Smart Meter – größte Effizienzpotenziale durch kurzen Einführungszeitraum
Die Einführung von Smart Metering sorgt weiterhin für Diskussionen. Die von der Arbeiterkammer geäußerten Bedenken einer übereilten Lösung für Österreich teilt die E-Control allerdings nicht. Allein die Tatsache, dass es in Europa bereits über 40 Mio. Smart Meter gibt, zeigt, dass man nicht davon sprechen kann, dass die in Österreich geplante Einführung übereilt wäre.- Presseaussendung, am 7.2.2012
Smart Meter – größte Effizienzpotenziale durch kurzen Einführungszeitraum
Die Einführung von Smart Metering sorgt weiterhin für Diskussionen. Die von der Arbeiterkammer geäußerten Bedenken einer übereilten Lösung für Österreich teilt die E-Control allerdings nicht. Allein die Tatsache, dass es in Europa bereits über 40 Mio. Smart Meter gibt, zeigt, dass man nicht davon sprechen kann, dass die in Österreich geplante Einführung übereilt wäre.
Auch die von der Arbeiterkammer angeführte Kritik hinsichtlich fehlender EU-Standards bzw. dass es keine Wahlmöglichkeit zwischen den Zähleranbietern gibt, kann die E-Control entkräften. „Die Verordnung der E-Control zu den Mindestanforderungen für Smart Meter-Geräte im Strombereich fordert die Einhaltung des anerkannten Stands der Technik. Die Europäische Kommission hat dazu eine Festlegung von europäischen Vorgaben für den Einsatz von Smart Meter verlangt, die Ende 2012 zu erwarten sind. Im Rahmen des zukünftigen Roll-outs gelten diese Vorgaben daher auch als Stand der Technik.“, erläutert Boltz.
Und Graf führt weiter aus: „Die Auswahl des Zählerherstellers ist eine unternehmerische Entscheidung des jeweiligen Netzbetreibers. Diesbezüglich werden von Seiten der Regulierungsbehörde keinerlei einschränkende Vorgaben gemacht. Die in der Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011 enthaltenen Mindestanforderungen entsprechen weitgehend den Empfehlungen der europäischen Kommission, sind grundsätzlicher Natur und lassen daher den Netzbetreibern völlige Autonomie bei der Wahl des Herstellers.“
Das Thema Datenschutz war und ist ein Anliegen der E-Control und daher würde bereits in der Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011 angeführt.
„Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegt wie jede andere Datenanwendung den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes und die Einhaltung ist durch den Netzbetreiber zu gewährleisten.“, so Boltz und Graf.
Damit sich die positiven Aspekte der Smart Metering Einführung realisieren lassen, sind jedoch einige Voraussetzungen notwendig wie eine abgestimmte und koordinierte Einführung innerhalb der Branche, eine kurze Übergangsphase zwischen Smart Meter und herkömmlichen Zählern, sowie eine kundengerechte und verwertbare Darstellung des Energieverbrauchs. Welches Datenformat zum Austausch der Verbrauchsdaten zwischen Netzbetreiber und Lieferant in Zukunft zur Anwendung kommt, und wie Kundeninformationen, die mit Smart Meter erhoben werden können, aufbereitet sein müssen, wird Gegenstand der nächsten Verordnung der E-Control sein, die im ersten Quartal 2012 in Begutachtung gehen wird.