Verordnungsvorschlag zur Verbesserung der Marktintegrität (REMIT)

Obwohl in Europa zunehmend grenzüberschreitend Strom und Gas gehandelt wird, ist derzeit die Überwachung von Energiemärkten national organisiert. Energiehändler und Broker agieren in der Regel in mehreren europäischen Ländern, ebenso Börsen, wie z.B. die Wiener Börse AG mit der EXAA Abwicklungsstelle, die Stromspotmarktgeschäfte von Wien aus für Deutschland und Österreich oder die EPEX Spot, die Stromspotmarkt-Geschäfte von Paris aus für Frankreich, Deutschland, Österreich und die Schweiz abwickeln.
Im Stromterminmarkt sieht es nicht viel anders aus, ähnlich ist die Situation im international geprägten Gashandel. Durch die derzeit noch fehlenden rechtlichen Grundlagen für eine grenzüberschreitende Energiemarktüberwachung bzw. fehlende energiemarktspezifische Definition von Insiderhandel und Marktmissbrauch ist derzeit eine umfassende Überwachung des Energiegroßhandels in Europa nicht möglich und sind die nationalen Aufsichtsregime oft unkoordiniert und lückenhaft.

Die Europäische Kommission hat daher am 8. Dezember 2010 einen Verordnungsvorschlag (REMIT - Regulation on Energy Market Integrity and Transparency) angenommen und veröffentlicht, um mögliche Fälle von Marktmissbrauch und Insider-Handel zu bekämpfen. Die Verordnung soll für Markttransparenz sorgen, indem Energiehändler zur Einhaltung klarer Marktregeln verpflichtet werden. Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Händler keine Insider-Informationen verwenden können, um daraus Nutzen für ihre Transaktionen zu ziehen oder den Markt dadurch zu manipulieren, dass sie Preise künstlich auf einen Stand treiben, der höher ist als der Preis, der durch die Verfügbarkeit, Produktionskosten oder Kapazitäten für Speicherung oder Transport von Energie gerechtfertigt wäre.

Die Regeln verbieten insbesondere Folgendes:

  • Die Nutzung von Insider-Informationen bei An- und Verkäufen auf Energiegroßhandelsmärkten. Exklusive und preissensitive Informationen sollten offengelegt werden, bevor der Handel stattfinden kann.
  • Transaktionen, die falsche oder irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder Preis der auf den Energiegroßhandelsmärkten gehandelten Produkte geben.
  • Die Verbreitung von Falschnachrichten oder Gerüchten, die irreführende Signale für diese Produkte geben.

Für die Marktüberwachung zur Feststellung möglicher Missbrauchsfälle wird die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zuständig sein und eng mit den regionalen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten.

Der Verordnungsvorschlag soll die bestehende EU-Finanzmarktregulierung, die schon heute Regeln für den Handel mit Energiederivaten beinhaltet, ergänzen und setzt erstmals Regeln für die Erfassung von Energiehandelsdaten und die Bekämpfung von Marktmissbrauch im Energiespothandel. Mit einer Verabschiedung der REMIT durch Rat und Europäisches Parlament wird im Herbst 2011 gerechnet.

Vertiefende Informationen

Auf den Seiten der Europäischen Parlaments
-> ec.europa.eu/energy/gas_e.../markets/wholesale_en.htm
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