Generaldirektor Philip Lowe unterstreicht Wichtigkeit des Wettbewerbsrechts für die Erreichung des Energiebinnenmarkts
Generaldirektor der Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission sieht Energiebinnenmarkt in einigen Punkten realisiert, aber noch nicht komplett umgesetzt.Wien (14. Jänner 2011) – Am Freitag, 14. Jänner 2011, fand der erste Energie-Dialog 2011 der E-Control zum Thema „Wettbewerb im Energiemarkt – Vision oder Realität?“ mit Philip Lowe, dem Generaldirektor der Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission statt. Im Jahr 2005 hat die Europäische Kommission eine großflächige Sektorenuntersuchung im Strom- und Gasbereich begonnen, da von Großkunden in Europa Zweifel am Wettbewerb auf den Energiemärkten angemeldet worden waren. Dabei wurden Wettbewerbsdefizite wie etwa zu hohe Marktkonzentration, unzureichendes Unbundling, fehlende Marktintegration sowie ungenügende Markttransparenz festgestellt. Die Defizite wurden sowohl im Groß- als auch auf den Einzelhandelsmärkten identifiziert.
„Nicht zuletzt aufgrund dessen hat die europäische Kommission das 3. Energiemarktliberalisierungspaket vorgeschlagen. Soll doch so der Wettbewerb auf den Energiemärkten weiter entwickelt werden und endlich ein europaweiter Energiebinnenmarkt geschaffen. Der Key Note Speaker des ersten Energie Dialogs 2011, Philip Lowe, war verantwortlich für die Durchführung der Sektorenuntersuchung und muss nun in seiner neuen Funktion in der GD Energie für die vollständige und effiziente Umsetzung des 3. Energiemarktliberalisierungspaketes sorgen.“, erläutert DI Walter Boltz, Geschäftsführer der Energie-Control Austria und Gastgeber der Veranstaltung.
Marktintegrität noch unzulänglich
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Verbesserung der Marktintegrität. „Wir befinden uns heute in einer Situation, in der – obwohl in Europa Strom und Gas zunehmend grenzüberschreitend gehandelt wird – die Überwachung von Energiemärkten national organisiert und zum Teil unkoordiniert und nicht ausreichend ist.“, erläutert Philip Lowe, Generaldirektor der Europäischen Kommission. „Aus diesem Grund hat die Kommission eine Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiemarktes vorgeschlagen, die einem Marktmissbrauch bzw. einer Marktmanipulation vorbeugen soll.“ Diese Verordnung (REMIT - Regulation on Energy Market Integrity and Transparency) soll für Markttransparenz sorgen, indem Energiehändler zur Einhaltung klarer Marktregeln verpflichtet werden. Die Marktaufsicht soll der neu geschaffenen Agentur für Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden(ACER) obliegen und in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Regulierungsbehörden erfolgen.
Auf dem Weg zum Energiebinnenmarkt – die Richtung stimmt, .....
„Der Wettbewerb im Energiemarkt existiert.“, ist Philip Lowe überzeugt. „Die zunehmenden grenzüberschreitenden Aktivitäten von Energieversorgern, die zunehmende grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Netzbetreibern, die Tatsache, dass die Großhandelsmärkte liquider werden und dass für die Verbraucher fast überall die Wahlmöglichkeit des Lieferanten besteht, stehen für den gelebten Wettbewerb im Energiemarkt.“
... aber es ist noch nicht alles erreicht
Trotz vieler positiver Entwicklungen besteht aber noch Nachbesserungsbedarf, um den Wettbewerb im Energiemarkt weiter anzukurbeln. „So steht die vollständige Umsetzung der Binnenmarktvorschriften noch aus, „so der Generaldirektor, „unter anderem die dafür notwendige Entflechtung sowie die Stärkung der Befugnisse und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden.“ Eine detaillierte Harmonisierung und Gestaltung der Marktregeln wird in den nächsten Jahren erfolgen, die behördliche Preisregelung soll künftig auf ein Minimum beschränkt werden. „Für eine Ankurbelung des Wettbewerbs ist aber vor allem auch wichtig, dass die Verbraucher die Möglichkeit und das Recht des Anbieterwechsels wahrnehmen.“, so der Generaldirektor abschließend
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