Neue Befreiungen möglich – Ökostromgesetz tritt am 1. Juli in Kraft
Das neue Ökostromgesetz, das mit 1. Juli in Kraft tritt, bringt nicht nur Neuerungen beim Finanzierungsmechanismus von Ökostrom, sondern vor allem auch Vorteile für einkommensschwache Haushalte. „Diese haben ab sofort die Möglichkeit, um eine teilweise Befreiung von den Ökostromkosten bei der GIS Gebühren Info Service GmbH anzusuchen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist eine finanzielle Entlastung für Haushalte, die über ein geringes Budget verfügen, besonders wichtig.“, zeigt sich Martin Graf, Vorstand der E-Control – die für die sogenannte Befreiungsverordnung Ökostrom verantwortlich zeichnet – zufrieden. „Gerade wenn sich die heimischen Konsumenten mittelfristig durch die Finanzierung der Energiewende auf steigende Strompreise einstellen müssen, müssen die Belastungen besonders ausgewogen und fair verteilt werden. Einkommensschwachen Haushalten muss es auch weiterhin möglich sein, ihre Stromrechnung zu bezahlen. Die Befreiungen im neuen Ökostromgesetz sind dafür ein wesentlicher Bestandteil.“, ist Martin Graf überzeugt.
Keine Ökostrompauschale und begrenzter Ökostromförderbeitrag
Konkret müssen Haushalte mit geringem Einkommen ab 1. Juli maximal 20 Euro pro Jahr als Beitrag für die Ökostromförderung bezahlen. Von allen Kosten, die diese 20 Euro übersteigen, können sich die Haushalte befreien lassen. Für die Befreiung gelten die gleichen Regelungen wie bei der Rundfunkgebühr. Beantragen können betroffene Haushalte diese bei der GIS Gebühren Info Service GmbH. All jene Haushalte, die bereits jetzt über eine entsprechende Befreiung von der GIS verfügen, werden in den nächsten Wochen von dieser noch gesondert dazu informiert. Ab sofort gibt es bei der GIS auch eine eigene Hotline, die unter 0810 00 10 80 erreichbar ist.
Strom aus erneuerbaren Energieträgern ist teurer als Strom, der aus fossilen Energieträgern oder aus bestehenden großen Wasserkraftwerken gewonnen wird. Diese zusätzlichen Kosten für Ökostrom werden zu einem Teil durch die sogenannte Ökostrompauschale und den Ökostromförderbeitrag aufgebracht. „Beide Förderbeiträge müssen durch die Stromkunden bezahlt werden. Der Ökostromförderbeitrag wird dabei künftig als Zuschlag zu den Netznutzungskosten verrechnet und errechnet sich aus dem Strom-Jahresverbrauch.“, erläutert Martin Graf.
Kosten für Ökostrom werden transparenter
Durch das am 1. Juli in Kraft tretende Ökostromgesetz werden die Kosten, die die Konsumenten für Strom aus erneuerbaren Energieträgern bezahlen müssen, aber deutlich transparenter. „Bisher wurden von den Stromlieferanten Ökostrommehrkosten an die Kunden verrechnet, die von diesen meist nicht nachvollzogen werden konnten. Das wird künftig der Vergangenheit angehören, denn das neue Finanzierungssystem im Ökostromgesetz sieht vor, dass die Kosten – für das Ökostromsystem – wie oben erläutert - künftig nicht mehr vom Lieferanten über den reinen Strompreis abgerechnet werden dürfen, sondern vielmehr an die Netzkosten angeknüpft sind und vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend per Verordnung festgelegt werden. Somit werden die Ökostromkosten für die Konsumenten nachvollziehbar und -prüfbar, auch wenn diese natürlich weiterhin bezahlt werden müssen.“, erläutert Martin Graf das neue System und weitere Vorteile, die damit verbunden sind. Damit der neue Ökostromförderbeitrag für den tatsächlichen Verbrauch berechnet werden kann, rät Martin Graf den Konsumenten, ihren Zählerstand per 1. Juli an ihren Netzbetreiber zu übermitteln.