Stabile Entwicklung der Netznutzungsentgelte für Strom ab 1. Jänner 2013
Das System der Anreizregulierung für Strom bringt im mittlerweile achten und letzten Jahr der Anwendung österreichischen Stromnetzkunden lediglich eine geringfügige Belastung von durchschnittlich 1,8% Tariferhöhung, und das bei der vollen Berücksichtigung von notwendigen Investitionsmaßnahmen.- Presseaussendung, am 21.12.2012
E-Control: Stabile Entwicklung der Netznutzungsentgelte für Strom ab 1. Jänner 2013
Das System der Anreizregulierung für Strom bringt im mittlerweile achten und letzten Jahr der Anwendung österreichischen Stromnetzkunden lediglich eine geringfügige Belastung von durchschnittlich 1,8% Tariferhöhung, und das bei der vollen Berücksichtigung von notwendigen Investitionsmaßnahmen.
Eine Gegenüberstellung der Gesamterlösentwicklung der österreichischen Netzbe-treiber zeigt, dass durch die Senkungen der Netztarife seit 2001 die Tarife in Summe um mehr als 600 Millionen Euro reduziert werden konnten. Dabei wurden aber auch umfassende neue Investitionen berücksichtigt, umfassende Anreize gesetzt und letztendlich die Investitionssicherheit für die Netzbetreiber gewährleistet.
Die E-Control hat somit einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur nachhaltigen Energieversorgung sowie zum erforderlichen Ausbau der Netzinfrastruktur in Österreich geschaffen.
Alle müssen für Netznutzung zahlen
Seit 2009 gilt, dass Stromerzeuger einen etwas höheren Beitrag für das Stromnetz leisten müssen. Mit der Einführung des Netzverlustentgelts auch für Einspeiser sollte sichergestellt werden, dass jeder Netznutzer, also nicht nur Strombezieher wie etwa Haushalte, für diese Nutzung in die Pflicht genommen werden kann. Dies wurde von den Stromunternehmen immer wieder kritisiert und massiv bekämpft.Durch ein positives Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ist nun aber endgültig geklärt, dass Netzverlustentgelte ab 2012 auch an Einspeiser verrechnet werden dürfen. „Dies ist für uns ein Zeichen, dass es richtig ist, dass sich auch Erzeuger an den Netzkosten beteiligen müssen.“, erläutert Martin Graf. „Durch das Erkenntnis wird auch vom Gerichtshof bestätigt, dass den Vorgaben des Gesetzes Rechnung getragen wurde, und die Tariflastenverteilung diskriminierungsfrei durchgeführt wurde.“ Offen hingegen sind noch die Entscheidungen hinsichtlich der Aufhebungen der Verordnungen für die Jahre 2009 bis 2011 in Bezug auf Netzverlustentgelte, Systemdienstleistungsentgelte sowie Pumpspeicherentgelte. Eine endgültige Entscheidung wird hier für das Jahr 2013 erwartet. Die Kostenauswirkungen dieser Entscheidung könnte die Entgelte ab 2014 maßgeblich beeinflussen.