Gleichbehandlungsbericht 2010

Gemäß § 7 GWG haben Netzbetreiber, und seit dem Jahr 2007 auch Inhaber von Transportrechten, ein Gleichbehandlungsprogramm zu erstellen, aus dem hervorgeht, welche Maßnahmen zum Ausschluss diskriminierenden Verhaltens getroffen werden.

Ein gegenüber der E-Control benannter Gleichbehandlungsbeauftragter hat für die Erstellung des Programms und die Überwachung seiner Einhaltung zu sorgen und der E-Control jährlich einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen vorzulegen.

Einmal jährlich werden die Gleichbehandlungsberichte der Netzbetreiber (sowie Inhaber von Transportrechten) zusammen mit einem Gesamtbericht der E-Control veröffentlicht.

Hinweis: Nach einem Erkenntnis des VwGH (VwGH 8.10.2010, 2009/04/0174-6) unterliegen jene Netzbetreiber, die nur höchstens 50.000 Hausanschlüsse aufweisen und keine Fernleitung betreiben, nicht der organisatorischen (funktionalen) Entflechtung und sind daher auch nicht verpflichtet, ein Gleichbehandlungsprogramm erstellen und einen Gleichbehandlungsbericht zu übermitteln. Zuvor war bereits im März 2010 eine Aufforderung zur Übermittlung der Gleichbehandlungsberichte auch an diese "kleinen" Netzbetreiber ergangen. Da alle Netzbetreiber der Aufforderung nachgekommen sind, werden - unbeschadet der Klarstellung durch den VwGH - auch deren Berichte veröffentlicht.


DI Walter Boltz über Entflechtung und die Vorgaben des 3. EU Energieliberalisierungspaketes


Mag. Michael Schmöltzer zum Gleichbehandlungsbericht

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