Bitte lesen Sie diese wichtigen Hinweise für Schlichtungsverfahren
Nicht helfen kann die Schlichtungsstelle unter anderem bei den folgenden Belangen:
- Beschleunigung der Bearbeitung Ihres Anliegens bei den Unternehmen
- Bei allgemeinen Fragen zu Strom und Gas, sowie Beschwerden über Ihren Strom- und Gaslieferanten bzw. Netzbetreiber kontaktieren Sie bitte unsere Beratungsstelle
- Sachverhalte, die nicht direkt an die Schlichtungsstelle adressiert sind und nur aus einer Weiterleitung von E-Mails bestehen, werden nicht bearbeitet
- Ihr Einigungsversuch mit dem Unternehmen liegt länger als ein Jahr zurück
- Es liegt zur Streitigkeit bereits eine Klage vor Gericht oder der Regulierungskommission vor
- Streitigkeiten, deren Streitwert unter EUR 10,- liegen
- Streitigkeiten mit Fernwärmeunternehmen
- Bei Streitigkeiten über Fördermittel für die Erzeugung erneuerbarer Energie
- Bei Streitigkeiten mit Energieliefervertrags-Vermittlern
Ein Schlichtungsverfahren können wir z.B. in folgenden Fällen führen:
- Nachverrechnung von Verbrauchsmengen
- Anlagenabschaltung nach verspäteter Anlagenanmeldung
- Vertragsrücktritt
Die Schlichtungsstelle der E-Control kann bei Streitigkeiten mit Strom- und Gaslieferanten und Netzbetreibern vermitteln, die sich aus den direkten vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Nur wenn beide Seiten mit dem Ergebnis einverstanden sind, wird es bindend.
Wenn eine der Verfahrensparteienmit einem Lösungsvorschlag nicht einverstanden ist, dann endet das Verfahren ohne Einigung. Wir können dann nichts mehr für Sie tun.
Voraussetzung: direkte Lösung wurde versucht
Bevor Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden, müssen Sie mit dem Strom- und Gasunternehmen Kontakt aufnehmen und versuchen, sich auf direktem Weg zu einigen. Schicken Sie Ihre Beschwerde an das Unternehmen schriftlich. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung und auf der Homepage des Unternehmens. Warten Sie die schriftliche Antwort des Unternehmens ab. Wenn Sie eine Antwort erhalten haben, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie einen Schlichtungsantrag einbringen.
Formales
Ein Schlichtungsantrag muss schriftlich übermittelt werden. Nutzen Sie bitte unser Schlichtungsstellen-Formular, den Link dazu finden Sie weiter unten.
Das Schlichtungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Darüber hinaus hat jeder individuell anfallende Kosten (wie beispielsweise Porto- und Kopierkosten oder die Kosten, falls Sie einen Rechtsanwalt beauftragen möchten) selbst zu tragen.
Ablauf eines Schlichtungsverfahrens
Wir übermitteln Ihren Schlichtungsantrag mit allen Unterlagen an den Beschwerdegegner. Wenn es zu keiner Einigung kommt, kann die Schlichtungsstelle einen Lösungsvorschlag erstellen. Dieser wird nur bindend, wenn beide Verfahrensparteien einverstanden sind. Ansonsten endet das Verfahren ohne Einigung.
Die Verfahrensrichtlinien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.
Dauer des Verfahrens
Bitte beachten Sie: derzeit dauert es rund 8 Wochen, bis wir eingehende Anträge sichten können. Ein Schlichtungsverfahren dauert anschließend zumeist mehrere Wochen, wobei die tatsächliche Dauer von der Komplexität des Anliegens abhängt aber auch von der Reaktionszeit auf Seiten des Beschwerdegegners. Daher kann es auch zu einer deutlich längeren Verfahrensdauer kommen.
In dringenden Fällen – wie einer drohenden Abschaltung des Strom- oder Gasanschlusses – rufen Sie bitte unsere kostenlose Hotline unter 0800 21 20 20 an oder nutzen Sie das Kontaktformular der Beratungsstelle und wählen den Anfragegrund „Abschaltung“ aus.
Informationen zum Aufschub der Fälligkeit eines strittigen Rechnungsbetrags finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass der Aufschub der Fälligkeit erst beginnt, wenn das Verfahren durch uns eingeleitet wurde.
Für allgemeine Auskünfte, bei Fragen und Beschwerden nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns kostenlos unter 0800 21 20 20 an. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Detaillierte Informationen zum Ablauf des Verfahrens entnehmen Sie den Verfahrensrichtlinien.
Für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nützen Sie bitte unser Formular:
Hier kommen Sie zum Schlichtungsformular
- Energieunternehmen kontaktiert?
- Versucht, eine Lösung zu finden?
- Lösungsversuch dokumentiert?
- Ihre Unterlagen bei der Hand?
Wenn Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Schlichtungsformulars haben, rufen Sie uns bitte an, wir helfen Ihnen gerne.