Stabile Entwicklung der Netznutzungsentgelte für Strom ab 1. Jänner 2013

Das System der Anreizregulierung für Strom bringt im mittlerweile achten und letzten Jahr der Anwendung österreichischen Stromnetzkunden lediglich eine geringfügige Belastung von durchschnittlich 1,8% Tariferhöhung, und das bei der vollen Berücksichtigung von notwendigen Investitionsmaßnahmen.

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen ist es im Sinne der heimischen Stromkonsumenten gelungen, die Erhöhung der Netztarife auf lediglich 1,8 % zu beschränken. „Die heimischen Netzbetreiber haben im vergangenen Jahr stark in die Netze investiert. Dies wurde bei der Festlegung der neuen Netztarife von der E-Control natürlich auch entsprechend berücksichtigt. Trotzdem ist es uns gelungen, die durchschnittliche Belastung ab 1. Jänner 2013 auf 1,8 % zu beschränken“, erläutert der Vorstand der Energie-Control Austria, Martin Graf. In einzelnen Netzbereichen führten die erforderlichen Investitionsmaßnahmen zu vereinzelten Tariferhöhungen, falls die Kostensteigerungen nicht durch Mengeneffekte ausgeglichen werden konnten. Die Erhöhung der Entgelte im Netzbereich Wien ist in erster Linie durch die massive Erhöhung der Kosten im Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorschriften im Zuge von Ausgliederungen, die dem Grunde nach zum Zeitpunkt der Vollliberalisierung bestanden haben (Kosten in Zusammenhang mit Pensionslasten), begründet.

Eine Gegenüberstellung der Gesamterlösentwicklung der österreichischen Netzbe-treiber zeigt, dass durch die Senkungen der Netztarife seit 2001 die Tarife in Summe um mehr als 600 Millionen Euro reduziert werden konnten. Dabei wurden aber auch umfassende neue Investitionen berücksichtigt, umfassende Anreize gesetzt und letztendlich die Investitionssicherheit für die Netzbetreiber gewährleistet.
Die E-Control hat somit einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur nachhaltigen Energieversorgung sowie zum erforderlichen Ausbau der Netzinfrastruktur in Österreich geschaffen.

Alle müssen für Netznutzung zahlen

Seit 2009 gilt, dass Stromerzeuger einen etwas höheren Beitrag für das Stromnetz leisten müssen. Mit der Einführung des Netzverlustentgelts auch für Einspeiser sollte sichergestellt werden, dass jeder Netznutzer, also nicht nur Strombezieher wie etwa Haushalte, für diese Nutzung in die Pflicht genommen werden kann. Dies wurde von den Stromunternehmen immer wieder kritisiert und massiv bekämpft.

Durch ein positives Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ist nun aber endgültig geklärt, dass Netzverlustentgelte ab 2012 auch an Einspeiser verrechnet werden dürfen. „Dies ist für uns ein Zeichen, dass es richtig ist, dass sich auch Erzeuger an den Netzkosten beteiligen müssen.“, erläutert Martin Graf. „Durch das Erkenntnis wird auch vom Gerichtshof bestätigt, dass den Vorgaben des Gesetzes Rechnung getragen wurde, und die Tariflastenverteilung diskriminierungsfrei durchgeführt wurde.“ Offen hingegen sind noch die Entscheidungen hinsichtlich der Aufhebungen der Verordnungen für die Jahre 2009 bis 2011 in Bezug auf Netzverlustentgelte, Systemdienstleistungsentgelte sowie Pumpspeicherentgelte. Eine endgültige Entscheidung wird hier für das Jahr 2013 erwartet. Die Kostenauswirkungen dieser Entscheidung könnte die Entgelte ab 2014 maßgeblich beeinflussen.

Weichen für die Zukunft gelegt

Im Jahr 2012 wurden im Bereich der Weiterentwicklung der Regulierungssystematik die wesentlichen Weichenstellungen für die dritte Regulierungsperiode Strom beginnend mit 2014 gelegt. „In zahlreichen Expertenrunden werden wir unter Einbeziehung der Netzbetreiber, aber auch der Energieverbraucher und Konsumentenvertreter ein zukunftsorientiertes Regulierungssystem erarbeiten, welches eine Ausgewogenheit zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen herstellen wird.“, zeigt sich Martin Graf optimistisch. Details der Rahmenbedingungen sollen im ersten Quartal 2013 öffentlich konsultiert werden. Zusätzlich müssen sich über 50 Stromnetzbetreiber einer detaillierten Kostenprüfung unterziehen.