Die verschiedenen Arten Energie effizient selbst zu erzeugen und zu nutzen im Vergleich
| Eigenverbraucher mit Überschusseinspeisung | Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (§16a ElWOG 2010) | Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (§16c ElWOG 2010)
| Bürgerenergiegemeinschaften (§16b ElWOG 2010) |
Teilnehmer | Eine Verbrauchsanlage (z.B. ein Haushalt. Inkludiert auch Speicher) | Mehrere Verbraucher - Netzzugangsberechtigte | Mehrere Verbraucher Mitglieder oder Gesellschafter dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige Personen des öffentlichen Rechts oder kleine und mittlere Unternehmen sein. | Mehrere Verbraucher Mitglieder oder Gesellschafter dürfen natürliche sowie juristische Personen und Gebietskörperschaften sein. |
Gesellschaftsform | Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eine ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit | Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eine ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit | ||
Hauptzweck | darf nicht im finanziellen Gewinn liegen | darf nicht im finanziellen Gewinn liegen | ||
Teilnahme | freiwillig | freiwillig | freiwillig und offen | freiwillig und offen |
Freie Lieferantenwahl | darf nicht eingeschränkt werden | darf nicht eingeschränkt werden | darf nicht eingeschränkt werden | |
Ort | Die eigenen vier Wände | Gemeinsames Gebäude - gemeinschaftliche Leitungsanlage | Lokal oder Regional Lokal - Verbrauchsanlagen der Mitglieder oder Gesellschafter sind mit den Erzeugungsanlagen über ein Niederspannungs-Verteilernetz und den Niederspannungsteil der Transformationsstation im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers verbunden Regional - Verbrauchsanlagen der Mitglieder oder Gesellschafter sind mit den Erzeugungsanlagen über ein Mittelspannungsnetz und die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers verbunden | Österreichweit |
Netzbetreiber | Aktueller Netzbetreiber | Aktueller Netzbetreiber | Aktueller Netzbetreiber | Netzbetreiberübergreifend |
Erzeuger | Die eigene Erzeugungsanlage | Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (ausschließlich elektrische Energie) | Erzeugungsanlagen der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften Erzeugungsanlagen dürfen nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden | Erzeugungsanlagen (ausschließlich elektrische Energie) der Bürgerenergiegemeinschaft |
Messung | Die Einspeisung und der Bezug aus dem öffentlichen Netz werden voneinander getrennt erfasst. Smart Meter bzw. intelligentes Messgerät ist notwendig. | Die Erzeugung der Anlage und der Bezug der teilnehmenden Berechtigten aus dem öffentlichen Netz werden voneinander getrennt auf 15min Basis erfasst. Smart Meter bzw. intelligentes Messgerät ist notwendig. | Die Einspeisung der Anlage(n) in das und der Bezug der Teilnehmer aus dem öffentlichen Netz werden voneinander getrennt auf 15min Basis erfasst. Smart Meter bzw. intelligentes Messgerät ist notwendig. | Die Einspeisung der Anlage(n) in das und der Bezug der Teilnehmer aus dem öffentlichen Netz werden voneinander getrennt auf 15min Basis erfasst. Smart Meter bzw. intelligentes Messgerät ist notwendig. |
Zuweisung | Keine Zuweisung - Verbrauch vor Ort | Der erzeugte Strom wird auf 15min Basis rechnerisch (statisch oder dynamisch) den Teilnehmern zugewiesen. | Der eingespeiste Strom wird auf 15min Basis rechnerisch (statisch oder dynamisch) den Teilnehmern zugewiesen. | Der eingespeiste Strom wird auf 15min Basis rechnerisch (statisch oder dynamisch) den Teilnehmern zugewiesen. |
Überschussstrom | Für etwaigen Überschussstrom (Erzeugung > Verbrauch) muss ein Vertrag mit einem Lieferanten oder der OeMAG (< 500 kW) abgeschlossen werden. | Für etwaigen Überschussstrom (Erzeugung > Verbrauch) muss ein Vertrag mit einem Lieferanten oder der OeMAG (< 500 kW) abgeschlossen werden. | Für etwaigen Überschussstrom (Erzeugung > Verbrauch) muss ein Vertrag mit einem Lieferanten oder der OeMAG (< 500 kW) abgeschlossen werden. | Für etwaigen Überschussstrom (Erzeugung > Verbrauch) muss ein Vertrag mit einem Lieferanten oder der OeMAG (< 500 kW) abgeschlossen werden. |
Vorteile | Entgelte und Abgaben (ca. 2/3 der Energiekosten) fallen nur für den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom an. Die Eigenversorgung reduziert den Bezug aus dem öffentlichen Netz. | Entgelte und Abgaben (ca. 2/3 der Energiekosten) fallen nur für den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom an. Der zugewiesenen Strom reduziert den Bezug aus dem öffentlichen Netz. | Für den innerhalb einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zugewiesenen Strom fallen reduzierte Netzentgelte (siehe SNE-VO) an, der Erneuerbaren-Förderbeitrag entfällt und bei Strom aus PV-Anlagen entfällt die Elektrizitätsabgabe. | |
Förderung | Keine Einschränkungen | Keine Einschränkungen | 50% der innerhalb einer EEG erzeugten Strommenge (nicht innerhalb der EEG verbraucht sondern vermarktet und in das öffentliche Netz eingespeist) können durch Marktprämie gefördert werden | 50% der innerhalb einer BEG erzeugten Strommenge (nicht innerhalb der BEG verbraucht sondern vermarktet und in das öffentliche Netz eingespeist) können durch Marktprämie gefördert werden |