E-Control: Smart Metering Verordnung zu technischen Mindestanforderungen veröffentlicht

Mindeststandards für technische Geräte definiert – Investitionssicherheit für Netzbetreiber garantiert

Die Elektrizitätsbinnenmarkt-RL 2009/2/EG sieht vor, dass mindestens 80% der Endkunden im Strombereich bis 2020 mit einem Smart Meter auszustatten sind. Die österreichische Umsetzung dieser von allen EU-Staaten im Jahr 2009 beschlossenen Vorgaben erfolgte mit der Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 (ElWOG-Novelle 2010).

Heute wurde von der E-Control die Verordnung, mit der die technischen Mindestanforderungen an die Messgeräte festgelegt werden, veröffentlicht. „Damit ist ein wichtiger Schritt für die Implementierung in Österreich gesetzt. Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens wurden mehrere Dutzend Stellungnahmen der verschiedensten Stakeholder wie Konsumentenvertreter, Wirtschaftsvertretungen, Energieversorger, aus dem Bereich Datenschutz usw. an die E-Control übermittelt, die in weiterer Folge vielfach in die Verordnung mit eingearbeitet wurden. Als wichtiges Gremium wurde auch der Regulierungsbeirat in den Erstellungsprozess mit einbezogen.“, erläutert der Vorstand der Energie-Control Austria, Mag. (FH) Martin Graf.

Und Vorstand Walter Boltz ergänzt: „Damit haben die Netzbetreiber nunmehr Investitionssicherheit in Bezug auf die von ihnen angekauften Geräte. Und die technischen Mindeststandards sollen auch gewährleisten, dass die jetzt angeschafften Geräte zukunftssicher sind. Weitere Verordnungen werden in den nächsten Monaten folgen, um den Prozess innerhalb der vorgegebenen Zeiträume, d.h. bis spätestens 2020, erfolgreich abzuschließen.“

In der Verordnung ist unter anderem die Messung und Speicherung von Zählerständen festgelegt, die Speicherdauer der erfassten Daten sowie die Häufigkeit der Ausgabe der Daten an den Netzbetreiber definiert.

Die Entscheidung, wann genau Smart Meter in Österreich eingeführt werden und wie hoch der Durchdringungsgrad sein wird, wird auf Basis des ElWOG 2010 vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend getroffen, der dies in einer eigenen Verordnung festlegen wird.

Zweite Verordnung der E-Control in Arbeit

Die E-Control arbeitet bereits an der Erstellung der nächsten Verordnung zu Smart Metering. In dieser soll dann einerseits die in Zukunft von den Marktteilnehmern zur Anwendung kommenden erweiterten Datenformate und andererseits Anforderungen an die zu bereitstellende Verbrauchsinformation, der Detaillierungsgrad und die Verständlichkeit definiert werden.

„Für die E-Control stehen im Prozess der Implementierung von Smart Meter die Konsumenten ganz eindeutig an erster Stelle. Diesen sollen alle Vorteile der modernen Mess-, Kommunikations- und Informationstechnologie zu gute kommen, sie sollen jede erdenkliche Möglichkeit erhalten, um einfach Energie und Geld einzusparen, sie sollen von vereinfachten bürokratischen Prozessen profitieren können, sie sollen in vollem Ausmaß aus datenschutzrechtlicher Sicht geschützt werden und sie sollen mit Smart Meter eine stabile, verlässliche und störungsfreie Technologie zur Verfügung gestellt bekommen.“, so die beiden Vorstände zusammenfassend.