Weitere Framework Guidelines veröffentlicht

Die Europäischen Energieregulatoren nützen auch weiterhin die Übergangsfrist bis zur Anwendbarkeit der Strom- und Gasverordnung bzw. der Übernahme der Kompetenzen durch ACER am 3. März. In den letzten Wochen wurden folgende Framework Guidelines zur Konsultation veröffentlicht:

  • Netzanbindung im Strom (grid connection) : Ziel der Vorgaben ist es, eine europaweite Harmonisierung von Netzanschlüssen zu erreichen und damit die Erhaltung der europäischen Versorgungssicherheit, die Entwicklung des europäischen Elektrizitätsmarktes und die Integration erneuerbarer Energien zu unterstützen. Diese Harmonisierung wird voraussichtlich schrittweise umzusetzen sein, da zwischen bestehenden und neuen Anschlüssen zu unterscheiden sein wird.

  • Kapazitätsvergabe und Engpassmanagement im Strom : Die Entwürfe für die Rahmenleitlinien beschäftigen sich mit Kapazitätsallokation und Allokation zu unterschiedlichen zeitlichen Horizonten (langfristig, Vortag, Intraday) und werden die Marktintegration vorantreiben, indem wirkungsvollere Methoden zum Engpassmanagement eingeführt werden.

  • Bilanzierungsregeln im Gas : Ziel der Bilanzierungsregeln ist es, ein faires, transparentes und nicht-diskriminierendes Regelwerk für Europa zu erstellen, welches den grenzüberschreitenden Handel mit Erdgas nicht behindert – durch die Festlegung von Rollen und Zuständigkeiten für TSOs und Shipper, Informationspflichten, Harmonisierung der Bilanzierungsperiode, Harmonisierung Gas Tag, marktbasierte Beschaffung von Ausgleichsenergie, Kooperation zwischen TSOs und dass die Ausgleichsenergiekosten die Beschaffungskosten reflektieren müssen.

Zu den bereits im Juni übermittelten Pilot Framework Guidelines zur Kapazitätsvergabe im Gas hat die Kommission ERGEG aufgefordert, diese teilweise zu überarbeiten, um einen stärkeren europäischen Fokus zu gewährleisten. Dies wurde auch beim letzten Madrid Forum Ende September diskutiert. ERGEG hat nunmehr bis Dezember Zeit, einen neuen Entwurf der Rahmenleitlinien der Kommission vorzulegen. Danach wird die Kommission, ENTSOG auffordern, auf dieser Basis einen Netzkodex zu erarbeiten.