Die Preismodelle im Tarifkalkulator auf einen Blick
Produkt ohne Preisgarantie
Die allermeisten Haushaltskunden und auch der überwiegende Teil der kleineren Gewerbekunden haben seit jeher einen Strom- bzw. Gasliefervertrag nach diesem Modell. Dabei ist der Energiepreis in Cent/kWh ein fixer Bestandteil des Vertrags. Ändert der Lieferant den Preis, gibt es also eine Preiserhöhung, so hat der Kunde ein Widerspruchsrecht, kann sich – unabhängig von etwaigen Bindefristen – sofort einen neuen Lieferanten suchen und muss währenddessen für eine bestimmte Zeit vom alten Lieferanten noch zum alten Preis versorgt werden.
Produkte mit Preisgarantie
Trotz des Ausstiegsrechts bei einer Preiserhöhung sorgen sich viele Verbraucher, dass kurz nachdem sie den Lieferanten gewechselt haben, dieser den Preis erhöhen könnte und sie dann wieder genauso viel zahlen wie zuvor. Nicht wenige verzichten daher gleich ganz auf einen Wechsel, obwohl sie dabei einiges sparen könnten.
Etliche Lieferanten begegnen dieser Befürchtung nun mit Preisgarantien, die sie für eine bestimmte Zeit versprechen. Diese Zeiträume sind derzeit sogar recht erheblich. Freilich gilt das auch in die andere Richtung. Eine Preissenkung wird es bei diesen Produkten natürlich während der Garantiezeit auch nicht geben. Bitte beachten Sie aber, dass eine Preisgarantie nicht mit einer Bindungsfrist (Mindestvertragsdauer) gleichzusetzen ist. Bei Gewährung einer Preisgarantie verzichten Lieferanten nicht notwendigerweise auf ihr Kündigungsrecht. Läuft die Preisgarantie länger als eine mögliche Bindungsfrist, könnte Sie der Lieferant, unter Einhaltung einer achtwöchigen Frist, trotz laufender Preisgarantie kündigen.
Produkte mit automatischer Preisanpassung
Bei diesem Preismodell wird der Preis in bestimmten Zeitintervallen, z.B. monatlich oder quartalsweise, automatisch mittels einer vom Lieferanten festgelegten Formel angepasst. Diese Formel bezieht sich jeweils auf einen vom Lieferanten ausgewählten Index, wie z.B. Börsepreise oder einen bestimmten Preisindex. Das heißt also, dass sich der Energiepreis, den der Kunde bezahlt, von einem zum nächsten Zeitintervall ändert. Steigt der entsprechende Index, so steigt auch der Energiepreis, sinkt der Index, so zahlt auch der Kunde für die Energie in dem jeweiligen Zeitintervall weniger.
Das bedeutet, bei diesen Produkten werden Veränderungen bei den Preisen, zu denen die Unternehmen einkaufen, nach einer vertraglich festgeschriebenen Formel direkt an den Kunden weitergegeben. Der Energiepreis wird für den Kunden dann in bestimmten Perioden, bei den aktuellen Produkten zum Beispiel monatlich, neu berechnet und ihm schriftlich, per E-Mail oder sogar SMS, mitgeteilt.
Die Preisentwicklung wird für den Kunden dadurch transparenter. Wenn der Preisindex fällt, sinkt auch der eigene Preis und man bezahlt weniger für seinen Strom oder das Gas. Wenn er steigt, bezahlt man mehr. Das ist für jeden Kunden leicht nachzuvollziehen.
Kunden sollten darauf achten, dass im Vertrag oder im Preisblatt jeweils der Ausgangspreis zu einem bestimmten, angegebenen Zeitpunkt, die Anpassungsformel sowie die Beschreibung des zur Berechnung herangezogenen Indexes genau definiert sind.
Wichtiger Hinweis: Die Jahresgesamtkosten im Tarifkalkulator werden auf Basis des jeweils zum Zeitpunkt der Abfrage gültigen Energiepreises hochgerechnet, dabei werden die Monatskosten mit zwölf multipliziert. Die E-Control erstellt keine Prognose für die Entwicklung des jeweiligen Indexes oder des Energiepreises.
Wann war die letzte Preisänderung?
Häufig fragen Verbraucher, zum Beispiel an der Energie-Hotline, wann denn ein bestimmter Lieferant zuletzt den Energiepreis geändert hat. Auch diese Information findet sich jetzt auf der neu gestalteten Ergebnisseite im Tarifkalkulator. Direkt unter dem Preis und der Ersparnis steht nun eine Zeile zu den Preisänderungen. Bei den herkömmlichen Produkten sieht der Konsument hier, wann die letzte Preisänderung stattfand. Bei Produkten mit Preisgarantie erfährt man hier sofort, wie lange die Garantie gilt, und bei den Produkten mit automatischer Preisanpassung steht in dieser Zeile, in welchen Abständen die Anpassung erfolgt, also monatlich oder quartalsweise etc.
Natürlich lässt sich auch nach den verschiedenen Preismodellen filtern. Sucht ein Kunde zum Beispiel nur Produkte mit Preisgarantie, so muss er einfach nur die Checkbox bei dem entsprechenden Symbol anklicken und auf der Ergebnisliste werden nur noch Produkte mit diesem Preismodell angezeigt. Die Ersparnis zum bisherigen Produkt wird dabei wie bisher auch gleich ausgewiesen, auch dann, wenn der Verbraucher derzeit noch ein anderes Preismodell hat.
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