Signifikante Ausweitung der Investitionstätigkeit seit 2006 setzt sich fort

Angemessene Abgeltung von Investitionen vermeidet Unsicherheit der ersten Jahre der Regulierung .

Wien (10. Februar 2010) Die Analyse der Investitionstätigkeit der Verteilnetzbetreiber zeigt, dass sich diese nach dem Abschluss der reinen Kostenprüfungen und dem damit einhergehenden Wechsel zum Anreizregulierungssystem ab 2006 deutlich ausgeweitet hat.

Auch in der Vergangenheit haben die Netzbetreiber genug Geld für Investitionen abgegolten bekommen

Nach den ersten Jahren der Regulierung der Stromnetze wurde das Anreizregulierungssystem im Jahr 2006 in Abstimmung mit den Unternehmen eingeführt, um ein längerfristiges System für die Netzbetreiber mit Anreizen für Kostensenkungen zu schaffen.

Den Netzbetreibern wurde dabei neben einer durch Effizienzvorgaben beeinflussten Kostenbasis in den vergangenen Jahren auch ein Mengen-Kosten-Faktor zugestanden, um zusätzliche Kosten aus der Erweiterung der Aufgaben des Netzbetreibers aufgrund von Mengensteigerungen auszugleichen.
Es hat sich gezeigt, dass in den Jahren 2006 bis 2008 die Investitionstätigkeit gegenüber den Vorjahren (Tiefpunkt 2002) deutlich gesteigert wurde. Eine von Netzbetreibern häufig argumentierte nicht ausreichende Abgeltung von Investitionskosten im Rahmen der Anreizregulierung hat somit keinen deutlich negativen Einfluss auf die Investitionstätigkeit gehabt, da die Investitionssummen von rd. 250 Mio. EUR auf mehr als 350 Mio. EUR gesteigert wurden:

Im Jahr 2008 wurden sogar mehr Investitionen als jemals zuvor in die Netzinfrastruktur getätigt. In dieser Summe sind keine Investitionen in das Übertragungsnetz berücksichtigt; womit beispielsweise die Kosten für die Steiermarkleitung sowie die neue Hauptschaltleitung mit gemeinsam rd. 100 Mio. EUR nicht dargestellt sind.

Derzeitige Abgeltung der Investitionen

Für die bereits bestehenden Anlagen des Jahres 2008 wird den Netzbetreibern ein angemessener gewichteter Zinssatz von 7,025% (vor Steuern) in den Tarifen ab 1.1.2010 gewährt wird. Den Eigentümern wird somit eine Vorsteuerrendite von mehr als 10% (vor Steuern) als angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital gewährt.

Zusätzlicher Anreiz für die Zukunft

Weitere zukünftige Investitionen in die Stromnetze werden ab 2010 zeitnah abgegolten und anstelle des bisher genutzten – nur auf Mengen ausgerichtete – Mengen-Kosten-Faktors kommt ein Investitionsfaktor zur Anwendung, welcher sogar zusätzliche Anreize (1,05% zusätzliche Rendite) für Investitionen zwischen 2009 und 2013 bietet. Hierdurch sollten jedenfalls die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen sein, um weiter in die Netze zu investieren.
Im Gegenzug zu der zusätzlichen Investitionsförderung erhalten allerdings jene Netzbetreiber, die keine zusätzlichen Anlagen errichten, keine pauschale Abgeltung mehr für zusätzliche Abgabemengen. Es ist somit sichergestellt, dass die Kunden nur für tatsächlich getätigte und erforderliche Investitionen bezahlen.