Die verschiedenen Arten Energie effizient selbst zu erzeugen und zu nutzen im Vergleich

 
Eigenverbraucher mit Überschusseinspeisung
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
(§16a ElWOG 2010) 
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
(§16c ElWOG 2010)

 

Bürgerenergiegemeinschaften
(§16b ElWOG 2010)
Teilnehmer Eine Verbrauchsanlage (z.B. ein Haushalt. Inkludiert auch Speicher) Mehrere Verbraucher - Netzzugangsberechtigte

Mehrere Verbraucher
(inkl. Speicher)

Mitglieder oder Gesellschafter dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige Personen des öffentlichen Rechts oder kleine und mittlere Unternehmen sein.

Mehrere Verbraucher
(inkl. Speicher)

Mitglieder oder Gesellschafter dürfen natürliche sowie juristische Personen und Gebietskörperschaften sein.

Gesellschaftsform Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eine ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eine ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit
Hauptzweck darf nicht im finanziellen Gewinn liegen darf nicht im finanziellen Gewinn liegen
Teilnahme freiwillig freiwillig freiwillig und offen freiwillig und offen
Freie Lieferantenwahl darf nicht eingeschränkt werden darf nicht eingeschränkt werden darf nicht eingeschränkt werden
Ort Die eigenen vier Wände Gemeinsames Gebäude - gemeinschaftliche Leitungsanlage

Lokal oder Regional

Lokal - Verbrauchsanlagen der Mitglieder oder Gesellschafter sind mit den Erzeugungsanlagen über ein Niederspannungs-Verteilernetz und den Niederspannungsteil der Transformationsstation im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers verbunden

Regional - Verbrauchsanlagen der Mitglieder oder Gesellschafter sind mit den Erzeugungsanlagen über ein Mittelspannungsnetz und die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers verbunden

Österreichweit
Netzbetreiber Aktueller Netzbetreiber Aktueller Netzbetreiber Aktueller Netzbetreiber Netzbetreiberübergreifend
Erzeuger Die eigene Erzeugungsanlage Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (ausschließlich elektrische Energie)

Erzeugungsanlagen der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Erzeugungsanlagen dürfen nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden

Erzeugungsanlagen (ausschließlich elektrische Energie) der Bürgerenergiegemeinschaft
Messung

Die Einspeisung und der Bezug aus dem öffentlichen Netz werden voneinander getrennt erfasst.

Smart Meter bzw. intelligentes Messgerät ist notwendig.

Die Erzeugung der Anlage und der Bezug der teilnehmenden Berechtigten aus dem öffentlichen Netz werden voneinander getrennt auf 15min Basis erfasst.

Smart Meter bzw. intelligentes Messgerät ist notwendig.

Die Einspeisung der Anlage(n) in das und der Bezug der Teilnehmer aus dem öffentlichen Netz werden voneinander getrennt auf 15min Basis erfasst.

Smart Meter bzw. intelligentes Messgerät ist notwendig.

Die Einspeisung der Anlage(n) in das und der Bezug der Teilnehmer aus dem öffentlichen Netz werden voneinander getrennt auf 15min Basis erfasst.

Smart Meter bzw. intelligentes Messgerät ist notwendig.

Zuweisung Keine Zuweisung - Verbrauch vor Ort Der erzeugte Strom wird auf 15min Basis rechnerisch (statisch oder dynamisch) den Teilnehmern zugewiesen. Der eingespeiste Strom wird auf 15min Basis rechnerisch (statisch oder dynamisch) den Teilnehmern zugewiesen. Der eingespeiste Strom wird auf 15min Basis rechnerisch (statisch oder dynamisch) den Teilnehmern zugewiesen.
Überschussstrom Für etwaigen Überschussstrom (Erzeugung > Verbrauch) muss ein Vertrag mit einem Lieferanten oder der OeMAG (< 500 kW) abgeschlossen werden. Für etwaigen Überschussstrom (Erzeugung > Verbrauch) muss ein Vertrag mit einem Lieferanten oder der OeMAG (< 500 kW) abgeschlossen werden. Für etwaigen Überschussstrom (Erzeugung > Verbrauch) muss ein Vertrag mit einem Lieferanten oder der OeMAG (< 500 kW) abgeschlossen werden. Für etwaigen Überschussstrom (Erzeugung > Verbrauch) muss ein Vertrag mit einem Lieferanten oder der OeMAG (< 500 kW) abgeschlossen werden.
Vorteile Entgelte und Abgaben (ca. 2/3 der Energiekosten) fallen nur für den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom an. Die Eigenversorgung reduziert den Bezug aus dem öffentlichen Netz. Entgelte und Abgaben (ca. 2/3 der Energiekosten) fallen nur für den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom an. Der zugewiesenen Strom reduziert den Bezug aus dem öffentlichen Netz. Für den innerhalb einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zugewiesenen Strom fallen reduzierte Netzentgelte (siehe SNE-VO) an, der Erneuerbaren-Förderbeitrag entfällt und bei Strom aus PV-Anlagen entfällt die Elektrizitätsabgabe.
Förderung Keine Einschränkungen Keine Einschränkungen 50% der innerhalb einer EEG erzeugten Strommenge (nicht innerhalb der EEG verbraucht sondern vermarktet und in das öffentliche Netz eingespeist) können durch Marktprämie gefördert werden 50% der innerhalb einer BEG erzeugten Strommenge (nicht innerhalb der BEG verbraucht sondern vermarktet und in das öffentliche Netz eingespeist) können durch Marktprämie gefördert werden