Bei Verwendung von Datenmaterial wird um Quellenangabe ersucht.

Bei der „Abgabe an Gaskraftwerke“ handelt es sich um den Energieträgereinsatz für Strom- und Wärmeerzeugung der monatlich meldepflichtigen Öffentlichen Stromerzeuger. Monatliche meldepflichtig sind alle Kraftwerke von Anlagenbetreibern mit zumindest einem Kraftwerk >= 10 MW elektrisch (ohne Anlagen die nur Wärme erzeugen).