Gemäß Â§ 20i Abs.1 Energielenkungsgesetz 1982 in der Fassung BGBl. I Nr. 106/2006 hat die E-Control zur Vorbereitung der Lenkungsmaßnahmen ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich durchzuführen. Durch dieses Versorgungssicherheitsmonitoring sind auch die Vorgaben aus dem Artikel 7 der Richtlinie 2005/89/EG (Elektrizitäts-Versorgungssicherheitsrichtlinie) und aus dem Artikel 4 der Richtlinie 2003/54/EG (Elektrizitätsmarktrichtlinie) erfüllt.