Strom könnte für Haushalte billiger sein

Erste Untersuchung zu den Preissenkungen im Zuge des neuen Ökostromgesetzes abgeschlossen – Spielraum nach unten möglich, aber auch viele korrekte Preisweitergaben

 

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In den vergangenen Wochen wurde von der E-Control untersucht, ob durch den neuen Aufbringungsmechanismus des Ökostromgesetzes die Energiepreise auch tatsächlich in vollem Ausmaß angepasst wurden. „Dafür wurden die Preisblätter von 60 Stromlieferanten einer genauen Prüfung unterzogen. Die ersten Ergebnisse liegen nun vor und bringen ein durchaus differenziertes Ergebnis. Nicht bei allen Haushaltskunden wurden nämlich die Preise in vollem Umfang angepasst. Bei einigen Unternehmen gäbe es noch Spielraum nach unten.“, fasst der Vorstand der Energie-Control, Martin Graf, die Untersuchungsergebnisse zusammen.

Weiterverrechnung der Ökostromkosten an Haushaltskunden seitens Lieferanten im Zeitraum 1.1.-1.8.2012
Abb 1: Weiterverrechnung der Ökostromkosten an Haushaltskunden seitens Lieferanten im Zeitraum 1.1.-1.8.2012

67 verschiedene Produkte bei 60 Stromlieferanten überprüft

Erstellt werden konnte die Untersuchung allerdings nur anhand der veröffentlichten Preisblätter der Unternehmen und auf Basis der eingepflegten Preise im Tarifkalkulator. „Um alle Details und Berechnungen auf Richtigkeit überprüfen zu können, würden wir Einblick in die Beschaffungskosten der Lieferanten benötigen, was uns von diesen ja verweigert wird. Hier ist noch der Verfassungsgerichtshof am Zug. Wir hoffen natürlich auf eine möglichst baldige Entscheidung, um auch hier unsere Arbeit weiter fortführen zu können.“, betont Martin Graf.

Spielraum nach unten wäre bei Vielen möglich,…

Die Preisänderungen wurden auf Basis eines Musterhaushaltes mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh/Jahr berechnet und dargestellt. „Und dabei hat sich gezeigt, dass Haushaltskunden bei Verbund, Kelag, Energie Klagenfurt und 40% der regionalen Lieferanten die Senkungen nur teilweise erhalten haben. Von einigen Lieferanten wie der Steweag-Steg, der Energie Graz, der Energie AG und der Linz Strom wurden im Zuge der Umstellung neue Preismodelle eingeführt. Diese haben zum Ergebnis gehabt, dass die Preise, trotz der teilweise weitergegebenen Senkungen mitunter trotzdem angestiegen sind. Im Vergleich zu den Unternehmen, die die Preissenkungen durch das Ökostromgesetz korrekt an ihre Kunden weitergegeben haben, werden Kunden jener Unternehmen, die keine oder auch nur unzureichende Preissenkungen durchgeführt haben, klar benachteiligt.“, kritisiert Martin Graf.

Und rät allen Kunden, einerseits mit dem Tarifkalkulator auf www.e-control.at zu überprüfen, ob der aktuelle Stromlieferant auch noch tatsächlich der günstigste Anbieter ist und andererseits auf der nächsten Jahresabrechnung, ob der Stromlieferant die Preissenkung ausreichend weitergegeben hat. „Gerne stehen dafür auch die Experten der E-Control zur Verfügung.“, so Graf.

…. aber es gibt auch positive Ergebnisse

„Etliche Unternehmen haben jedoch die Umstellung im Zuge des Ökostromgesetzes wirklich korrekt durchgeführt. Erfreulich ist, dass die Unternehmen der EnergieAllianz (BEWAG, Wien Energie und EVN), die TIWAG, die Innsbrucker Kommunalbetriebe, die VKW, die Salzburg AG, einige Tochterunternehmen der angestammten Versorger sowie 30% aller regionalen Lieferanten ihre Energiepreise in der Größenordnung richtig angepasst haben. Das heißt, bei etwas mehr als der Hälfte der österreichischen Haushaltskunden wurden die Preissenkungen auch korrekt weitergegeben.“, erläutert Martin Graf.


Kostenaufbringung hat sich geändert

Das neue Ökostromgesetz führt dazu, dass jeder Stromkunde genau nachvollziehen kann, was er für Ökostrom zu bezahlen hat. Insgesamt hat sich der Aufbringungsmechanismus völlig verändert. Bisher wurden die Kosten für Ökostrom mit den Mehraufwendungen für Ökostrom als Teil des Energiepreises von den Lieferanten verrechnet, wobei die exakte Höhe häufig nicht genau nachvollzogen werden konnte. Seit 1. Juli 2012 sieht das Ökostromgesetz vor, dass ein Ökostromförderbeitrag pro verbrauchter Kilowattstunde sowie eine Ökostrompauschale vom Netzbetreiber verrechnet wird. „Diese Kosten werden per Verordnung festgelegt und sind für die heimischen Konsumenten erstmals transparent und klar nachvollziehbar, da sie auch auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden müssen.“, so Martin Graf abschließend.