäischen Kommission 715/2009/EG sieht in Artikel 19 Transparenzanforderungen für die Betreiber von Speicheranlagen vor. Darüber hinaus enthält Artikel 15 der Verordnung 715/2009/EG Bestimmungen zu den Dienstleistungen für den Zugang Dritter zu Speicheranlagen. Die vorliegenden Auslegungsgrundsätze sollen die Rechtsansicht der E-Control in Bezug auf die erwähnten Themen wiedergeben und Mindestanforderungen festlegen, um den Speicherkunden alle für eine fundierte Entscheidung erforderlichen Informationen auf einfache und nichtdiskriminierende Weise zur Verfügung zu stellen.

Der E-Control ist im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse gemäß § 24 Abs 1 Z 1 E-ControlG die Überwachung der Einhaltung aller den Marktteilnehmern auf Grund des E-ControlG erlassenen Verordnungen sowie durch unmittelbar anwendbares EU-Recht übertragenen Pflichten zugewiesen.

Die Marktteilnehmer konnten innerhalb einer bestimmten Frist ihre Stellungnahme zum Konsultationspapier "Auslegungsgrundsätze der E-Control für Speicheranlagen - Transparenz und Zugang Dritter" an E-Control übermitteln:

 
Insgesamt haben drei Speicherunternehmen Stellungnahmen übermittelt, die im folgenden Dokument zusammengefasst und seitens der Regulierungsbehörde einer Würdigung unterzogen wurden.
 
Die Anmerkungen der Speicherunternehmen wurden, soweit aus Sicht der E-Control berechtigt, in die finale Version der "Energie-Control Austria Auslegungsgrundsätze für Speicheranlagen betreffende Transparenzanforderungen und Dienstleistungen für den Zugang Dritter", aufgenommen.
 


Rechtliche Basis für die Transparenzanforderungen sowie Dienstleistungen für den Zugang Dritter sind die Artikel 19 und 15 Abs 2 lit b und c der VO (EG) Nr 715/2009.